Das geplante EU-Zertifizierungssystem für Biomasse kann die nachhaltige Produktion von importierten nachwachsenden Rohstoffen nur begrenzt sicherstellen. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in einer Untersuchung zu den Nachhaltigkeitsanforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union.
Die Richtlinie stellt Kriterien für die Nachhaltigkeit von Biomasse auf, die als Biokraftstoff oder anderer Brennstoff eingesetzt werden. Die Anforderungen der EU-Richtlinie gelten sowohl für in der Europäischen Union produzierte als auch für importierte Biomasse und haben die Einsparung von Treibhausgasemissionen, den Schutz von Flächen mit hohem Natur-schutzwert sowie den Schutz von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand und Torfflächen zum Gegenstand.
In ihrer aktuellen Untersuchung kommen die UFZ-Forscher zu dem Schluss, dass der Import von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen problematisch ist, denn geschriebenes Recht und Wirklichkeit könnten in Entwicklungs- und Schwellenländern weit auseinanderklaffen. Dass nun die Förderfähigkeit von Biomasse sowie deren Anrechnungsfähigkeit auf die Quoten für den Einsatz erneuerbarer Energien an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird, begrüßen die Forscher.
"Die Richtlinie sieht allerdings keine sozialen Kriterien vor, sondern lediglich Berichtspflichten der Kommission hinsichtlich der sozialen Tragbarkeit einer erhöhten Nachfrage nach Biokraftstoffen in der EU und in Drittländern. Andere Probleme, wie indirekte Landnutzungsänderungen oder steigende Nahrungsmittelpreise sind durch Kriterien nicht erfassbar", meinte Dr. Grit Ludwig vom UFZ. Insgesamt sei daher beim Einsatz von Biomasse als Energieträger Augenmaß erforderlich. Biomasse sollte zudem dort am stärksten gefördert werden, wo dies am effektivsten sei, nämlich bei der stationären Nutzung für die Strom- und Wärmeerzeugung.