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EU reformiert Emissionshandel

Die EU will beim Emissionshandel nicht genutzte Zertifikate vom Markt nehmen. Die Maßnahmen reichen aber nicht aus, befürchten Beobachter.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine große Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlamenthat am Dienstag (6.2.2018) der Reform des Europäischen Emissionshandels zugestimmt. Damit haben die Abgeordneten das Verhandlungsergebnis von Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission bestätigt. Der reformierte Emissionshandel tritt 2021 in Kraft.


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Wie Rebecca Harms, klimapolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion, berichtet, werden zukünftig überschüssige Emissionszertifikate vom Markt genommen. Es handelt sich dabei um die Zertifikate, die in eine Stabilitätsreserve überführt wurden. Sie werden nach einer Zeit gelöscht und fließen nicht zurück in den Markt. Das sei wichtig, wenn reale Emissionen schneller sinken, als durch den Emissionshandel vorgesehen. „Bislang führt das Überangebot an Zertifikaten zu extrem niedrigen Preisen, was den Emissionshandel weitgehend wirkungslos macht, da Anreize für klimafreundliche Investitionen fehlen“, erklärt Harms.


Preise für CO2-Zertifikate steigen bereits leicht


Die nun vorgesehene Verknappung von Zertifikaten habe bereits zu einem leichten Anstieg der Preise geführt. Zudem werde verhindert, dass der Überschuss in spätere Handelsperioden überführt werden kann und zur Verwässerung zukünftiger Klimaziele führt. „Der Emissionshandel wird auch nach dieser Reform nicht das wirkungsvolle Klimaschutzinstrument, mit dem die Pariser Klimaziele erreicht werden“, kommentiert Harms den Beschluss.


Immerhin werde die vorgesehene Verknappung der Zertifikate die Emissionspreise aus ihrem Dauertief führen. Ein angemessener Emissionspreis sei ein wichtiger Anreiz für klimafreundliche Investitionen und Innovationen. „Es ist auch wichtig, dass wir verhindern konnten, dass Gelder aus dem Modernisierungsfonds des Emissionshandels in Kohlekraftwerke investiert werden. Es wäre absurd, wenn das europäische Klimaschutzinstrument Nummer eins den Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken subventionieren würde“, so die Abgeordnete. 
Gleichzeitig könnten Mitgliedstaaten, die Kohlemeiler abschalten, Zertifikate löschen und so verhindern, dass diese Emissionsminderungen zu einem höheren CO2-Ausstoß in anderen Sektoren führen. Harms: „Das muss die zukünftige Bundesregierung nutzen und so zur Erreichung unserer Klimaziele beitragen.“


Kritik an Koalitionsverhandlungen


In diesem Zusammenhang kritisiert Annalena Baerbock, Klimaexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, dass Union und SPD nach aktuellem Verhandlungsstand Abstand von einer gemeinsamen Initiative zur CO2-Bepreisung nehmen wollen. „Die Reform des Emissionshandels beweist einmal mehr, dass wir den schrittweisen und sozialverträglichen Kohleausstieg endlich gesetzlich festschreiben müssen. Vom Emissionshandel wird bis 2030 keine Lenkungswirkung ausgehen, daher brauchen wir nationale Klimaschutzmaßnahmen“, fordert sie.

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