Die Europäische Kommission hat am 9. November Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Form einer Verordnung des Rates vorgeschlagen. Der Vorschlag ergänzt die bisherigen EU-Sofortmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise und tritt direkt durch Ratsbeschluss (voraussichtlich Ende November) in Kraft. Das gilt zunächst für ein Jahr mit Option auf Verlängerung.
Die Kommission folgt dabei einer Aufforderung des Europäischen Rates von Ende Oktober. Die Bundesregierung hatte sich mit Nachdruck für eine solche Sofortmaßnahmen-Verordnung eingesetzt. Am 11.11.2022 werden die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag in Brüssel diskutieren.
Kernelemente des Kommissionsvorschlags sind:
Überragendes öffentliches Interesse von EE-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur: Dadurch können Planungs- und Genehmigungsverfahren mit sofortiger Wirkung von einer vereinfachten Bewertung für spezifische Ausnahmen profitieren, die z.B. im EU-Umweltrecht vorgesehen sind.
Solarenergie: schnellere Genehmigungsverfahren die Installation von Solaranlagen auf „künstlichen Strukturen“ wie z. B. Gebäuden. Die Kommission schlägt eine Frist von höchstens einem Monat für die Genehmigung solcher Solarenergieanlagen. Zugehörige Speicher und Netzanschlüsse sind ebenfalls erfasst. Die Anlagen werden zudem von Umweltverträglichkeitsprüfungen befreit und es gilt eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinanlagen, also eine automatische Genehmigung nach Ablauf einer Frist.
Repowering von bestehenden EE-Anlagen und Netzen: Straffung von Genehmigungsverfahren, indem alle relevanten Umweltprüfungen in die neue Höchstfrist von sechs Monaten einbezogen werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden auf die Bewertung der möglichen Auswirkungen der Änderung oder Erweiterung im Vergleich zum ursprünglichen Projekt beschränkt. Darüber hinaus wird ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse eingeführt, wenn die Gesamtkapazität des Repowering-Projekts nicht mehr als 15 % höher ist als die des ursprünglichen Projekts.
Wärmepumpen: Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung einer Frist von höchstens drei Monaten und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen beschleunigt.
Habeck begrüßt Vorschläge
Minister Habeck: „Ich freue mich sehr, dass die Kommission unserem Aufruf im Europäischen Rat gefolgt ist und heute ganz zentrale Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien vorgelegt hat. Die Verordnung ist ein entscheidender Schlüssel in der Energiekrise, um jetzt schnell unabhängig von russischem Gas zu werden und gleichzeitig unsere Klimaschutzziele zu erreichen.“ Mit den Maßnahmen würden bislang schleppende und langwierige Genehmigungsverfahren z.B. von Windenergieanlagen, PV-Anlagen auf Gebäuden aber auch von Wärmepumpen deutlich beschleunigt und bestehende Hürden damit abgebaut. Wichtig sei aber auch, dass die Ertüchtigung von bestehenden Erneuerbaren-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur erleichtert und vereinfacht werde.
Offener Brief der Erneuerbaren-Branche
Während Habeck sich über die Aktivitäten in Brüssel freut, wächst in Deutschland der Unmut über die wachsende Zahl an Bremsen der Bundesregierung bei den erneuerbaren Energien. Dazu gehört u.a die geplante Erlösabschöpfung im Rahmen der Strompreisbremse. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat seine Position zur Strompreisbremse in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen bekräftigt. „Der eingeschlagene Weg ist eine Sackgasse, daran ändern auch kleinere Korrekturen nichts. Das vorgeschlagene Konstrukt ist zu komplex, fehlerbehaftet und investitionsfeindlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, eine rechtskonforme, faire und praktikable Regelung vorzulegen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
Strompreisbremse wird zur Investitionsbremse
Die Krise stelle Bürger sowie Unternehmen vor großen Herausforderungen. „Auch die Erneuerbare-Branche erkennt den staatlichen Handlungsbedarf an und zeigt sich solidarisch, aber den aktuellen Vorschlag der Bundesregierung können wir nicht unterstützen“, sagt Peter. Schon die Diskussion über eine Abschöpfung von Erlösen statt Gewinnen habe in den letzten Monaten zu massiven Verwerfungen in der Branche geführt. Investitionen seien gestoppt worden, Anlagenbetreiber hätten keine Direktvermarktungsverträge mehr bekommen.
