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Energiebranche stemmt sich gegen EEG-Novelle

Kritik von allen Seiten: Viele Verbände machen in Stellungnahmen gegen die EEG-Novelle klar, warum sie die Energiewende noch weiter abwürgen würde. Vertreter der konventionellen Energien begrüßen dagegen die Ausschreibungen.

Lesezeit: 5 Minuten

Mit ihren Stellungnahmen zur geplanten Neuauflage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) wehren sich die mehrere Verbände gegen die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums. „Der Entwurf für das EEG 2016 wird den Vereinbarungen von Paris und dem kurz vor der Fertigstellung stehenden Klimaschutzplan 2050 nicht gerecht“, kritisiert Fritz Brickwedde, Präsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, der als Dachverband alle Branchen der erneuerbaren Energien vertritt. Der Gesetzentwurf enthalte eine Reihe von schwerwiegenden irreversiblen Fehlern, die die Energiewende insgesamt und die international beachtlich erfolgreiche Branche des Erneuerbare-Energien-Anlagenbaus nachhaltig gefährden könnten. „Wir mahnen daher einen solide Überarbeitung des Gesetzentwurfes an“, so Brickwedde.

Mit der EEG Novelle drohe ein gefährlicher Rückschlag für die erfolgreiche Energiewende, befürchtet auch der BEE. Es sei mutlos, den Ausbau der Erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung zu deckeln. Die Bundesregierung muss das Ziel für den Strommarkt auf 60% Erneuerbare bis 2025 anheben und allen erneuerbaren Technologien eine klare Ausbauperspektive geben, fordert der BEE. Zu den einzelnen Technologien fordert der Verband in seiner Stellungnahme:

  • Für Biomasse sei eine zügige Nachfolgeregelung notwendig, damit die Bioenergie energiewirtschaftlich wichtige Ausgleichsfunktion übernehmen kann. Darüber hinaus würde ein moderater Zubau an Bioenergieanlagen dem hohen Nutzen der Bioenergie für den Strommarkt der Zukunft gerecht.
  • Bei der Photovoltaikbegrüßt der BEE den Verzicht auf Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen, so wie es die De-minimis-Regel der EU-Kommission vorsieht. Allerdings verfehle die Bundesregierung wiederholt ihre eigenen niedrigen Zielwerte. Der BEE hält es angesichts des schwachen Solarmarkts für tragbar, die Ausschreibungsmenge für Freiflächenanlagen auf 1.000 MW zu erhöhen. Die Novelle sollte außerdem dazu genutzt werden, Mieterstromkonzepte zu erleichtern, damit auch die Menschen in den Städten günstigen Solarstrom nutzen können.
  • Für die Windenergie fordert der BEE einen kontinuierlich dynamischen Ausbau an Land und ein stabiles Mengengerüst für die Offshore-Windenergie. Eine Mindestausschreibungsmenge von 2.500 MW (netto) sei unumgänglich, bei Offshore solle es einen verlässlichen Ausbaukorridor von 900 MW jährlich geben.  Auch sollte die Bundesregierung die von der EU-Kommission konkretisierte De-minimis-Regelung für Projekte von bis zu 18 MW bei Wind an Land nutzen, um Bürgerenergieprojekte weiter möglich zu machen. Die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung wrde aber deren Risiken erhöhen und diese gegenüber global agierenden Akteuren schlechter stellen.


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Kritik an der Windformel


Gleich 41 Seiten stark ist die Stellungnahme desBundesverbandes Windenergie (BWE), der die Überarbeitung von 36 Paragraphen anmahnt. Den größten Handlungsbedarf sieht der BWE beim jährlichen Ausschreibungsvolumen und der sogenannten „Windformel“. Zwar lehnt der BWE Ausschreibungen immer noch grundsätzlich ab und plädiert dafür, das erfolgreiche System der festen Einspeisevergütung beizubehalten. Wenn der Systemwechsel aber kommt, müssten Ausschreibungen müssten in einem fairen Umfeld erfolgen und dürfen wichtige Akteure nicht benachteiligen.


Der BWE lehnt die Formel zur Errechnung der Ausschreibungsmenge „Wind an Land“ ab. Zwingend erforderlich sei es, dass das Ausbauziel aus dem EEG 2014 mit einem jährlichen Volumen von 2.500 MW netto für Wind an Land beibehalten wird. Zudem müsse die Bundesregierung die EU-Ausnahmeregelung für Bürger-Windprojekte nutzen und Projekte mit bis zu 18 MW von der Ausschreibung ausnehmen. Das sei als Basis für die Akzeptanz und die Sicherung von Wertschöpfung vor Ort wichtig. Die EU-Wettbewerbskommissarin hatte im Januar 2016 festgestellt,  dass laut EU-Recht Projekte mit einer Leistung von 18 MW (sechs Anlagen à 3 MW) von wettbewerblichen Ausschreibungen für Windkraft ausgenommen werden dürfen.


Zudem fordert der BWE, dass die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr verzahnt werden müssten, wie es der Koalitionsvertrag der Bundesregierung, das Weißbuch des BMWi und der Entwurf zum Strommarktgesetz vorsehen würden. Trotzdem fehle nach wie vor eine gesetzliche Konkretisierung.


Kritik kommt auch vom Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK). Da das bereits im EEG 2014 festgelegte Ziel von 100 Megawatt (MW) Strom aus Biomasse für das Jahr 2015 deutlich verfehlt würde, müsse ein neuer Anreiz geschaffen werden, so der B.KWK in seiner Stellungnahme. Nach dem B.KWK wäre dies mit einer deutliche Anhebung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse möglich.


Auch müsse bei Ausschreibungen auf die anzulegenden Werte bei Biomasseanlagen der Höchstgebotspreis angehoben werden. Der im Referentenentwurf vorgeschlagene Höchstwert von 14,88 ct/kWh sei zu niedrig, um ausreichend Interesse an einer Ausschreibung für neue und bestehende Biomasseanlagen zu wecken.

Um Kostensenkungen durch einem größtmöglichen Wettbewerb zu erreichen, spricht sich der B.KWK dafür aus, Ausschreibungen gemeinsam für Bestands- und Neuanlagen unterschiedlicher Leistungsklassen und Einsatzstoffe durchzuführen.


Zustimmung von der konventionellen Energiebranche


Zustimmung zu dem Entwurf kommt dagegen vomBundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der die großen Stromkonzerne vertritt. „Die Förderhöhe für Strom aus Erneuerbaren Energien künftig per Ausschreibung zu ermitteln, ist richtig“, sagt BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand. Damit lasse sich der weitere Ausbau gut steuern. Der Wettbewerb um den Förderzuschlag werde die Kosteneffizienz erhöhen.


Der BDEW begrüßt auch die „Windenergieformel“, mit der das BMWi den von der Politik vorgesehenen Zubaukorridor von 40 bis 45 Prozent Erneuerbaren-Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2025 steuern will. Allerdings wäre es absurd und wirtschaftlich fatal, wenn mit dieser Formel ausgerechnet die Windenergie als günstigste Erzeugungsart ausgebremst würde. Der BDEW fordert daher, dass auch Photovoltaik-Dachanlagen in den Korrekturpfad einbezogen werden. Immerhin würden hier die Stromgestehungskosten doppelt so hoch liegen. Zu viele Ausnahmen bei den Ausschreibungen zu viele Ausnahmen gemacht werden. Das verzerrt den Wettbewerb und verhindert, dass insbesondere bei PV-Dachanlagen Potentiale zur Kostensenkung ungenutzt bleiben.

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