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EU-Beschwerde von Verbänden: Bundesregierung verhindert Bürgerenergie

Zahlreiche Verbände und Unternehmen haben ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrebt. Hintergrund ist die verstrichene Frist zur Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie.

Lesezeit: 3 Minuten

Bis Ende Juni 2021 hatte Deutschland Zeit, die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) in nationales Recht umzusetzen. Diese Frist hat die Bundesregierung verstreichen lassen. Das sei ein Rückschlag für die Bürgerenergie, kritisieren das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eine breite Allianz aus Verbänden und Unternehmen. Sie haben ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angestrebt. Unter „Bürgerenergie“ versteht die Allianz, wenn z.B. Eigentümer und Mieter gemeinsam eine Solaranlage betreiben wollen. Ebenso gemeint sind regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die sich aus eigenen Solar- und Wind-Anlagen versorgen wollen. Diese „Bürgerenergie“ gibt die RED II als mögliches Instrument vor.

Studie belegt fehlende Anreize

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Laut Bundeswirtschaftsministerium bedarf es aber keiner weiteren Umsetzungsschritte. Zur Begründung heißt es: Die Richtlinie sei im deutschen Recht vollständig umgesetzt. Das dem nicht so ist, zeigt eine aktuelle Studie.

Rechtsanwalt Philipp Boos hat im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie untersucht, ob die Bürgerenergie-Rechte durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 umgesetzt wurden. Im Gegensatz zu der Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums belegt sein Gutachten: Die gemeinsame Eigenversorgung genießt bisher nicht die gleichen Rechte wie die individuelle. Die im EEG geforderte Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Stromverbraucher verhindere, dass gemeinsam handelnde Eigenversorgende eine Anlage zur Eigenversorgung auch gemeinsam betreiben können. Zudem habe der Gesetzgeber es versäumt, die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft nach Artikel 22 der Richtlinie zu definieren. Auch wurde ihnen nicht das Recht zugesprochen, gemeinsam erzeugte Energie untereinander zu teilen (Energy Sharing), um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen.

Weitere Studie zeigt Lösungen auf

Neben dieser rechtlichen Stellungnahme haben das BBEn und der BUND eine energiewirtschaftliche Studie zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Auftrag gegeben. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) konnten in ihrer Studie die Umsetzungsdefizite bestätigen. Darüber hinaus formulierten sie Lösungsvorschläge, wie der Bürgerenergie bei richtlinienkonformer Umsetzung neuer Rückenwind verschafft und die Akzeptanz sowie der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert werden können. Dazu orientierten sie sich auch an Best-Practice-Beispielen aus anderen EU-Staaten.

Weitere Informationen:
Das Bündnis Bürgerenergie wird bei der Beschwerde von einer breiten Allianz von Verbänden und Unternehmen unterstützt. Dazu gehören der BUND, der Solarenergie-Förderverein Deutschland, die Energy Watch Group, der Bund der Energieverbraucher, der Umweltschutzverein in Isernhagen e.V., die Initiative SolarLokal-Kirchorst, das Energie-Forum Zorneding, das Aktionsbündnis Energiewende Heilbronn, die Erneuerbare Energien Göttingen GmbH & Co. KG, die Energiegenossenschaft LauterStrom eG sowie die BBEn-Mitglieder Greenpeace Energy, Elektrizitätswerke Schönau, Naturstrom, Prokon, Bundesverband Erneuerbare Energie, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Bürgerwerke, die Bergische Bürgerenergiegenossenschaft eG, die Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG, die BürgerEnergieAltmark eG, der Verein Energie-Wende Landkreis Cham und der CO2 Abgabe e.V..

Die rechtliche Stellungnahme von Philipp Boos und die Studie des IZES finden Sie unter www.buendnis-buergerenergie.de/veroeffentlichungen/publikationen.

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