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EU: Subvention für Kohlestrom läuft aus

Bei der europäischen Strommarkt-Verordnung und der Strommarkt-Richtlinie haben die Unterhändler des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission am 18. Dezember eine Einigung im sogenannten Trilogverfahren erzielt.

Lesezeit: 3 Minuten

In der Nacht zum 19. Dezember haben sich EU-Kommission, Parlament und EU-Ratsvorsitz über den Abschluss des lange verhandelten „Clean Energy Package“ geeinigt. „Das ist das größte Legislativpaket in der Geschichte der EU-Energiepolitik“, sagte die zuständige Ratsvorsitzende Elisabeth Köstinger aus Österreich nach der Einigung. „Mit diesem Ergebnis wird der Energiemarkt in Europa künftig deutliche effektiver und effizienter geregelt. Erneuerbarer Energie wird klar der Vorrang gegeben“, so Köstinger. Nach dem Klimagipfel in Katowitz und der vereinbarten Reduktion von CO₂-Emissionen bei Neuwagen um 37,5 % sei dies ein weiterer Meilenstein für mehr Klimaschutz in Europa.

Ende der Kohlesubvention

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Besonders freute sich Köstinger über das vereinbarte Aus für Kohlesubventionen: „Europa gibt damit ein unmissverständliches Signal, dass wir erneuerbare Energien stärken und Kohle- und Atomkraft zurückfahren werden. Nur noch bis 2025 können staatliche Beihilfen für Kohlekraftwerke ausbezahlt werden.“

Das „Clean Energy Package“ beinhaltet eine umfassende Reform des europäischen Energiemarktes. Von den sieben Dossiers hat Österreich vier übernommen, mit dem Ziel bis Ende des Jahres das ganze Paket abzuschließen. Nach zweijähriger Verhandlung wurde jetzt ein großer Schritt in Richtung Vollendung der Energieunion gemacht. Die Einigung muss nun von Rat und Parlament bestätigt werden.

Neue Regeln für den Strommarkt

Bei dem für Deutschland wichtigen Thema, wie mit internen Netzengpässen umzugehen ist, sei ein angemessener Kompromiss erzielt worden, kommentierte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß: „Die Einigung stärkt den grenzüberschreitenden Handel, aber gibt den EU-Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für den internen Netzausbau.“

Zum ersten „Teilpaket“ des Legislativpakets „Saubere Energie für alle Europäer“, das aus der Governance-Verordnung, der Effizienz-Richtlinie und der Erneuerbaren-Richtlinie besteht, wurde bereits im Sommer eine Einigung erzielt. Das zweite „Teilpaket“ regelt das europäische Strommarktdesign neu sowie die Kompetenzen und Arbeitsweise der Agentur zur Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden (ACER). Es besteht aus der Strommarkt-Verordnung, der Strommarkt-Richtlinie, der ACER-Verordnung und der Risikovorsorge-Verordnung.

Die Kommission stellte den Energieministern außerdem ihre am 28. November veröffentlichte langfristige EU-Klimastrategie vor. Ab Anfang 2019 soll diese zwischen den EU-Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament diskutiert werden und Anfang 2020 entsprechend dem Paris-Abkommen an die Vereinten Nationen kommuniziert werden.

Kritik an der Einigung

„Es ist inakzeptabel, dass die dreckigsten Kraftwerke Europas noch bis ins Jahr 2025 staatliche Fördergelder erhalten können. Wir brauchen einen Ausstiegspfad aus der Kohle statt Förderung“; kritisiert Dr. Ingrid Nestle, Sprecherin für Energiewirtschaft bei der Grünen-Bundestagsfraktion.

Problematisch sei der Kompromiss zur verpflichtenden Öffnung der Grenzleitungen auch dann, wenn der Strom physikalisch nicht geliefert werden kann. Damit stiegen die Kosten für die Stromkunden. Der Anstieg werde in den Redispatchkosten und somit Netzentgelten sichtbar werden, habe aber mit dem Zubau der Erneuerbaren nichts zu tun. „Es besteht die Gefahr, dass Kostensteigerungen wieder einmal zu Unrecht den Erneuerbaren in die Schuhe geschoben werden. Hier muss die Regierung ehrlich bleiben und den Kostentreiber klar benennen“, fordert Nestle. Außerdem gefährde die Regelung den grenzüberschreitenden Einspeisevorrang für Ökostrom.

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