Die Europäische Union hat am 10. Februar 2025 mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt die Höhe der endgültigen Antidumpingzölle auf Biodieselimporte aus China beschlossen. Die Maßnahme sieht Zölle zwischen 10 % und 35,6 % des CIF-Preises (Kosten, Versicherung, Fracht) vor und betrifft rund 50 chinesische Unternehmen.
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) begrüßt diese Entscheidung, da chinesische Biodiesellieferungen den EU-Markt unter Preisdruck setzen und für betrugsverdächtige Importe verantwortlich sind, die wiederum eine Verschärfung der Zertifizierungsanforderungen und insbesondere ein Registrierungsverfahren für Biokraftstoffhersteller erforderlich machen.
Kritik: Flugkraftstoffe sind ausgenommen
Die EU-Kommission hat zudem einen Antrag chinesischer Unternehmen abgelehnt, hydriertes Pflanzenöl (HVO) von den Antidumpingmaßnahmen auszunehmen. Die UFOP zeigt sich zufrieden mit dieser Entscheidung, bedauert jedoch, dass nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) weiterhin von den Maßnahmen ausgenommen bleiben. Diese werden nach dem gleichen Verfahren wie HVO produziert, wodurch nach Ansicht der UFOP ein Schlupfloch für Importe bleibt.
Um Marktverzerrungen zu verhindern, fordert der Verband eine strenge Deklarierung und den Nachweis der Eignung als Flugkraftstoff gemäß den vorgegebenen Kraftstoffspezifikationen bis in den Lagertank des Inverkehrbringers für die Beimischung zu fossilem Kerosin.