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Stromnetz

Erste Hürde für Stromautobahn „Ultranet“ genommen

Die Bundesnetzagentur die Fachplanung für den ersten Abschnitt der Stromleitung „Ultranet“ abgeschlossen. „Ultranet“ ist eine der fünf Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen und verläuft Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Weichen für eine der fünf großen Stromautobahnen vom Norden in den Süden gestellt. Denn sie beendete die Bundesfachplanung für den ersten Abschnitt der Leitung "Ultranet". „Nur mit einem zügigen Netzausbau sorgen wir dafür, dass der Windstrom aus der Nordsee bis zum Autowerk nach Baden-Württemberg kommt. Denn ich möchte, dass unsere Elektroautos mit deutschen Batterien und grünem Strom fahren. Das ist gut fürs Klima und gut für unseren Geldbeutel“, kommentierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den Meilenstein.

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„Ultranet“ ist eine der fünf Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen und damit eine der großen Stromautobahnen. Die Leitung verläuft von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg. Damit soll der in Norddeutschland prodizierte Windstrom nach Süddeutschland transportiert werden. Bei dem Projekt wird deutschlandweit zum ersten Mal eine Gleichstromleitung mit einer Drehstromleitung auf denselben Masten kombiniert. Die sogenannte Hybridleitung „Ultranet“ soll 2023 in Betrieb gehen.

Die jetzt abgeschlossene Bundesfachplanung bezieht sich auf den Abschnitt zwischen Riedstadt in Hessen und Mannheim-Wallstadt in Baden-Württemberg. Die Genehmigung der vier weiteren Abschnitte erfolgt in Kürze.

Öffentlichkeit soll einbezogen werden

Mit der Bundesfachplanung legt die Bundesnetzagentur einen 500 bis 1.000 Meter breiten Trassenkorridor fest. Grundlage ist eine eingehende Prüfung der Raum- und Umweltverträglichkeit. Die Öffentlichkeit ist in diesen Prozess eng einbezogen, zum Beispiel im Rahmen von Antragskonferenzen. An die Bundesfachplanung schließt sich das Planfeststellungsverfahren an. Erst in diesem Verfahren wird der genaue Verlauf der Stromleitung innerhalb des Trassenkorridors festgelegt. Auch in diesem Verfahren wird die Öffentlichkeit eng einbezogen.

Um künftig die Optimierung und den Ausbau der Stromnetze noch weiter zu beschleunigen, hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier 2018 den Aktionsplan Stromnetz vorgelegt. Außerdem hat das Bundeskabinett im Dezember das Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2.0 auf den Weg gebracht. Damit sollen die Verfahren verschlankt und die Netzbetreiber in die Lage versetzt werden, vorausschauend zu planen und Leerrohre von vorneherein mitzuplanen. Für künftigen Netzausbaubedarf im Zuge der Energiewende können dann einfach Leitungen durch die Rohre gezogen werden. Das soll Zeit und Kosten sparen und Umwelt und Anwohner schonen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/02/de.html.

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