Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben sich über ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich Drehfunkfeuer und Wetterradare verständigt. Damit stehen kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land zur Verfügung, so dass eine wichtige Beschleunigung des Ausbaus erreicht werden kann. Zu diesem Schritt hatte sich die Ampelkoalition bereits im Koalitionsvertrag verständigt.
„Mit Hilfe neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse können wir künftig geringere Abstände im Umfeld von rund 40 Drehfunkfeuern, die zur sicheren Navigation von Luftfahrzeugen dienen, zulassen. Gleiches gilt für die Areale rund um 17 Wetterradaren, die u. a. zur Vorhersage von Starkregenereignissen dienen“, begrüßte Bundesminister Dr. Volker Wissing.
Laut Bundeswirtschaftsministerium ergibt das ein Potenzial im Umfang von rund 5 Gigawatt zusätzlicher Windenergieleistung. Das entspricht bei 4 bis 5 Megawatt pro Neuanlage mehr als 1000 neue Windenergieanlagen.
Weniger Abstand zu Drehfunkfeuern
Das gestern veröffentlichte gemeinsame Maßnahmenpapier modernisiert die bestehenden Regeln und nutzt neue Prognosemethoden bei Funknavigation und Drehfunkfeuern. Bei der Funknavigation sieht das Eckpunktepapier u. a. folgende Maßnahmen vor:
- Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung eine signifikante Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche um D-VOR von derzeit 15 km Radius auf 6 bis 7 km bis Mitte 2022 an.
- Außerbetriebnahme von mehr als 15 Drehfunkfeuern in den nächsten Jahren durch Umstellung von terrestrischer auf satellitengestützte Navigation.
- Umrüstung von acht Drehfunkfeuern auf modernere Bauarten, also vom Typ C-VOR auf den Typ D-VOR. Letztere werden durch Windenergieanlagen deutlich weniger gestört. Die Umrüstung wird bereits finanziell mit Mitteln des BMWK unterstützt und soll bis 2025 abgeschlossen sein.
Änderungen beim Wetterradar
Zusätzliche Potenziale für die Windenergienutzung an Land können auch im Umfeld von Wetterradaren erschlossen werden. In Deutschland werden 17 Wetterradare durch den Deutschen Wetterdienst betrieben. Das Maßnahmenpaket sieht in diesem Bereich folgende Änderungen vor:
- Die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wetterradar werden von 15 km auf 5 km Radius verkleinert und in diesem Umkreis auch keine Einzelfallprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Windenergieanlagen erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen (Datenlieferungen der Anlagenbetreiber, etc.) erfüllt werden.
- Die Verlagerung von Wetterradaren wird geprüft
- Der Transfer neuer Erkenntnisse aus dem vom BMWK geförderten und noch laufenden Forschungsvorhaben RIWER in die Praxis der Auswertung von Wetterradardaten durch den Deutschen Wetterdienst wird verstärkt.
Branche begrüßt den Schritt
„Die heute verkündete Einigung zu Abstandsregelungen ist ein echter Befreiungsschlag für den Zubau der Windenergie. Bislang zwar ausgewiesene, aber praktisch nicht nutzbare Flächen werden damit verfügbar“, sagt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie.
Die 4 bis 5 GW Leistung, die dadurch zusätzlich möglich wird, sei mehr als doppelt so viel, wie im vergangenen Jahr insgesamt zugebaut wurde. „Auch dass die Regelungen ab sofort gelten sollen und damit sogar auf bereits laufende Verfahren angewendet werden können, ist eine sehr gute Nachricht für den Ausbau der erneuerbaren Energien“, resümiert der Präsident.
Das Maßnahmenpaket finden Sie hier.