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EU-Rechnungshof ermahnt Deutschland

Die Anstrengungen in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten reichen nicht aus, um die EU-Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen.

Lesezeit: 3 Minuten

Wie andere Institutionen hat jetzt auch der EU-Rechnungshof den Stand der Energiewende in Deutschland kritisiert. Danach drohen Deutschland und die Europäische Union, ihre Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien bis 2020 zu verfehlen. Wie der aktuelle Bericht des EU-Rechnungshofes zeigt, genüge der Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch nicht, um die Ziele zu erreichen. In acht Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Spanien, Zypern, Malta, Portugal, Slowenien und Slowakei) ist ein Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien von zwei bis vier Prozentpunkten erforderlich, um das Ziel für 2020 zu erreichen (d. h. der Anteil muss schneller steigen als bislang der Fall).

Ziel für 2020 ist in Gefahr

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Der Europäische Rechnungshof zeigt sich skeptisch, ob die EU ihre Zielsetzung von 20 Prozent Erneuerbarer Energie-Anteil überhaupt erreichen wird; auch das 2030-Ziel könne verfehlt werden. Der Bundesverband Erneuerbare Energien hatte in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die nationale Zielerreichung von 18 Prozent Erneuerbare-Energien-Anteil am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 gefährdet sei. „Die Bundesregierung sollte bei ihren anstehenden klima- und energiepolitischen Entscheidungen die Kritiken des Europäischen Rechnungshofs und der Energiewende-Expertenkommission berücksichtigen und das Tempo der Energiewende wieder deutlich erhöhen“, kommentiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Der Europäische Rechnungshof empfiehlt den Ländern, zusätzliche Anstrengungen für den Ausbau erneuerbarer Energien zu unternehmen. Dazu gehören unter anderem die Beseitigung von Hindernissen wie restriktive Raumordnungsvorschriften, langwierige Verwaltungsverfahren und Unzulänglichkeiten der Stromnetze. Gefordert wird auch eine Erhöhung der Ausschreibungsmengen. „Es gilt jetzt, bestehende Hemmnisse und Ausbaudeckel zu beseitigen“, fordert Peter. So sollen schnellstmöglich die Ausbaukorridore deutlich nach oben angepasst werden. Darüber hinaus können mittels einer CO₂-Bepreisung zusätzliche ökonomische Anreize für die Zielerreichung geschaffen werden. Auch das sich in der Ressort-Abstimmung befindliche Gebäudeenergiegesetz (GEG) solle einen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele leisten.

Auch Ministerpräsidenten fordern mehr Tempo

Für einen ambitionierteren Ausbau erneuerbarer Energien sprach sich auch die Ministerpräsidentenkonferenz aus: Demnach sollten die Ausschreibungsmengen über alle Erneuerbaren Energieträger zum Erreichen des Erneuerbare-Energien-Ziels von 65 Prozent im Jahr 2030 erhöht werden.

Die Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ vertritt in ihrer Stellungnahme ebenfalls die Auffassung, dass es nicht als gesichert gelten kann, dass Deutschland sein verpflichtendes EU-Ziel einhalten wird. Hierfür sei der verlangsamte Ausbau im Stromsektor verantwortlich, der die unzureichende Entwicklung im Wärme- und Verkehrssektor nicht mehr kompensieren kann.

Änderung des Umlagesystems gefordert

Die Expertenkommission setzt sich zudem dafür ein, das Abgaben- und Umlagensystem zu ändern und schlägt einen sektorenübergreifenden CO₂-Preis vor. Auch der EU-Rechnungshof führt in seinem Bericht auf, dass das deutsche Umlagen- und Abgabesystem zu sehr hohen Strompreisen in Europa geführt hat. Simone Peter betont angesichts des Expertenberichts sowie der Debatte im Bundesrat: „Nur mit einer angemessenen CO₂-Bepreisung können Preissignale ihre Wirkung für den Klimaschutz entfalten. Die CO₂-Bepreisung sollte aufkommensneutral gestaltet werden. Zugleich sollten Hemmnisse für die Sektorenkopplung reduziert werden, damit der Markt eine stärkere Rolle bei Energiewende und Klimaschutz spielen kann.“

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