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Erstes Flüssigerdgas soll schon 2022 nach Deutschland kommen

In Wilhelmshaven soll in Rekordtempo eine LNG-Importstation gebaut werden, um sich von russischem Erdgas unabhängiger zu machen. Derweil zweifeln Wissenschaftler die Notwendigkeit von LNG an.

Lesezeit: 6 Minuten

Deutschland soll möglichst zügig unabhängig werden von russischen Gaslieferungen. Dafür soll in Niedersachsen eine neue Importinfrastruktur für Gas gebaut werden. In einem ersten Schritt sollen hier die so genannten FSRUs (Floating Storage and Regasifaction Units) eine zentrale Rolle spielen.

Für den Import von Gas ist dabei nicht nur die Anlandung über die FSRU selbst, sondern auch der Anschluss an das deutsche Gas-Fernleitungsnetz und damit die Möglichkeit zum Weitertransport des Gases in die Republik elementar. Hierfür müssen landseitig die notwendigen Leitungen gebaut werden. Ziel ist es, spätestens Anfang 2023 mit dem LNG-Import über den Standort Wilhelmshaven beginnen zu können.

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Planung für erste schwimmende Plattform

Der Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe GmbH (OGE) plant für die erste FSRU in Wilhelmshaven bis zum Ende des Jahres 2022 die Wilhelmshavener Anbindungsleitung (WAL) zu errichten. Die entsprechenden Pläne hat die OGE am 8. April bei einem gemeinsamen Termin mit dem Niedersächsischen Umwelt- und Energieminister Olaf Lies und anderen Beteiligten vorgestellt.

Die neue Leitung soll die Anbindung dieser ersten FSRU an das Gasfernleitungsnetz sicherstellen. Die Anbindungsleitung wird Wasserstoff-ready und damit auch für den künftigen Umstieg auf grüne Gase geeignet sein.

Die Leitung soll knapp 30 km lang werden, einen Durchmesser von ca. einem Meter (DN 1000) haben und anfangs eine jährliche Kapazität von 10 Milliarden Kubikmeter schaffen. Endpunkt ist die Fernleitung NETRA in der Nähe des Gasspeichers in Etzel. Mit dem Anschluss an die NETRA können Gasmengen von der Nordseeküste in den Süden und Osten des Landes transportiert werden, um dort perspektivisch Mengen aus russischen Importen zu ersetzen.

LNG-Antrag der Union abgelehnt

Unterdessen hat der Bundestag den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „LNG-Infrastruktur in norddeutschen Häfen schneller aufbauen“ am Donnerstag, 7. April 2022 abgelehnt.

In ihrem Antrag forderte die Unionsfraktion die Bundesregierung zu mehr Tempo bei der Herstellung einer Infrastruktur für Energieimporte auf. Verflüssigtes Gas (LNG) könne eine Alternative zu russischem Gas sein, führte die Fraktion aus. Deutschland habe jedoch keine Terminals, in denen Gasschiffe entladen werden können. Derzeit stehen LNG-Terminals in Stade, Wilhelmshaven und Brunsbüttel zur Diskussion, die aber erst in einigen Jahren betriebsbereit werden.

Eine solche lange Dauer könne sich Deutschland nicht leisten. Die Regierung sollte daher dafür sorgen, dass systemrelevante LNG-Terminals und Anlagen für schwimmende Einheiten bis Ende 2022 in Betrieb genommen werden oder mit deren Bau begonnen werden kann und dafür die Möglichkeiten der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung nutzen. Außerdem sollten unverzüglich drei schwimmende Terminals gechartert und in einem Turbo-Verfahren die Voraussetzungen geschaffen werden, sie bereits im Winter 2022/23 einsetzen zu können.

Mehr Tempo gelte auch beim Markthochlauf von Wasserstoff: Für den Transport von Wasserstoffderivaten böten sich Seeverkehr und Pipelinetransport an. Der Vorteil von Wasserstoff sei, dass dieser direkt in vorhandene Gasinfrastruktur eingespeist werden könne. Die Flüssiggas-Infrastruktur von morgen sei die Wasserstoff-, E-Fuel- und Biokraftstoff-Infrastruktur von übermorgen.

