Wissenschaftler haben der Bundesregierung in Sachen Energiewende ein gemischtes Zeugnis ausgestellt. Auch nach der Umsetzung der „10-Punkte-Energie-Agenda“ der Bundesregierung bestehe weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf, um die Ziele der Energiewende zu erreichen. Den positiven Trends bei den „Erneuerbare Energien“ auf der einen Seite stehe eine unbefriedigende Entwicklung bei der „Energieeffizienz“ auf der anderen Seite gegenüber. Insbesondere das Klimaschutzziel dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit verfehlt werden. Darauf weist die Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ hin.
Die Bundesregierung habe im Rahmen der „10-Punkte-Energie-Agenda“ eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, etwa als Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Der jetzige Regulierungsrahmen der Energiewende bestehe aber noch aus einer Vielzahl von kleinteiligen Regelungen, Ausnahmen und Förderungen – nicht zuletzt aufgrund von einer Vielzahl von Interessen. Aus Sicht der unabhängigen Expertenkommission wäre es jedoch wünschenswert, einen verlässlichen Rahmen für die Energiewende zu finden. Sie schlägt daher vor, eine Abgabe auf den CO2-Ausstoß einzuführen.
Hintergrund: Am 14. Dezember 2016 wurde der fünfte Monitoring-Bericht zum Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft" von der Bundesregierung veröffentlicht. Er wurde vom Bundeswirtschaftsministerium unter Beteiligung der anderen Ressorts und nachgeordneter Behörden erarbeitet. Zur Begleitung des Monitoring-Prozesses wurde von der Bundesregierung im Jahr 2011 eine Kommission aus unabhängigen Energieexperten berufen. Die Expertenkommission verfasst Stellungnahmen zum jährlichen Monitoring-Bericht bzw. zum alle drei Jahre erscheinenden Fortschrittsbericht der Bundesregierung. Dabei geht es um die wissenschaftliche Einordnung und Bewertung der Berichte.
${intro}