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Energiesammelgesetz: „Herber Rückschlag für die Energiewende“

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf enthält viele Einschränkungen, vor allem für Photovoltaik und Biogas.

Lesezeit: 3 Minuten

Während Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den Entwurf zum Energiesammelgesetz in den höchsten Tönen lobt, sehen Branchenverbände der erneuerbaren Energien neue Hürden für die Energiewende.

Kritik der Bioenergiebranche

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  • Nach Ansicht der Bioenergieverbände kommt die Bioenergie eindeutig zu kurz. So fehle eine Festlegung des Ausschreibungsvolumens über 2022 hinaus. Das Energiesammelgesetz wäre nach Meinung der Bioenergieverbände geeignet, hinreichend hohe Mengen festzulegen. Zumindest aber sollte fixiert werden, dass die Ausschreibungsmengen spätestens Herbst 2019 festzusetzen sind. Die Festlegung der künftigen Biomasse-Ausschreibungsvolumina hat nicht zuletzt entscheidende Auswirkungen auf die Erreichung des 65-Prozent-Ziels für 2030.
  • Zudem sei es unverständlich, warum von einer bereits im Sommer erzielten Einigung zur Flexibilitätsprämie wieder abgewichen werden soll. In den Verhandlungen zum EEG/KWKG-Änderungsgesetz hatten sich die Regierungsfraktionen im Juni auf die Weiterentwicklung der Deckelung der Flexibilitätsprämie geeinigt, so dass einem Betreiber auch nach Ausschöpfung des Deckels 16 Monate verbleiben, seine Anlage auf eine bedarfsgerechte Fahrweise umzurüsten. Im Gegenzug wurde vorgesehen, den Deckel um 250 MW auf 1.100 MW abzusenken. Nun aber soll es nach Wunsch der Bundesregierung eine Absenkung um 350 MW auf 1.000 MW geben.

VDMA sieht Einigung positiv

  • Der VDMA begrüßt dagegen die Frist von 16 Monaten. Konkret bedeutet dies, dass Anlagenbetreiber die Flexibilitätsprämie sicher erhalten, sofern die Anlage selbst spätestens 16 Monate nach Erreichen des Flexibilitätsdeckels in Betrieb gegangen ist. Da bis Ende August 2018 bereits 736 MW des Deckels ausgeschöpft waren, dürfte dies vermutlich verstärkte Flexibilisierungsinvestitionen auslösen, erwartet der VDMA. „Wir sind sehr erfreut, dass mit dieser Maßnahme die Bremse für Investitionen in die Flexibilisierung von Biogasanlagen endlich gelöst wird und Investitionsentscheidungen zur bedarfsgerechten und flexiblen Einspeisung gefördert werden“, kommentiert Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, die geplante EEG-Änderung.
  • Hinzu kommt das Vorziehen des Ausschreibungstermins für Biomasseanlagen von September auf Mai. Auch dies ist eine positive Nachricht für Kunden und Hersteller.

Kritik der Solarwirtschaft

Kritik gibt es auch aus Sicht der Solarbranche:

  • Die zukunftsweisenden Mieterstromprojekte, die eine lokale erneuerbare Stromerzeugung und eine aktive Einbeziehung der Mieter in die Energiewende ermöglichen, stehen nach einem neuen Gesetzentwurf schon wieder vor dem Aus, warnen der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der Deutsche Mieterbund (DMB). Mit dem Energiesammelgesetz soll bereits ab 1. Januar 2019 die Einspeisevergütung für Solaranlagen mit einer Größe von über 40 Kilowatt deutlich abgesenkt werden. Diese Absenkung würde 1:1 auch für die vielen innovativen Mieterstromanlagen gelten, denn der Mieterstromzuschlag ist an die Einspeisevergütung gekoppelt. Eine Mieterstromanlage mit 100 Kilowatt Leistung würde dann nur noch 0,75 Cent pro Kilowattstunde erhalten statt 1,97 Cent pro Kilowattstunde nach geltender Rechtslage.
  • Ad-hoc-Einschnitte wie die geplante Sonderkürzung der Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen würden laufenden Projekten den Boden entziehen und dauerhaft die Sonderausschreibungen entwerten, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. „Jetzt ist es die Aufgabe des Bundestags, den Referentenentwurf zu einem sinnvollen Energiewendegesetz zu machen und Hindernisse für die Photovoltaik abzubauen wie den 52-Gigawattdeckel oder die Eigenverbrauchsabgabe.“ Mit dem sogenannten atmenden Deckel verfügt die Politik über ein funktionierendes Instrument, das die Vergütung an gesunkene Preise anpasst und zugleich Planungssicherheit für die Branche wahrt.

Verabschiedung im Dezember?

Noch in dieser Woche soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden. Im parlamentarischen Verfahren drängen die Verbände auf wichtige Änderungen, die für die Planungssicherheit und den Investitionsschutz der Branche unabdingbar seien. Derzeit ist unklar, ob die von der Politik angestrebte Verabschiedung des Energiesammelgesetzes noch in der letzten Sitzung von Bundestag und Bundesrat im „Umlaufverfahren“ am 14. Dezember gelingt.

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