Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern die Ergebnisse der Ausschreibungen für Biomasseanlagen bekannt gegeben. Zum Gebotstermin 1. März 2022 hatte die BNetzA ein Volumen von 275 MW ausgeschrieben. Es wurden 76 Gebote mit einem Volumen von 81 MW eingereicht. Diese Runde war damit erneut sehr deutlich unterzeichnet.
Nachträgliche Verknappung der Gebote
Aufgrund der Unterzeichnung fand erneut die durch das EEG 2021 eingeführte Mengensteuerung für Biomasseanlagen Anwendung. Dafür wurden zunächst die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen separiert (fünf Gebote für Neuanlagen mit 15 MW und 71 Gebote für Bestandsanlagen mit 66 MW) und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Lediglich ein Gebot musste aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. Anschließend wurde das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 % des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt.
Die "endogene Mengensteuerung" steht seit der Einführung mit dem EEG 2021 in der Kritik der Branche, da sie das Risiko erhöht, dass Ausschreibungsteilnehmer keinen Zuschlag erhalten.
Insgesamt waren 56 Gebote mit einem Volumen von 68 MW erfolgreich. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,18 ct/kWh und 18,00 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 15,75 ct/kWh und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gefallen.
Biogasrat: „Ergebnis ist neuer Tiefpunkt“
Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde im Jahr 2022 stellen für den Biogasrat e.V. einen neuen Tiefpunkt für die weitere erneuerbare, flexible Strom- und gleichzeitige Wärmeerzeugung in Deutschland dar. „Wir kritisieren seit Einführung der Ausschreibungen im EEG 2017, dass die politischen Rahmenbedingungen keine ausreichenden Anreize für die Fortführung bzw. Weiterentwicklung der hocheffizienten verlässlichen Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse in Deutschland setzen“, kommentiert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates, die Ergebnisse.
Auch die neue Bundesregierung wage eher einen Rückschritt als Fortschritt mit dem vorgelegten EEG-Gesetzentwurf 2023 und läute damit das Ende der Bioenergieerzeugung in Deutschland ein. „Ohne die entschiedene Intervention der Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei der Novellierung des EEG 2023 für die künftige Nutzung der Bioenergie werden perspektivisch nicht nur rund 44 Terawattstunden gesicherte, heimische erneuerbare Stromerzeugung aus Biomasse in Deutschland, sondern auch mehr als 13,3 Terawattstunden heimische erneuerbare Wärme aus Biogasanlagen verloren gehen. Um es klar zu sagen: So kann weder die sichere erneuerbare Energieversorgung der Zukunft noch wirksamer Klimaschutz in Deutschland gelingen“, warnt sie.
Hauptstadtbüro Bioenergie: „Kehrtwende nötig“
„Die starke Unterzeichnung der ersten Ausschreibungsrunde in 2022 war leider abzusehen. Für viele Anlagen ist aktuell ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb zunehmend gefährdet“, konstatiert auch Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, im Namen des Fachverbandes Biogases und weiterer Bioenergieverbände.
Die vom Bundeskabinett eingebrachten Änderungsvorschläge für die aktuelle Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes würden diese Situation sogar noch verschärfen und seien daher dringend zu überarbeiten. Weiterhin bestehen mit der Südquote sowie der endogenen Mengensteuerung große Investitionshemmnisse. „Die Politik betont dieser Tage besonders die Relevanz jeder einzelnen Kilowattstunde aus erneuerbaren heimischen Quellen. Um diese zu halten, müssen dringend attraktivere Vergütungsbedingungen geschaffen werden“, sagt Rostek. Auch die Bioenergieverbände hoffen auf den parlamentarischen Prozess und appellieren an die Abgeordneten, sich für eine Optimierung der Bioenergienutzung einzusetzen.
Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten zur Ausschreibung für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. März 2022 finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen22-1.