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EEG

Energiesammelgesetz: Verbände sehen Bioenergie bedroht

Im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie fand am 20.11.2018 die Anhörung zur Änderung des EEG und anderer Gesetze statt. Die Biogasbranche fordert Planungssicherheit und Vertrauensschutz für bedrohte Anlagen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundestag muss beim Energiesammelgesetz dringend nachbessern. Das forderten gestern noch einmal die Bioenergieverbände wie der Fachverband Biogas, der Deutsche Bauernverband oder der Bundesverband Bioenergie in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich einer Anhörung zum Entwurf des Energiesammelgesetzes.

Für die Bioenergie fehlen im Entwurf bislang wichtige Weichenstellungen. Rückenwind erhalten die Verbände hierzu aus verschiedenen Bundesratsausschüssen, u.a. für Wirtschaft und Umwelt. Diese drängen in ihrer 50-seitigen Stellungnahme vom vergangenen Freitag (16.11.2018) ebenfalls auf Anpassungen im jetzigen Entwurf, um die Rahmenbedingungen für die Bioenergie zu verbessern.

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Änderungen bei Flexdeckel und Formaldehydbonus

Änderungsbedarf sehen die Verbände unter anderem bei diesen Punkten:

  • Die Bundesregierung muss laut EEG 2017 „rechtzeitig“ einen Vorschlag für die Biomasse-Ausschreibungsvolumina ab 2023 vorlegen. Die Bioenergieverbände plädieren dafür, den Herbst 2019 als verbindliche Frist vorzuschreiben.
  • Weiterhin fordern die Verbände Investitions- und Vertrauensschutz für bestehende Biogasanlagen. Aufgrund rechtlicher Unklarheiten sollen aktuell hunderte Betreiber einen Teil des Luftreinehaltebonus („Formaldehydbonus“) zurückzahlen. Hier müsse der Gesetzgeber dringend rechtliche Klarheit schaffen.
  • Zur Weiterentwicklung der Flexibilitätsprämie hatten sich die Regierungsfraktionen im Juni in den Verhandlungen zum EEG/KWKG-Änderungsgesetz geeinigt: Nach Ausschöpfung des Deckels sollten einem Betreiber 16 Monate verbleiben, seine Anlage auf eine bedarfsgerechte Fahrweise umzurüsten. Im Gegenzug dazu sollte der Deckel um 250 MW auf 1.100 MW abgesenkt werden. Die Bioenergieverbände verstehen nicht, warum von dieser Einigung abgewichen werden und es nun nach Wunsch der Bundesregierung eine Absenkung um 350 MW auf 1.000 MW geben soll. Auch der Bundesrat empfiehlt einen Deckel von 1100 MW und eine Realisierungsfrist von 24 Monaten – eine im EEG sonst auch übliche Frist.

Der Appell der Bioenergieverbände an die Abgeordneten des Bundestags lautet nun entsprechend, die Nachbesserungen am Entwurf des Energiesammelgesetzes umzusetzen, damit die flexible und verlässliche Bioenergie auch künftig mit ihrer wichtigen Rolle im Energiesystem erhalten bleibt und Bestandsanlagen auf den zugesicherten Investitions- und Vertrauensschutz bauen können.

Weitere Vorschläge vom Verband "Biogasrat":

Der Biogasrat fordert darüber hinaus:

  • Aufhebung des „Maisdeckels“ im Energiesammelgesetz und eine einsatzstoffunabhängige Substratversorgung der Biogasanlagen,
  • eine Verlängerung des Vergütungszeitraums in der Ausschreibung um die nicht in der EEG-Förderung in Anspruch genommenen Jahre, wenn eine Anlage vorzeitig in die Ausschreibung wechselt. Ein Beispiel: Sollte eine Anlage nach 18 Jahren EEG-Laufzeit (und damit zwei Jahre vor Ende des ersten Vergütungszeitraums) in die Ausschreibung wechseln, sollte sie statt der jetzt geregelten zehn Jahre Verlängerung zwölf Jahre lang die ersteigerte Vergütung bekommen.

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