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Pflanzenkohle

EU plant Regeln für Biokohle als Dünger

Die EU prüft, inwieweit Biokohle in die neue Düngeprodukteverordnung integriert werden kann. Die Bundesregierung sieht dagegen nur einen eingeschränkten Nutzen für Landwirte.

Lesezeit: 3 Minuten

Weder pflanzenbaulich, wirtschaftlich oder mit Blick auf den Klimaschutz bringt Pflanzenkohle "einen hinreichenden Nutzen“ für die hiesige Landwirtschaft, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Gleichwohl gäbe es mehrere Ansätze für eine rechtliche Regelung: So habe der Fachverband Pflanzenkohle (FVPK) einen Antrag gestellt, um Biokohlen, die den EPC-Basis-Kriterien entsprechen, als Dünger zuzulassen. Dieser werde derzeit vom wissenschaftlichen Beirat für Düngungsfragen des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beraten.

Auch habe die EU-Kommission während der Verhandlungen zur neuen EU-Düngeprodukteverordnung (Verordnung Nr. 2019/1009) das Joint Research Centre (JRC) mit Sitz in Sevilla damit beauftragt, für Struvit, Pflanzenkohlen und Aschen zu prüfen, ob und wie solche Stoffe in den Anwendungsbereich dieser Verordnung integriert werden können.

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BMEL plant keine Zulassung als Düngemittel

Allerdings weist die Bundesregierung darauf hin, dass das für düngemittelrechtliche Vorschriften federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Grund der stark variierenden Forschungsergebnisse zu Pyrolysekohlen aus agronomischer Sicht zurzeit keinen hinreichenden Nutzen aus einer breiten Anwendung in der Landwirtschaft sehe. Eine Ausweitung der eingeschränkten Zulassung von Pflanzenkohle aus chemisch unbehandeltem Holz als Trägerstoff und Ausgangsstoff für Kultursubstrate unterstütze das BMEL daher nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht. Eigenschaften und Wirkungsweise von Biokohle würden zudem in Abhängigkeit von den verwendeten Ausgangsstoffen und der Herstellungstechnologie variieren. Insoweit seien generelle Aussagen zur Umweltverträglichkeit des Biokoheeinsatzes in Böden derzeit nicht möglich.

Weitere Langzeitforschung unter Freilandbedingungen sei nötig, damit die Auswirkungen von Biokohle als Bodenverbesserer und Trägermittel für Dünger abgeschätzt werden können. Aufgrund des geringen Anwendungsgrades finanziere die Bundesregierung allerdings keine Studien hierzu. Momentan habe Biokohle in der klassischen landwirtschaftlichen Produktion in Deutschland keine große Bedeutung.

Verschiedene Probleme in der Praxis

Zur Bewertung des möglichen Nutzens von Pflanzen- und Biokohle als Bodenhilfsstoff, Düngemittel oder für vergleichbare Einsätze ist die Meinungsbildung der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, da der Nutzen von zahlreichen Faktoren abhänge und die beim Einsatz dieser Produkte möglicherweise auftretenden Probleme zu berücksichtigen seien:

  • Bei Beachtung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft ist ein Einsatz von Pflanzenkohle auf der weit überwiegenden Zahl der Standorte in Deutschland nicht notwendig und bietet für die Landwirtschaft keine Vorteile.
  • Der Einsatz von Pflanzenkohle ist mit erheblichen Kosten verbunden, denen derzeit keine wirtschaftlichen Vorteile z. B. über einen Mehrertrag gegenüberstehen.
  • Bei den Herstellungsverfahren können bei entsprechenden Betriebszuständen Schadstoffe in der Pflanzenkohle eingelagert werden bzw. eine Re-Adsorption erfolgen. Bei der Pyrolyse entstehen während der Konversion als Bestandteile der Teere polycyclische Aromaten (PAK), die auf der festen Phase adsorbiert oder eingeschlossen werden können. Auch können Schwermetalle in der festen Phase aufkonzentriert werden.
  • Die Einordnung von Pflanzenkohlen im Rahmen des Düngerechts ist bislang nicht abschließend geklärt. Es ist laut Bundesregierung rechtlich und unter Experten umstritten, ob z. B. die feste Phase der Hydrothermalen Karbonisierung durch das Dünge- und Düngemittelrecht hinreichend erfasst wird.
  • Aus rein pflanzenbaulicher Sicht werden durch das Aufbringen von inertem Kohlenstoff auf landwirtschaftlich genutzte Böden unter den hiesigen Boden- und Klimaverhältnissen keine positiven Effekte erwartet.

Das Resümee: Aus Sicht der Bundesregierung sind positive Effekte für die Landwirtschaft nicht hinreichend nachgewiesen. Insoweit ist eine Unterstützung von Betrieben, die „Biokohle“ nutzen oder nutzen wollen, nicht vorgesehen.

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