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Konjunkturpaket

Erneuerbare Brennstoffe weiter benachteiligt

Sieben Verbände aus dem Energiesektor fordern, dass der geplante Erneuerbare-Wärmebonus u.a. auch für Biogas gelten soll.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch ein umfangreiches Konjunkturpaket zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Das Paket enthält zahlreiche klimapolitische Maßnahmen, mit denen die Regierung auch die Wende zu einer klimaneutralen Gesellschaft schaffen will.

Erneuerbare Energien-Bonus als neues Instrument

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Mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung steht ein solcher Übergang auch in der Energiewirtschaft und damit im Hinblick auf leitungsgebundene Wärmeversorgung (Fernwärme) an. Die Rahmenbedingungen der Fernwärme werden heute vor allem durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bestimmt. Mit dem EE-Wärmebonus soll – über das Kohleausstiegsgesetz – erstmals ein politisches Instrument in das KWKG aufgenommen werden, mit dem die Wärme aus erneuerbaren Energien (EE) in KWK-Anlagen aller Größenklassen hinweg gefördert werden soll.

Um die große Chance für EE-Wärme im KWKG volkswirtschaftlich optimal zu nutzen, ist nach Ansicht des Fachverbandes Biogas, dem Bundesverband Bioenergie und weiteren Interessenvertretungen aus dem Energiesektor jedoch einer Öffnung des EE-Wärmebonus für sämtliche Formen der erneuerbaren Energien nötig. Dagegen blieben erneuerbare Brennstoffe im gegenwärtigen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EE-Wärmebonus bislang unberücksichtigt. Damit werde die Chance vertan, bedeutsame Potenziale zur Dekarbonisierung der Fernwärme zu nutzen.

Erneuerbare Gase und Holz sollten angerechnet werden

Die leitungsgebundene Wärmeversorgung müsse insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten (Städten) einen maßgeblichen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor leisten. Daher fordern die Verbände eine Anrechnung von erneuerbaren Gasen, wie grünem Wasserstoff oder Biogas, und holzartiger Biomasse sowie von Großwärmepumpen. Ebenso sollte der Bonus nicht nur für Neu- sondern auch für Bestandsanlagen und -netze gewährt werden. Nur so könnten die bestehenden Potenziale genutzt und beispielsweise Strafzahlungen in Milliardenhöhe im Rahmen der Effort-Sharing-Verordnung (EU-Lastenteilung) durch Verfehlung der deutschen Klimaschutzziele im Gebäudebereich vermieden werden. Auch sollte der Bund den Ausbau von Wärmenetzen viel beherzter fördern.

Der Bundestag habe nun die Möglichkeit, mit dem Kohleausstiegsgesetz die dafür notwendigen Änderungen im KWKG umzusetzen. Nur so könnte das Gesamtpaket den Kohleausstieg in der leitungsgebundenen Wärmeversorgung beschleunigen, den Fokus auf erneuerbare Wärme setzen und die Bedingungen für die Nutzung von grünem Wasserstoff verbessern. Alles zusammen helfe, die ambitionierten Ziele im Wärmemarkt zu erreichen.

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