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Enttäuschende Entschädigungsregeln beim neuen Netzausbaubeschleunigungsgesetz

Beim Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) kritisieren Vertreter der Landwirtschaft, dass es keine regelmäßige Entschädigung geben soll. Das könnte die Akzeptanz des Netzausbaus bei den Grundeigentümern mindern.

Lesezeit: 3 Minuten

Das von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegte Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) wurde am Freitag (05. April 2019) vom Bundestag verabschiedet. „Das ist ein großer Erfolg und wird die Energiewende wieder einen wesentlichen Schritt voranbringen. Denn mit diesem Gesetz können wir die Genehmigungsverfahren für den Neubau von Stromleitungen in Deutschland vereinfachen und beschleunigen sowie bestehende Stromleitungen verstärken und optimieren, ohne dabei Abstriche bei der frühzeitigen und umfassenden Beteiligung der Menschen zu machen“, erklärte der Minister. So werde die dringend notwendige Netzinfrastruktur für eine nachhaltige Stromversorgung möglich.

Enttäuschung bei der Landwirtschaft

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"Das Gesetz wird den Energieleitungsausbau nicht wie beabsichtigt beschleunigen, sondern im Gegenteil die Akzeptanz für die Energiewende senken und erheblichen Widerstand im ländlichen Raum provozieren", kritisiert der Geschäftsführer der Familienbetriebe Land und Forst, Wolfgang v. Dallwitz.

Die Regierungsfraktionen konnten sich nicht auf eine laufende Vergütung für die laufende Beanspruchung land- und forstwirtschaftlicher Flächen für den Leitungsausbau einigen. Diese Flächen sollen die Behörden weiterhin gegen Leistung einer Einmalzahlung enteignen können, sofern die jeweils betroffenen Grundeigentümer sie nicht - für ein geringfügig höheres und ebenfalls nur einmaliges Entgelt - den vorhabentragenden Trassenbetreibern freiwillig zur Verfügung stellen. "Es darf nicht sein, dass der Energieleitungsausbau auf Kosten der Grundeigentümer sowie der Land- und Forstwirtschaft vorangetrieben wird. Die Regelung der Einmalzahlung stammt aus der Zeit der Vollenteignung zum Straßen- oder Gleisbau", erklärt Dallwitz.

Positiv: Auf Naturschutzausgleich könnte verzichtet werden

Demgegenüber begrüßen die Familienbetriebe Land und Forst, dass der Gesetzgeber nach Jahren der Versäumnis nunmehr die längst überfällige gesetzliche Möglichkeit zum Erlass einer Bundeskompensationsverordnung beschlossen hat. Mit diesem Instrument kann künftig eingerichtet werden, dass für Vorhaben des Infrastrukturausbaus kein Naturschutzausgleich mehr an anderer Stelle geleistet werden muss.

Mit dem Gesetz bleiben die Chancen für einen zügigen Netzausbau nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ungenutzt. „Die dort geregelten Entschädigungsgrundsätze für die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen zum Netzausbau sind enttäuschend“, kritisierte auch DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Rahmenvereinbarungen auf dem Prüfstand

Die geringfügig erhöhten Dienstbarkeitsentschädigungen und Beschleunigungszuschläge lassen nicht erwarten, dass eine breitere Akzeptanz bei den unmittelbar Betroffenen erreicht werden kann. „Die Kreis- und Landesbauernverbände müssen prüfen, ob sie auf Grundlage dieser beschränkten Anpassungen weiterhin mit den Netzbetreibern gebündelte Verhandlungen zu den Entschädigungs- und Schadensersatzpositionen führen können“, so Rukwied in einer ersten Bewertung. In der Vergangenheit hätten gerade die mit dem Berufsstand ausgehandelten Rahmenvereinbarungen einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung des Netzausbaus leisten können.

Positiv wertet hingegen der Deutsche Bauernverband, dass die Regierungskoalition bei allen Bundesinfrastrukturprojekten den Naturschutzausgleich flächenschonend und landwirtschaftsverträglicher gestalten will. Bei Erdverkabelungen soll eine Kompensation i.d.R. entbehrlich sein. Der DBV appelliert auch an die Bundesländer, diesen Ansatz in den Länderkompensationsregelungen ebenfalls zu unterstützen und zu begleiten.

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