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Beihilferechtliche Genehmigung

Erleichterung der Erneuerbaren-Branche: EU genehmigt EEG

Seit fünf Monaten hängen etliche Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Luft. Jetzt können u.a. Ausschreibungsergebnisse vom 1.2. und 1.3. veröffentlicht werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genehmigt. Das Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesetz war seitdem wegen der Querfinanzierung der EEG-Umlage aus dem Haushalt auf beihilferechtliche Aspekte hin geprüft worden. „Die Erneuerbaren-Branche hat lange auf die Genehmigung gewartet. Entsprechend groß ist die Erleichterung, dass nun nach unnötig viel verstrichener Zeit die erforderliche Klarheit geschaffen wird“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Jetzt könne die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse vom 1. Februar (Wind an Land) und 1. März (Photovoltaik-Freifläche und Bioenergie) veröffentlichen und Anlagenbetreiber mit dem Bau starten.

BEE: Weitere Änderungen nötig

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Problematisch bleibe weiterhin die Kompensation der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel. „Wir haben mehrfach vor der Verschiebung der Finanzierung in den Haushalt und der daraus entstehenden beihilferechtlichen Problematik gewarnt. Das Parlament stellt damit sein eigenes Handeln unter Genehmigungsvorbehalt, denn nun müssen auch weitere Novellen des EEG in Brüssel genehmigt werden“, kritisiert Peter. Es bleibe unerlässlich, die bestehende Preissystematik im Energiebereich zu reformieren. „Wir brauchen eine umfassende und grundlegende Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen und eine Erneuerung des Strommarktdesigns, das sich an den erneuerbaren Energien ausrichtet. Diese Technologien liefen zuverlässig sauberen Strom zu niedrigen Gestehungskosten und sind bereits das Standbein der Energieversorgung, das muss sich auch im Marktdesign wiederfinden“, mahnt sie.

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