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CO2-Zertifikate: EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Reform des Emissionshandels

Der Europäische Emissionshandel soll auf fast alle Sektoren ausgeweitet werden, insbesondere auf die Bereiche Gebäude und Verkehr.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Mitgliedstaaten der EU haben am 8. Februar im sogenannten Rat der Ständigen Vertreter (AStV) die politische Einigung zur Reform des EU-Emissionshandelns vom 18.12.2022 bestätigt. Nachdem die Sprachfassungen erstellt sind, wird es noch eine formale Befassung im Rat geben. Auch das Europäische Parlament muss die Einigung noch final bestätigen.

Der Europäische Emissionshandel wird auf fast alle Sektoren ausgeweitet, insbesondere auf die Bereiche Gebäude und Verkehr. Darauf hatten sich am 18.12.2022 das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen geeinigt. Ca. 85 % aller europäischen CO₂-Emissionen sind damit zukünftig an Zertifikate bzw. Emissionsrechte gebunden. Deren Menge sinkt kontinuierlich ab – entsprechend der europäischen Klimaziele.

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Mit diesem Durchbruch werden in ganz Europa auch die bislang schwierigen Sektoren Verkehr und Gebäude stärker in die Pflicht genommen. Verschiedene Vorkehrungen sorgen ohne Beeinträchtigung des Emissionsminderungsziels dafür, dass die Preise nicht zu stark ansteigen können und im Gebäude- und Verkehrsbereich schon ab 45 Euro pro Zertifikat abgefedert werden. Die EU hat sich damit auf den zentralen Hebel bei der Absenkung der Treibhausgase bis 2030 geeinigt und ebnet ihren Weg zur vollständigen Treibhausgasneutralität bis 2050.

Schärfere Regeln für den Emissionshandel

Die Trilog-Einigung sieht vor, die Menge der CO2-Zertifikate – die Emissionsrechte – im EU-Emissionshandelssystem (ETS-1) bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 62 % zu senken (bisher 43 %). Auch die Regeln für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten wurden umfangreich überarbeitet. Insbesondere sollen effiziente Unternehmen künftig von einer kostenlosen Zuteilung profitieren, wohingegen ineffiziente Anlagen Kürzungen befürchten müssen, wenn sie keine Effizienzmaßnahmen durchführen. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftfahrtbereich und für die Industriesektoren, die künftig durch den CO2-Grenzausgleich vor einem Carbon Leakage Risiko geschützt werden, soll stufenweise auslaufen. Außerdem wird der Seeverkehr ab 2024 in den Emissionshandel einbezogen. Damit deckt der ETS-1 dann fast die Hälfte aller europäischen Treibhausgasemissionen und die größten Quellen für klimaschädliche Treibhausgase ab: im Energiesektor, in der energieintensiven Industrie sowie im See- und Luftverkehr.

Ein Teil der Einnahmen fließt in den Innovationsfonds, der Investitionen in klimafreundliche Technologien fördert. Im Vergleich zur derzeitigen Größe des Fonds wurden zusätzlich etwa 85 Millionen Zertifikate hinzugefügt, die u.a. aus der Einbeziehung des Seeverkehrs und aufgrund der Einführung des CO2-Grenzausgleichs gewonnen werden. Das Volumen des Innovationsfonds beläuft sich damit auf geschätzt etwa 40 Mrd. € für den Zeitraum 2021-2030.

Gebäude, Verkehr und Prozesswärme in der Kleinindustrie

Die Einigung sieht zudem vor, ab 2027 ein neues zusätzliches und eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude, den Straßenverkehr und Brennstoffe in bestimmten industriellen Sektoren zu schaffen – ähnlich dem nationalen deutschen Brennstoffemissionshandel. Hier ist es auf den letzten Metern noch gelungen, im europäischen ETS zusätzliche Emissionsmengen einzubeziehen. Die Menge der Emissionsrechte soll um 5,10 Prozent und ab 2028 um 5,38 Prozent jährlich zurückgehen. Kostenlose Emissionsrechte sind nicht vorgesehen, da die Preise von den Brennstoffhändlern an die Verbraucher weitergegeben werden sollen, um die notwendigen Klimaschutzanreize zu erzielen.

Klimasozialfonds

Ein neuer Klimasozialfonds soll den Mitgliedstaaten Finanzmittel zur Verfügung stellen, um die sozialen Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Emissionshandelssystems ETS-II auszugleichen. Der Fonds soll vor allem Investitionen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität unterstützen. Die Maßnahmen sollen hauptsächlich einkommensschwachen Haushalten und finanziell schwächeren Kleinstunternehmen zugutekommen. Vorrübergehend können die Mitgliedstaaten über den Fonds auch direkte Einkommensbeihilfen für besonders vulnerable Haushalte finanzieren.

Der Fonds hat eine Gesamthöhe von 65 Mrd. € über eine Laufzeit von 2026-2032 und wird größtenteils aus Einnahmen des neuen ETS II für Gebäude und Straßenverkehr finanziert. Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten mit eigenen Haushaltsmitteln zu den durchgeführten Maßnahmen beitragen. Durch einen entsprechenden Zuweisungsschlüssel der Gesamtmittel wird nicht nur ein solidarischer Ausgleich innerhalb der Mitgliedstaaten, sondern auch europaweit zwischen allen Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Mit der Einigung zum europäischen Emissionshandel ist nun der größte Teil des Fit-for-55-Programms ausverhandelt. Das Programm enthält alle Maßnahmen mit der die EU-Mitgliedsstaaten ihre verschärften Klimaziele - die CO2-Emissionen der EU müssen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 absinken - erreichen wollen.

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