„Der Vertrauensbruch passiert hier und jetzt. Der Koalitionsvertrag hat der Energiewende einen neuen Stellenwert eingeräumt. Die beherzte gesetzgeberische Arbeit hat der Erneuerbaren Energiewirtschaft Zuversicht und Mut gegeben. Dieser Weg muss weiter beschritten werden, statt Unsicherheiten zu schüren. Wir plädieren deshalb für eine zeitlich begrenzte Solidaritätsabgabe. Diese ist europarechtlich zulässig und würde sowohl Entlastungswirkung erzielen als auch Investitionssicherheit für den Erneuerbaren-Ausbau gewährleisten”, so Peter. Das sei auch vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zuletzt gefordert worden.
Riesiger Investitionsbedarf
Der Investitionsbedarf in der Branche sei gewaltig. Allein im Strombereich rechne sie bis 2030 mit Investitionen von 900 Mio. € in die Bioenergie, von rund 120 Mrd. € in die Photovoltaik und in gleicher Größenordnung nochmals in die Windkraft an Land. Bei der Offshore Windenergie seien es 150 Mrd. €. „Wir müssen uns aus der Krise herausinvestieren. Der schnelle Erneuerbare Markthochlauf garantiert eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung und einen starken Wirtschaftsstandort. Eine neue Investitionsbremse nach Jahren des Reformstaus und dem Verlust zehntausender Arbeitsplätze darf es jetzt nicht geben“, so Peter abschließend.
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Die Europäische Kommission hat am 9. November Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Form einer Verordnung des Rates vorgeschlagen. Der Vorschlag ergänzt die bisherigen EU-Sofortmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise und tritt direkt durch Ratsbeschluss (voraussichtlich Ende November) in Kraft. Das gilt zunächst für ein Jahr mit Option auf Verlängerung.
Die Kommission folgt dabei einer Aufforderung des Europäischen Rates von Ende Oktober. Die Bundesregierung hatte sich mit Nachdruck für eine solche Sofortmaßnahmen-Verordnung eingesetzt. Am 11.11.2022 werden die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag in Brüssel diskutieren.
Kernelemente des Kommissionsvorschlags sind:
Überragendes öffentliches Interesse von EE-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur: Dadurch können Planungs- und Genehmigungsverfahren mit sofortiger Wirkung von einer vereinfachten Bewertung für spezifische Ausnahmen profitieren, die z.B. im EU-Umweltrecht vorgesehen sind.
Solarenergie: schnellere Genehmigungsverfahren die Installation von Solaranlagen auf „künstlichen Strukturen“ wie z. B. Gebäuden. Die Kommission schlägt eine Frist von höchstens einem Monat für die Genehmigung solcher Solarenergieanlagen. Zugehörige Speicher und Netzanschlüsse sind ebenfalls erfasst. Die Anlagen werden zudem von Umweltverträglichkeitsprüfungen befreit und es gilt eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinanlagen, also eine automatische Genehmigung nach Ablauf einer Frist.
Repowering von bestehenden EE-Anlagen und Netzen: Straffung von Genehmigungsverfahren, indem alle relevanten Umweltprüfungen in die neue Höchstfrist von sechs Monaten einbezogen werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden auf die Bewertung der möglichen Auswirkungen der Änderung oder Erweiterung im Vergleich zum ursprünglichen Projekt beschränkt. Darüber hinaus wird ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse eingeführt, wenn die Gesamtkapazität des Repowering-Projekts nicht mehr als 15 % höher ist als die des ursprünglichen Projekts.
