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Entwurf zum Klimaschutzgesetz liegt vor

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Ziele des Klimaschutzplans 2050 sogar noch verschärfen will. Kritik kommt von der Union, die Branche lobt den Entwurf.

Lesezeit: 5 Minuten

Mit einem Klimaschutzgesetz möchte die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleisten. Der Referentenentwurf aus dem Bundesumweltministerium (BMU) wurde nun öffentlich.

Wichtige Eckpunkte des Gesetzes

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Das Internetportal „Klimareporter“ hat den Entwurf analysiert. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Das Klimaschutzgesetz soll festschreiben, dass die Bundesrepublik ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber 1990 um 95 Prozent reduziert. Das wäre sogar eine Verschärfung gegenüber dem Klimaschutzplan 2050, der eine Spanne von 80 bis 95 Prozent erlaubt.
  • Für den Energiesektor sieht der Entwurf Emissionen im Jahr 2030 von 175 Millionen Tonnen vor.
  • Jedes Ministerium soll für den Klimaschutz in den Wirtschaftssektoren verantwortlich sein, die seinem Geschäftsbereich entsprechen.
  • Die Ressorts müssen dem Gesetzentwurf nach auch mit ihrem Haushalt dafür aufkommen, wenn ein Mangel an Klimaschutz in ihrem Bereich der Bundesrepublik Kosten verursacht. Das könnte der Fall sein, wenn Deutschland anderen Ländern Emissionsrechte abkaufen muss, um seinen Pflichten gegenüber der EU nachzukommen.
  • Ein neues, siebenköpfiges "Sachverständigengremium" soll die Wirksamkeit des bestehenden und geplanten Klimaschutzes kontrollieren. Der Rat wird auf fünf Jahre ernannt.
  • Schulze hat auch Pläne für die öffentliche Hand geschmiedet, die sie gern in einer Vorbildrolle sehen würde. Unter anderem soll die Bundesverwaltung deshalb bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden.

Kritik der Union: „Leere Hülle“

„Der Entwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze für ein Klimaschutzkerngesetz ist eine leere Hülle. So wie der Entwurf vorgelegt wurde, spart er kein Gramm CO2 ein, weil er keine konkreten Maßnahmen enthält“, kritisiert die Beauftragte für Klimaschutz der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Anja Weisgerber. Deutschland werde seine Klimaziele aber nur mit Maßnahmen schaffen, die kosteneffizient seien und die mit jedem eingesetzten Euro die größtmögliche Klimaschutzwirkung erzielten. „Wir dürfen uns jedoch nicht in Streitigkeiten über Sektorziele, Budgets und Strafen verheddern“, fordert Weisgerber.

Für echten Klimaschutz seien technologieoffene Anreizinstrumente in allen Sektoren nötig. Vor allem müsse Bundesfinanzminister Scholz endlich einen Gesetzentwurf für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung auf den Tisch legen.

„Im Bereich Energie gestalten wir den Ausstieg aus der Kohlverstromung, bauen die erneuerbaren Energien massiv auf 65 Prozent aus und setzen auf Speichertechnologien sowie Power-to-X, also die Wandlung von erneuerbarem Strom als Primärenergie in einen anderen Energieträger. Im Verkehrssektor werden wir alternative Antriebe, z.B. Elektromobilität, Brennstoffzellen oder synthetische Kraftstoffe, weiter voranbringen“, sagte Weisgerber.

Lob von der Branche: Bund als gutes Beispiel

„Das Bundesumweltministerium hat einen sehr guten Entwurf für ein Klimaschutzgesetz des Bundes vorgelegt. Er regelt Klimaschutz mit Verlässlichkeit für alle Beteiligten und setzt den Rahmen für die notwendigen Treibhausgaseinsparungen“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). „Mindestens 95 Prozent weniger CO2 bis 2050 – das ist ein starkes Signal für die Wende hin zu sauberen, erneuerbaren Energiequellen und mehr Effizienz“, so Peter. Der Bund gehe mit gutem Beispiel voran und löse mit diesem Rahmengesetz eine positive Dynamik für alle Sektoren aus.“

Ein großer Fortschritt sei, dass den einzelnen zuständigen Ministerien Verantwortung zugewiesen wird. „Das verhindert, dass einzelne Ressorts auf das jeweils andere verweisen. Jeder Sektor muss selbst liefern.“ Ministerien, die künftig ihrer Verantwortung für CO2-Einsparungen in ihren Zuständigkeitsbereichen nicht gerecht werden, sollen an den Kosten, die der Bundesrepublik hierdurch entstehen, verursachergerecht beteiligt werden. „Dies dürfte die Motivation der einzelnen Häuser deutlich erhöhen, den Reden auch konkrete Taten folgen zu lassen.“ Der BEE begrüßt ebenso die Festlegung der jährlichen Budgets sowie den vorgesehenen Monitoringprozess. „Das garantiert Verbindlichkeit und ermöglicht eine unabhängige Kontrolle.“

CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre

Auch nach Einschätzung des Berliner Klimaforschungsinstituts Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) enthält der jetzt bekannt gewordene Entwurf für ein Klimaschutzgesetz ein paar wichtige Elemente. „Es ist ein sehr guter Schritt nach vorn, dass für das Jahr 2050 jetzt die Treibhausgas-Neutralität angestrebt wird“, erklärt Professorin Sabine Fuss, die am MCC die Arbeitsgruppe Nachhaltiges Ressourcenmanagement und globaler Wandel leitet. „Damit rückt das Thema der CO₂-Entnahme aus der Atmosphäre auf die politische Tagesordnung in Deutschland.“

Die CO₂-Entnahme kann durch Aufforstungsprogramme gefördert werden, aber auch durch eine Reihe von anderen Maßnahmen. Die am meisten diskutierte Technik ist Bioenergie mit CO₂-Abscheidung und -speicherung (Bioenergy with Carbon Capture and Storage, BECCS). Dabei wird Biomasse zum Beispiel in Kraftwerken verbrannt und das frei werdende CO₂ umgehend abgeschieden und in geologischen Tiefenlagern gespeichert. „Der Entwurf zum Klimaschutzgesetz liegt auf der Linie dessen, was auch der Weltklimarat IPCC in seinem jüngsten Sonderbericht zum 1,5-Grad-Ziel ausgeführt hat“, erklärt Fuss, die an dem Bericht als Leitautorin mitgewirkt hat. „Die Treibhausgas- Emissionen müssen in den kommenden Jahrzehnten schnell und deutlich in Richtung Null gebracht werden. Und um die dann noch verbleibende Nachhaltigkeitslücke zu schließen, muss jetzt auch das Thema der CO₂-Entnahme angegangen werden, wenn die Technologien auf mittlere Sicht zur Verfügung stehen sollen.“

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