Der Präsident des Fachverband Biogas, Horst Seide, begrüßt die Bündelung der Erneuerbaren Energien im Wirtschaftsministerium als „strukturell sehr richtig“. Mit 380.000 Arbeitsplätzen sind die Erneuerbaren Energien mittlerweile ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland.
„Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel steht nun vor der Herausforderung, die Energiewende und die Entwicklungen im erneuerbaren Sektor auch gegen Widerstände aus seinem Haus und seiner eigenen Partei zu verteidigen“, mahnt Präsident Seide. „Es ist kein Geheimnis, dass weite Teile des Bundeswirtschaftministeriums über Jahrzehnte durch die Anliegen der alten Energiewirtschaft geprägt wurden.“ Hier müsse das bestehende Lagerdenken überwunden und die Erneuerbaren als wichtiger Kern der Energiewirtschaft begriffen werden.
Laut Koalitionsvertrag ist es ein dringendes Vorhaben der Bundesregierung, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Anfang 2014 zu reformieren. In der zweiten Jahreshälfte steht die Organisation des Strommarktes auf der Agenda. Der Fachverband Biogas unterstützt diese Projekte. „In einer Erneuerbaren Energiewende gleicht Biogas als flexibler Energieträger die Schwankungen von Sonne und Wind aus und sichert Deutschland eine stabile und kosteneffiziente Stromversorgung“, beschreibt Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, die künftige Rolle von Biogas. Auf diese wichtige Funktion als erneuerbarer Stabilisator im Stromsystem müssten die neuen EEG-Rahmenbedingungen ausgerichtet sein. Voraussetzung hierfür seien durch zusätzliche Blockheizkraftwerksleistung flexibilisierte Bestandsanlagen und flexibel ausgelegte neue Biogasanlagen.
In Bezug auf die Erhöhung der Anlagenleistung sind immer wieder rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Anlagenbegriff im EEG entstanden. Im Oktober hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil zum Anlagenbegriff gefällt. „Leider schafft das BGH-Urteil nicht die erwartete Rechtsklarheit für den Zubau weiterer Blockheizkraftwerke (BHKW), beispielsweise zum Zweck der Anlagenflexibilisierung“, kommentiert da Costa Gomez das Ergebnis. Nichtdestotrotz geht der Fachverband Biogas in seiner Auslegung des Urteils davon aus, dass eine Weiterentwicklung der Anlagen möglich ist. Im EEG 2012 wurde mit der Flexibilitätsprämie ein zielgenaues Instrument implementiert, das aber wegen der Unklarheiten des Anlagenbegriffs nicht in dem Umfang genutzt wird, wie es betriebs- und volkswirtschaftlich möglich wäre. „Mit der anstehenden EEG-Reform müssen die Unklarheiten zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme nun endgültig beseitigt werden. Nur so kann der Biogasanlagenbestand auf eine flexible Fahrweise als Systemdienstleister umgestellt werden“, fordert da Costa Gomez.
Für zusätzliche Verunsicherung in der Erneuerbaren Branche sorgt das am 18.12.2013 von der EU-Kommission gegen das deutsche EEG eingeleitete Beihilfeverfahren. In erster Linie geht es bei diesem Verfahren um die Teilbefreiung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage und das so genannte Grünstromprivileg. Die EU-Kommission habe festgestellt, dass die EEG-Förderung an sich zwar eine Beihilfe darstellt, diese jedoch mit den EU-Leitlinien über staatliche Umweltschutzbeihilfen 2008 im Einklang stünde. Zusammen mit den anderen im Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) organisierten Erneuerbare Energien Verbänden vertritt der Fachverband Biogas die Auffassung, dass das EEG keine Beihilfe darstellt, so wie es 2002 von der EU-Kommission selbst festgestellt worden ist.
Die deutsche Biogasbranche umfasst über 40.000 Arbeitsplätze und trägt vor allem im ländlichen Raum zu einer regionalen Wertschöpfung bei. Sie setzte 2013 rund 6,8 Milliarden Euro um. Neben dem deutschen Markt bedienen die Biogas-Unternehmen auch ausländische Absatzmärkte, vor allem in Italien, Großbritannien, Tschechien sowie perspektivisch in Frankreich, Brasilien und den USA.