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EU-Rat einigt sich auf neue Klimapolitik
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter stimmte für eine neue Verordnung zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik, eine Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
Die EU-Mitgliedstaaten haben einen Kompromiss mit dem EU-Parlament zur künftigen Klima- und Energiepolitik gebilligt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter stimmte am vergangenen Freitag (29.06.2018) für eine neue Verordnung zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik und eine Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie. Bereits am Mittwoch hatte der Ausschuss der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zugestimmt. Als nächstes muss das EU-Parlament den Rechtsakten zustimmen.
Umsetzung der Pariser Beschlüse
„Das ist ein wichtiger Erfolg für die Umweltpolitik, die den Klimaschutz in Europa deutlich voranbringen wird“, kommentierte Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Beschlüsse. Zugleich hätte sich der Rat darauf verständigt, dass die Klimaschutzmaßnahmen selbst nachhaltig sein müssten. „Denn wenn Regenwälder abgeholzt werden, um Palmöl für Biosprit zu gewinnen, hat das mit Klimaschutz nichts zu tun“, kritisierte die Ministerin.
Langfriststrategien gefordert
Das neue Instrument zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik ("Governance-Verordnung") verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2019 nationale Energie- und Klimapläne für die Zeit bis 2030 vorzulegen sowie Langfriststrategien zum Klimaschutz zu entwickeln. Deutschland hat laut Schulze mit dem Klimaschutzplan 2050 bereits eine solche Langfriststrategie für den Klimaschutz beschlossen. Auch die EU-Kommission wird verpflichtet, eine Strategie vorzulegen, wie die EU so schnell wie möglich Treibhausgasneutralität erreichen kann.
Die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie legt für 2030 ein Energie-Einsparziel von mindestens 32,5 Prozent gegenüber dem Trend fest. Die Kommission hatte ursprünglich 30 Prozent vorgeschlagen. Für 2020 gilt bereits ein Ziel von 20 Prozent.
Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt fest, dass in der EU bis 2030 mindestens 32 Prozent des Energieverbrauchs (Strom, Wärme und Verkehr) aus erneuerbaren Energien kommen sollen. Beim bislang geltenden Ziel von 20 Prozent bis 2020 liegt die EU gut auf Kurs. Das neue 32-Prozent-Ziel fällt deutlich ambitionierter aus als die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 27 Prozent. Im Wärmebereich sollen die Mitgliedstaaten den Anteil erneuerbarer Energien pro Jahr um mindestens 1,1 Prozentpunkte steigern.
14 % Anteil im Verkehrsbereich
Im Verkehrsbereich soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 14 Prozent steigen. 2016 lag er bei rund 7 Prozent. Zum Einsatz kommen dürfen vier verschiedene Varianten aus Biomasse oder erneuerbarem Strom:
- Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen wie Mais oder Raps,
- Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen wie Stroh oder Speiseölen,
- Strom aus erneuerbaren Energien,
- Synthetische Kraftstoffe aus EE-Strom.
Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen, deren Anbau zur Abholzung von Regenwäldern beiträgt, wird auf dem Niveau des Jahres 2019 eingefroren und soll im Zeitraum von 2023 bis 2030 komplett auslaufen. Dies dürfte vor allem Auswirkungen auf den Einsatz von Palmöl haben. Die Details dazu wird die EU-Kommission noch festlegen.