Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Klimaschutz

Energieeffizienz: Bundeslandwirtschaftsministerium legt neue Förderung auf

Zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in der Landwirtschaft fördert das BMEL den Umstieg auf erneuerbare Energien, z.B. auf Traktoren mit Elektro- oder Biomethanantrieb.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat zwei neue Förderrichtlinien zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dem Programm fördert das Bundesministerium einzelbetriebliche Beratung, Investitionen und Wissenstransfer, um die energiebedingten CO2-Emissionen in der Landwirtschaft und Gartenbau im Rahmen des technisch Möglichen deutlich zu senken. Das Bundesprogramm ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und des Klimaschutzsofortprogramms 2022 der Bundesregierung. Für 2022 sind dafür rund 48 Mio. € im Energie- und Klimafond (EKF) der Bundesregierung vorgesehen.

Leichterer Zugang zu Fördergeldern

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Teil A der neuen Richtlinie ermöglicht nun einen leichteren Zugang zu den Fördermaßnahmen, die die CO2-Emissionen in landwirtschaftlichen Unternehmen maßgeblich reduzieren. Die Überarbeitung soll darüber hinaus zielgerichtetere Fördermöglichkeiten bieten, die die bisher erreichten Erfolge des Programms als Beitrag zum Klimaschutz der Landwirtschaft und dem Gartenbau fortsetzen sollen.

Positivliste eingeführt

Eine Positivliste, in der effiziente Anlagenkomponenten wie zum Beispiel Motoren oder Pumpen zur Erstausstattung, Nach- oder Umrüstung genannt sind, konkretisiert die Förderung der vereinfacht zu beantragenden Einzelmaßnahmen. Ergänzt wird diese Positivliste um die alternativen Antriebssysteme für Landmaschinen zur direkten Elektrifizierung oder Umrüstung auf nachhaltige Biokraftstoffe.

Mit einer förderfähigen Energieberatung durch zugelassene Personen sollen Informationsdefizite zu klimafreundlichen Technologien abgebaut und bisher unbekannte Energieeinsparpotenziale in den Betrieben erschlossen werden. Die Beratung kann – wie bisher – als gesamtbetriebliche Energieberatung durchgeführt werden. Die neue Richtlinie ermöglicht jetzt auch den alleinigen Fokus auf einzelne Bereiche mit hohen Energieverbräuchen, um diese gezielt klimafreundlich zu gestalten. Die Energieberatung ist Voraussetzung, um erneuerbare Energieerzeugung, Abwärmenutzung oder Energieeffizienzinvestitionen beantragen zu können.

Förderung auch von Neuanlagen

In der Primärerzeugung sind neben der Modernisierung von bestehenden Anlagen nun auch regenerativ betriebene Neuanlagen nach Abriss einer Altanlage förderfähig. Die Maßnahmen können mit 30 % – unter bestimmten Bedingungen mit 40 % – gefördert werden, sofern die von bisher 700 € jetzt auf 900 € erhöhte Fördereffizienz je eingesparter Tonne CO2-Äquivalent nicht zuvor begrenzend wirkt.

Teil B: Weitere CO2-Einsparpotenziale in der Landwirtschaft

Hier werden erstmals Investitionen in einzelnen großen oder mehreren verbundenen landwirtschaftlichen Unternehmen, Lohnunternehmen oder gewerblichen Maschinenringen gefördert. Zu den Förderbereichen zählen die Investition und qualifizierte Beratung, um Konzepte für neue Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung oder für die Nutzung effizienter Abwärme oder Fernkälte zu erstellen. Maßnahmen, die wesentlich zur CO2-Einsparung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion und der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beitragen, zum Beispiel eine von mehreren Betrieben errichtete und gemeinsam genutzte Biomasseheizanlage können ebenso gefördert werden.

Im Teil B gibt es auch eine Positivliste für hocheffiziente Einzelmaßnahmen, die der CO2-Einsparung bei der mobilen Energienutzung dienen. Vor allem bei Traktoren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen von Lohnunternehmen oder gewerblichen Maschinenringen in der Landwirtschaft sollen zusätzliche CO2-Emissionen aus der Kraftstoffnutzung in der Landwirtschaft gesenkt werden; zum Beispiel durch die Umrüstung oder Erstanschaffung in direkte Elektrifizierung oder die Umstellung auf nachhaltige Biokraftstoffe. Die Nachrüstung oder Erstausstattung mit Reifendruckregelanlagen sind ebenfalls förderfähig.

Ab sofort können Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Die beiden Richtlinien bieten mehr Fördermöglichkeiten, verbesserte Förderkonditionen und die Fördervoraussetzungen sind in vielen Bereichen einfacher geworden. Alle Programminformationen und Antragsmöglichkeiten finden Sie unter www.ble.de/energieeffizienz.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.