Das Bundesfinanzministerium hat neue Vorschläge zur Besteuerung von erneuerbaren Energien vorgelegt. Wenn die Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes so kommt, wie von Finanzminister Wolfgang Schäuble vorgeschlagen, werden vor allem Produzenten von Biogas und Solarstrom belastet.
So will das Finanzministerium unter anderem für den Eigenverbrauch von beispielsweise Solar-, Biogas- oder Kleinwindstrom eine Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) berechnen. Zusammen mit der anteiligen EEG-Umlage in Höhe von ca. 2 ct/kWh auf selbst verbrauchten Strom, die es heute schon gibt, würde das den Eigenverbrauch endgültig abwürgen. Das wäre fast schon zynisch: Schließlich wurde die Stromsteuer Ende der 90er Jahre ursprünglich als „Ökosteuer“ eingeführt, um den Umstieg auf alternative Energien zu fördern
Darüber hinaus soll die Energiesteuerermäßigung für Biomethan als Kraftstoff nur noch bis zum Jahr 2021 gelten. Das wäre ein weiterer Tiefschlag gegen die Biogasbranche. Denn der Verkauf von Kraftstoff gilt vielen Biogasproduzenten als Alternative zur Stromerzeugung. Es wäre u.a. eine Möglichkeit für ältere Anlagen, die demnächst keine Stromeinspeisevergütung mehr erhalten. Doch wie schon die Einführung der Energiesteuer auf Biodiesel und Pflanzenöl ab dem Jahr 2007 gezeigt hat, hätte die „grüne“ Alternative zu Erdgas keine Chance, wenn sie mit einer Steuer belastet wird.
Allein der Vorschlag wird schon bestehende Investitionspläne abwürgen. Denn wer baut schon eine neue Gasaufbereitungsanlage oder Tankstelle, wenn der Absatz in wenigen Jahren fraglich ist? Dabei müsste die Bundesregierung jetzt genau das Gegenteil machen: Deutschland braucht den grünen Gaskraftstoff für den Schwerlastverkehr. Denn der ansonsten propagierte Elektroantrieb ist für Lkw keine Lösung. Daher müsste alles tun, um Investoren Perspektiven zu bieten. Sonst droht eine Pleite wie mit dem Biodiesel.
Fazit: Wer die Energiewende wirklich will, sollte diesen Gesetzentwurf schnell in den Reißwolf stecken.