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Erneut Kritik an Sigmar Gabriel

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel muss für seine Bioenergie-Politik deutliche Kritik einstecken. Auf wenig Verständnis stößt vor allem, dass der SPD-Vorsitzende nach wie vor Biogasanlagen nicht in das geplante Ausschreibungsmodell aufnehmen will.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel muss für seine Bioenergie-Politik deutliche Kritik einstecken. Auf wenig Verständnis stößt vor allem, dass der SPD-Vorsitzende Biogasanlagen noch nicht in das geplante Ausschreibungsmodell aufnehmen will. top agrar berichtete.

 

Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth (CDU), wies am vergangenen Mittwoch in Berlin darauf hin, dass die Energie aus nachwachsenden Rohstoffen für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende unverzichtbar sei. Die aktuellen EEG-Pläne für Energie aus Biomasse gefährden nach ihrer Auffassung jedoch den Erhalt bestehender Anlagen und einen weiteren Ausbau der Bioenergie. Biomasse müsse deshalb auch in der Novelle des EEG eine wirtschaftliche Perspektive erhalten, wolle man nicht „massive Folgen“ für die gesamte Energiewende riskieren, betonte die Staatssekretärin im Rahmen einer Fachdiskussion des Bundesverbandes BioEnergie (BBE) zur Zukunft der Bioenergie.

 

Rückendeckung für ihre Position erhielt die CDU-Politikerin sowohl vom Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, als auch vom Präsidenten der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (ADGW) - Die Waldeigentümer“, Philipp Frhr. zu Guttenberg. Beide hoben die Vorteile biomassebasierter Energie für den Strom-, Wärme- oder Transportsektor hervor und warnten, ebenso wie der BBE-Vorstandsvorsitzende Artur Auernhammer, vor den negativen Folgen einer fehlenden Anschlusslösung. Zuvor hatte auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Kees de Vries einen Mangel an „deutlichen Anreizen für die Bioenergie“ im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums moniert und bessere Rahmenbedingungen für diese Energieform verlangt.


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„Keine Bestandsgarantie“


Nach Flachsbarths Worten leistet die Bioenergie mit ihrer Speicherfähigkeit und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten für die Regel- und Ausgleichsenergie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende, auf den bislang ohne alternative Speichertechnologien auch nicht verzichtet werden könne. Das novellierte EEG müsse deshalb auch der Bioenergie mit einem entsprechend angepassten Ausschreibungsdesign ökonomische Chancen einräumen und dabei sowohl Alt- als auch Neuanlagen einbeziehen, forderte die Staatssekretärin. Dies darf nach ihrer Darstellung aber nicht als generelle Bestandsgarantie verstanden werden. Vielmehr gelte es, die effizientesten Anlagen auch über die übliche 20-Jahresfrist hinaus zu erhalten und das System zunehmend auf Reststoffe zu konzentrieren.


Auch für de Vries ist die Bioenergie für die Energiewende und die Erreichung der Ziele im Klimaschutz essentiell. Um dieser Energieform im EEG 2016 eine verlässliche Förderung zu bieten, dürfen nach seiner Ansicht Ausschreibungen nicht in eine Verordnungsermächtigung geschoben werden, sondern müssen im Gesetzestext verankert sein. Notwendig seien außerdem Rahmenbedingungen in den Ausschreibungen, die einen effektiven Zubau von Anlagen ermöglichten.


Rukwied gegen 100-MW-Deckel


Rukwied wies den immer wieder auftauchenden Vorwurf der Konkurrenz zwischen energetischer und landwirtschaftlicher Biomassenutzung zurück und stellte fest, dass es aus Sicht der Agrarwirtschaft stets um „Tank und Teller“, also um die Stärkung von Synergie- und Kaskadeneffekten gehe. Dabei ist sich der DBV-Präsident sicher, dass insbesondere in der dezentralen und bäuerlichen Bioenergieerzeugung noch erhebliches Potential steckt. Der von der Bundesregierung aktuell angepeilte Ausbaudeckel von 100 MW pro Jahr ist deshalb nach seiner Einschätzung deutlich zu klein. Rukwied zufolge könnte eine bedarfsgerechte und flexible Stromerzeugung aus Biomasse gerade über Ausschreibungen gefördert werden. Er unterstützt deshalb die Haltung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, der ebenfalls erhebliche Änderungen am derzeitigen Vorentwurf der EEG-Novelle 2016 vom Bundeswirtschaftsminister verlangt.


Stärker Holz nutzen


Aus der Perspektive der Forstleute sprach sich zu Guttenberg für eine intensivere Nutzung der Biomasse aus dem Wald aus. Aktuell seien die Holzvorräte im deutschen Wald so hoch wie nie, was durchaus nicht nur positive Folgen nach sich ziehe, erläuterte der AGDW-Präsident. So verzichte man auf wertvolle Rohstoffreserven und verlangsame unnötigerweise den dringend notwendigen Waldumbau, der mit der Waldnutzung einhergehe. Die Folgen seien nicht nur betriebswirtschaftlich zu messen, sondern schlügen sich auch negativ auf die Vitalität und die Klimaresistenz des Waldes nieder, warnte Guttenberg, der aus diesem Grund für eine „nachhaltige Intensivierung“ der forstwirtschaftlichen Nutzung warb.


Totalverlust möglich


Auernhammer zeichnete für den Fall des Ausbleibens einer EEG-Anschlusslösung für Bioenergieanlagen ein sehr pessimistisches Szenario: Nach seiner Überzeugung wäre unter diesen Umständen ab 2020 mit der Abschaltung zahlreicher Altanlagen zu rechnen. Ab 2035 wäre die Biogasproduktion in Deutschland ganz am Ende, warnte der BBE-Vorsitzende. Wolle man den langfristigen Erfolg der regenerativen Energien nicht aufs Spiel setzen, müssten daher Anschlussregelungen gefunden werden. Auernhammer nutzte daneben, ebenso wie die anderen Redner die Gelegenheit, um dem ehemaligen Vorsitzenden und jetzigen Ehrenvorsitzenden des BBE, Helmut Lamp, seinen Dank für 18 Jahre „unermüdliche Verbandsarbeit“ auszusprechen. AgE

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