Wärmepumpen: Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung einer Frist von höchstens drei Monaten und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen beschleunigt.
Habeck begrüßt Vorschläge
Minister Habeck: „Ich freue mich sehr, dass die Kommission unserem Aufruf im Europäischen Rat gefolgt ist und heute ganz zentrale Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien vorgelegt hat. Die Verordnung ist ein entscheidender Schlüssel in der Energiekrise, um jetzt schnell unabhängig von russischem Gas zu werden und gleichzeitig unsere Klimaschutzziele zu erreichen.“ Mit den Maßnahmen würden bislang schleppende und langwierige Genehmigungsverfahren z.B. von Windenergieanlagen, PV-Anlagen auf Gebäuden aber auch von Wärmepumpen deutlich beschleunigt und bestehende Hürden damit abgebaut. Wichtig sei aber auch, dass die Ertüchtigung von bestehenden Erneuerbaren-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur erleichtert und vereinfacht werde.
Offener Brief der Erneuerbaren-Branche
Während Habeck sich über die Aktivitäten in Brüssel freut, wächst in Deutschland der Unmut über die wachsende Zahl an Bremsen der Bundesregierung bei den erneuerbaren Energien. Dazu gehört u.a die geplante Erlösabschöpfung im Rahmen der Strompreisbremse. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat seine Position zur Strompreisbremse in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen bekräftigt. „Der eingeschlagene Weg ist eine Sackgasse, daran ändern auch kleinere Korrekturen nichts. Das vorgeschlagene Konstrukt ist zu komplex, fehlerbehaftet und investitionsfeindlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, eine rechtskonforme, faire und praktikable Regelung vorzulegen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
Strompreisbremse wird zur Investitionsbremse
Die Krise stelle Bürger sowie Unternehmen vor großen Herausforderungen. „Auch die Erneuerbare-Branche erkennt den staatlichen Handlungsbedarf an und zeigt sich solidarisch, aber den aktuellen Vorschlag der Bundesregierung können wir nicht unterstützen“, sagt Peter. Schon die Diskussion über eine Abschöpfung von Erlösen statt Gewinnen habe in den letzten Monaten zu massiven Verwerfungen in der Branche geführt. Investitionen seien gestoppt worden, Anlagenbetreiber hätten keine Direktvermarktungsverträge mehr bekommen.
„Der Vertrauensbruch passiert hier und jetzt. Der Koalitionsvertrag hat der Energiewende einen neuen Stellenwert eingeräumt. Die beherzte gesetzgeberische Arbeit hat der Erneuerbaren Energiewirtschaft Zuversicht und Mut gegeben. Dieser Weg muss weiter beschritten werden, statt Unsicherheiten zu schüren. Wir plädieren deshalb für eine zeitlich begrenzte Solidaritätsabgabe. Diese ist europarechtlich zulässig und würde sowohl Entlastungswirkung erzielen als auch Investitionssicherheit für den Erneuerbaren-Ausbau gewährleisten”, so Peter. Das sei auch vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zuletzt gefordert worden.
Riesiger Investitionsbedarf
Der Investitionsbedarf in der Branche sei gewaltig. Allein im Strombereich rechne sie bis 2030 mit Investitionen von 900 Mio. € in die Bioenergie, von rund 120 Mrd. € in die Photovoltaik und in gleicher Größenordnung nochmals in die Windkraft an Land. Bei der Offshore Windenergie seien es 150 Mrd. €. „Wir müssen uns aus der Krise herausinvestieren. Der schnelle Erneuerbare Markthochlauf garantiert eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung und einen starken Wirtschaftsstandort. Eine neue Investitionsbremse nach Jahren des Reformstaus und dem Verlust zehntausender Arbeitsplätze darf es jetzt nicht geben“, so Peter abschließend.