In den kommenden Monaten will die Bundesregierung das Strommarkt-Gesetz überarbeiten. Dazu hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nun Vorschläge gemacht, die allerdings umstritten sind. Knackpunkt: Betreiber von Ökostromanlagen sollen künftig entweder nur noch die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten oder die Stromsteuerbefreiung in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie ihren Strom an Dritte vermarkten. Diese Regelung soll sowohl für Alt- als auch Neuanlagen gelten.
Der Biogasrat übt daran scharfe Kritik. Verbandsgeschäftsführerin Janet Hochi warnte vor kurzem davor, dass so dezentrale erneuerbare Energieerzeugungsstrukturen systematisch zerstört würden. Die Regierung argumentiert hingegen: Wenn Direktvermarkter sowohl die EEG-Vergütung als auch die Steuerbefreiung beanspruchen, sei das eine Überförderung.
Nach Auffassung des Biogasrates ist das aber aufgrund der im EEG 2014 stark gekürzten Fördersätze nicht der Fall. Mit der „Entweder-oder-Regelung“ würden nun dezentrale Vermarktungskonzepte für Strom aus erneuerbaren Energieträgern, die bislang beide Voraussetzungen erfüllten, in die Unwirtschaftlichkeit getrieben. Hochi erinnerte daran, dass auch der Bundesrat sich in seiner Stellungnahme zu der Novelle für den Erhalt der Kombination von EEG-Förderung und Stromsteuerbefreiung für erneuerbaren Strom ausgesprochen habe.