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Energiesammelgesetz: So urteilt die Branche

Die beschlossenen Änderungsvorschläge im Energiesammelgesetz bringen nur teilweise Verbesserungen für Biogas- und Photovoltaikanlagen.

Lesezeit: 3 Minuten

„Die Regierungskoalition hat sich in ihrem Änderungsantrag zum Energiesammelgesetz auf leichte, aber noch nicht ausreichende Verbesserungen geeinigt“, kommentierte Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), den Beschluss des Wirtschaftsausschusses. Aus Sicht des BEE fehlen nach wie vor wichtige grundsätzliche Weichenstellungen:

  • Das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel, bis 2030 einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie zu erreichen, ist nicht im Energiesammelgesetz enthalten – und damit auch keine Vorschläge, wie es zu erreichen ist.
  • Um die energiepolitischen und Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die Ausbaukorridore nach Ansicht des BEE angehoben und der 52-GW-Deckel bei der Photovoltaik gestrichen werden. Erneuerbare Energie benötige unter anderem bessere Möglichkeiten, in Konzepte vor Ort eingebunden zu werden und sie für Bürger und Gewerbe direkt nutzbar zu machen.
  • Die nun eingeführte Übergangsfrist bei der Kürzung der Solarförderung verschaffe den Betreibern etwas mehr Zeit; die Kürzungen fallen aber nur etwas weniger stark aus. Es sei unverständlich, warum die Potenziale der Photovoltaik nicht stärker genutzt werden.
  • Im Bereich der Windenergie sei die bundeseinheitliche Regelung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung zu begrüßen. Nun sei es erforderlich, alle Systeme verfügbar zu machen.
  • Hinsichtlich der Innovationsausschreibungen gibt es mit dem Änderungsantrag keinen wirklichen Fortschritt. „In den Innovationsausschreibungen liegen gute Chancen, die aber mit dem derzeitigen Vorschlag zumindest für das Jahr 2019 nicht genutzt werden.“ Dies sollte in der zu erlassenden Verordnung für 2020 verbessert werden. Sie sollte so angelegt sein, dass netz- und systemdienliche Innovationen umgesetzt werden, zum Beispiel durch die Kopplung mehrerer Erneuerbare Energie-Technologien, Speichern und Power-to-X.

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Solarbranche: Korrekturen reichen nicht aus

„Die Korrekturen am Gesetzentwurf gehen in die richtige Richtung, reichen aber noch nicht aus. Es ist gut, dass die Koalition den Argumenten der Solarwirtschaft in Ansätzen folgt und die Förderkürzungen teilweise zurücknehmen will“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Der Vertrauensschutz sei aber mit einer Verlängerung um nur einen Monat nicht ausreichend. Die EU-Kommission wäre dem Vernehmen nach auch zu einer Verschiebung um mehrere Monate bereit. Besonders enttäuschend sei, dass der 52-Gigawatt-Deckel noch nicht beseitigt werden soll. „Die Solarbranche braucht dringend Planungssicherheit für das 65-Prozent-Ausbauziel der Regierung. Wir setzen uns deswegen weiter für Nachbesserungen ein“, betonte Körnig.

Fachverband begrüßt einige wichtige Änderungen

Aus Sicht des Fachverbandes Biogas hat der Wirtschaftsausschuss wesentliche Änderungsvorschläge der Bioenergieverbände aufgenommen:

  • Es soll künftig jährlich zwei Ausschreibungen für Biomasse geben, jeweils zum 1. April und zum 1. November, während das jährliche Ausschreibungsvolumen auf die beiden Runden aufgeteilt wird.
  • Die Güllekleinanlagenklasse will der Gesetzgeber von 75 kW installierter Leistung auf 75 kW Bemessungsleistung umstellen und damit wie von den Bioenergieverbänden vorgeschlagen die Umrüstung auf eine bedarfsgerechte Fahrweise ermöglichen.
  • Darüber hinaus soll der Entwurf unter anderem das Problem der unklaren rechtlichen Voraussetzungen für den Formaldehydbonus bereinigen. Allerdings solle die Klarstellung nur unter Vorbehalt gelten, da sie noch von der EU-Kommission genehmigt werden muss.
  • Trotz der eindeutigen Verbesserungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf sieht der Fachverband deshalb weiterhin rechtliche Unsicherheiten für die Betreiber von Biogasanlagen. Die Bioenergieverbände fordern daher die Kommission auf, den von den Bundesabgeordneten gewünschten Änderungen schnellstmöglich zuzustimmen.
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