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RED III

EU-Energieausschuss beschließt neue Regeln für Biogas, Biosprit und Waldholz

Das Hauptstadtbüro Bioenergie sieht nach der Sitzung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlements Licht und Schatten für die künftige Förderung von Biomasse.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable-Energie-Directive, RED III) geht in die entscheidende Phase. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlaments hat am Mittwoch über den Bericht zur Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie (EU 2018/2001-RED II) abgestimmt. Dabei handelt es sich um den federführenden Ausschuss des EU-Parlaments für die Überarbeitung der RED II. Nach der Sommerpause wird das Plenum die Position des Parlaments für die anstehenden Trilogverhandlungen mit dem Rat und der Kommission festlegen.

Positives Signal für Biokraftstoffe

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Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) sieht Positives und Negatives in der Abstimmung. „Wir begrüßen, dass sich der Industrie- und Energieausschuss für eine deutliche Anhebung des Gesamtziels für erneuerbare Energien auf 45 % in 2030 ausgesprochen hat. Positiv ist ebenfalls, dass das Ziel für die Treibhausgasintensitätsreduzierung im Verkehr auf 16 % angehoben werden soll und der Ausschuss sich für die Fortführung der Begrenzung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse auf 7 % ausgesprochen hat“, erklärt HBB-Leiterin Sandra Rostek.

Damit besteht keine Verpflichtung zur Biokraftstoffbeimischung, sondern Biokraftstoffe sind eine Erfüllungsoption zum Erreichen der Klimaziele im Verkehr. Angesichts der aktuell von Teilen der Bundesregierung geführten Diskussion über eine weitere Absenkung der nationalen Kappungsgrenze von bereits nur 4,4 %, ist dies ein wichtiges Signal, dass der Beitrag von nachhaltigen Biokraftstoffen für Klimaschutz und Erneuerbare Energien im Verkehr fortgeführt werden soll.

Einschränkungen bei Holz

Nicht nachvollziehbar ist für die Bioenergiebranche, wie die angehobenen Ziele für erneuerbare Energien mit den geplanten Einschränkungen bei der Holzenergie zusammenpassen sollen. „Wir hätten vom Energieausschuss eine komplette Streichung des Kaskadenprinzips für Holz erwartet; starre rechtliche Vorgaben für die Holznutzung können in der Praxis nicht funktionieren und führen nur zu bürokratischem Aufwand sowie Verunsicherung in der Wertschöpfungskette“, argumentiert Rostek. Genauso hätte der Energieausschuss die Vorschläge des Umweltausschusses für die Verankerung von „primärer“ und „sekundärer“ holziger Biomasse zurückweisen müssen. „Dass nach der Vorstellung des Umweltausschusses primäre Biomasse aus dem Wald nicht als erneuerbare Energie gewertet werden soll, ist geradezu grotesk. Wir erwarten hier vom Plenum des EU-Parlaments dringende Nachbesserungen und dass Vernunft in die Debatte einkehrt, um nicht den Großteil der erneuerbaren Wärme mit einem Federstrich zu verlieren“, sagt Rostek.

Nachträgliche Hürden für Biogasanlagen

Wie aus der Zeit gefallen wirkt auch der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, für bereits bestehende Biogas- und Holzenergieanlagen rückwirkende Treibhausgasminderungskriterien einzuführen. Hier hätte sich der Energieausschuss dagegen positionieren müssen. Erneuerbare Energien ausbauen zu wollen und dann für Bestandsanlagen nachträgliche Hürden aufzubauen, sei nicht vereinbar und untergrabe das Vertrauen in neue Investitionen.

Angesichts der dramatischen Lage auf den Energiemärkten, der übergroßen Importabhängigkeit bei fossilen Energien und dem immer drängender werdenden Herausforderung beim Klimaschutz ist für Rostek klar: Wir benötigen alle Erfüllungsoptionen, um die Klima- und Energieziele erreichen zu können.“

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