DIW: Keine neuen LNG-Terminals nötig

Wenn das deutsche Energiesystem schnell angepasst wird, könnte im Lauf des Jahres 2022 der Wegfall russischer Erdgasexporte kompensiert und die Energieversorgung im kommenden Winter gesichert werden, zeigt eine neue Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Bedingung hierfür ist, dass die Erdgasimporte Deutschlands aus den traditionellen Lieferländern deutlich ausgeweitet werden. Weiterhin ist es notwendig, die vorhandenen Speicher rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode im Winter 2022/23 auf 80 bis 90 Prozent aufzufüllen. Eine effizientere Nutzung des deutschen und europäischen Erdgaspipelinesystems auch zur Verbindung Deutschlands mit Südeuropa könnte die Situation weiter entspannen. Zwar reicht das zusätzliche Angebot nicht aus, um die gesamten bisherigen russischen Erdgasimporte zu ersetzen, in Kombination mit einem rückläufigen Erdgasverbrauch kann die deutsche Energieversorgung gesichert werden. Der Bau von LNG-Importterminals an der Küste ist aufgrund der langen Bauzeiten und dem mittelfristig stark rückläufigen Erdgasbedarf nicht sinnvoll und es bestehen erhebliche Verlustgefahren, warnt das DIW.

DUH warnt vor Überkapazität

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Planungen für neue Flüssigerdgas-Terminals (LNG-Terminals) in Deutschland. Nach Recherchen der DUH werden inzwischen mindestens sieben Projekte an vier Standorten geplant. So sollen in Wilhelmshaven drei Anlagen entstehen, an den Standorten Stade, Brunsbüttel und Rostock je ein Terminal. Zusätzlich hat die Stadt Hamburg erklärt, die Errichtung eines LNG-Terminals zu prüfen. „Anstatt konsequent auf Energieeinsparung und Erneuerbare zu setzen, schlittern wir in die nächste fossile Abhängigkeit. Mehr noch: Scheinbar wahllos schafft auch das Bundeswirtschaftsministerium selber neue Kapazitäten. Statt der zunächst angekündigten Unterstützung von zwei Projekten steigt Robert Habeck über die KfW direkt in das Projekt in Brunsbüttel ein und möchte noch bis zu vier schwimmende Terminals chartern“, kritisiert Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. Angesichts der Erkenntnisse des DIW fordert die DUH das Bundeswirtschaftsministerium auf, die „Notbremse zu ziehen und die weitere Unterstützung neuer fossiler Anlagen zu stoppen.“


Bundesrat billigt Füllstandsvorgaben für Gasspeicher

In seiner Plenarsitzung am 8. April 2022 hat der Bundesrat die vom Bundestag kurz zuvor beschlossenen Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen gebilligt. Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die Sicherheit der Gasversorgung in Deutschland gewährleisten. Sie zielt darauf ab, unter Beachtung der aktuellen Lieferstrukturen und Lieferbeeinträchtigungen eine Unterversorgung zu vermeiden. Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen danach die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten befüllen. Andernfalls würden sie ihnen entzogen und dem sogenannten Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt.

Das Gesetz sieht Mindestfüllstände vor: Diese sollen am am 1. Oktober 80 %, am 1. November 90 % und am 1. Februar 40 % betragen. Wenn marktgerechtes Agieren nicht zum Erreichen des Füllstandes führt, lässt der Marktgebietsverantwortliche die Speicher entweder von Marktakteuren im Wege einer Sonderausschreibung befüllen oder kauft selbst Gas ein. Dies soll zum einen das Horten von Speicherkapazitäten vermeiden und zum anderen einen Anreiz setzen, die gebuchten Speicherkapazitäten zu befüllen.

Niedrigste Füllstände seit 15 Jahren

Die Gasspeicher in Deutschland wiesen im vergangenen Winter die niedrigsten Füllstände der vergangenen 15 Jahre auf. Dies habe in der Folge zu starken Preissteigerungen geführt, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Den Antrag der CDU/CSU-Fraktion können Sie hier herunterladen.

Die Analyse des DIW finden Sie hier.

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