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Erneuerbare Energien

EU-Taxonomie: Bioenergie-Verbände befürchten Verdrängung erneuerbarer Gase

Die Bioenergie-Verbände sehen in der von der EU geplanten Einstufung von Atom- und Gaskraftwerken als nachhaltig ein falsches Signal. Energie- und Klimawende seien dadurch in Gefahr.

Lesezeit: 4 Minuten

Ende Dezember hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Taxonomie von Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke vorgelegt (top agrar berichtete). Den Vorschlag der EU-Kommission bewertet Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, im Namen der Bioenergieverbände kritisch: „Wir haben kein Verständnis dafür, dass die EU-Kommission bei Gaskraftwerken so genannte „CO2-arme“ Gase den echten erneuerbaren Gasen gleichstellen möchte.“ Die Bioenergieverbände lehnen es ab, dass Investitionen in die Energieerzeugung aus Atomkraft und Erdgas zukünftig unter bestimmten Bedingungen in der Taxonomie als „Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes“ angesehen werden sollen. Die EU-Kommission sende falsche Signale, nicht nur politisch, sondern auch an potenzielle Investoren.

Die jüngst veröffentlichte Studie des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) zur Ausgestaltung des zukünftigen Strommarktdesigns habe Rostek zufolge gezeigt, dass für die Absicherung des Ausbaus von Wind- und Solarenergienutzung der Neubau von Gaskraftwerken nicht zwingend notwendig sei, da genug alternative Flexibilitätsoptionen wie z.B. der bestehende Biogasanlagenpark zur Verfügung stünden.

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CO2-arme Gase könnten Gase aus erneuerbaren Energien verdrängen

Rostek sieht durch den Vorschlag der EU-Kommission den vorrangigen Umstieg auf erneuerbare Gase in Frage gestellt: „Gase, die durch den Einsatz erneuerbaren Stroms oder aus nachhaltiger Biomasse hergestellt werden, würden durch so genannte CO2-arme Gase verdrängt. Dies muss korrigiert werden.“ Auch in anderen EU-Regularien versuche die EU-Kommission, den Einsatz von erneuerbaren Gasen zu behindern, indem sie mit CO2-armen Gasen auf eine Stufe gestellt oder sogar schlechter gestellt werden.

Dies deute sich zum Beispiel bei den Plänen der Kommission an, Wasserstoff aus erneuerbarem Strom nicht als „grün“ anzuerkennen, wenn der Strom aus Anlagen stammt, deren EEG-Vergütung ausgelaufen ist. Würden diese Pläne umgesetzt, würde nicht nur ein bedeutendes Potenzial zur Herstellung von erneuerbaren Gasen verschenkt, sondern sogar der Einsatz von z.B. blauem Wasserstoff gegenüber dem Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom bevorzugt.

BayWa: EU-Taxonomie belastet Umsetzung der Energie- und Klimawende

Der Vorstandsvorsitzende der BayWa AG Prof. Klaus Josef Lutz warnt in diesem Zusammenhang vor einer Verteuerung und Verzögerung der Energie- und Klimawende durch die EU-Taxonomie: „In der aktuellen Diskussion massiv übersehen wird, dass Unternehmen, die seit Jahrzehnten einen eindeutigen Beitrag für eine klimaneutrale Energieversorgung leisten, durch die EU-Taxonomie bald schlechter gestellt sind als weniger nachhaltige Geschäftsmodelle.“ Während Atom- und Erdgaskraftwerken, die offensichtlich nicht nachhaltig seien, ein grünes Mäntelchen umgehangen werden solle, seien der Handel mit Solarmodulen und Ökostrom nicht in den Taxonomie-Kriterien berücksichtigt. Sie würden so als nicht signifikant für Nachhaltigkeit und Klimaschutz gelten. Angesichts des Ziels der EU-Taxonomie sei dies für Lutz absurd: Unternehmen, die ihre Investitionen an der Nachhaltigkeit ausrichten, zu belohnen und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die EU-Taxonomie solle den Umbau der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit finanzieren. Im aktuellen Entwurf decke sie aber nur Teile der Wertschöpfung ab. Unternehmen, deren Beitrag zur Nachhaltigkeit laut EU-Taxonomie derzeit nicht als signifikant bewertet ist, liefen Gefahr, damit in der Bewertung als weniger nachhaltig dazustehen, als sie tatsächlich sind. Infolgedessen könnten sie womöglich in Zukunft keine grünen Finanzierungsinstrumente – das Steuerungsmittel der EU-Taxonomie – mehr nutzen. Das gelte für viele Branchen und für den Handel insgesamt.

Lutz weiter: „Wer soll denn all die nachhaltigen Produkte in den Markt bringen, wenn nicht der Handel? Bei allen anderen Vorgaben aus Berlin oder Brüssel wird der Handel mit Auflagen auch in die Pflicht genommen und es wird an seine Verantwortung in Sachen Umwelt, soziale Folgen oder gute Unternehmensführung appelliert. Da kann man doch jetzt nicht bei der EU-Taxonomie sagen, der Handel liefere keinen substanziellen Beitrag zur Nachhaltigkeit.“

Das Ziel der deutschen Ampel-Regierung, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 80 Prozent zu verdoppeln, sieht der BayWa CEO damit erschwert: Laut Koalitionsvertrag soll die installierte Leistung hierzulande allein im Solarbereich von derzeit 59 Gigawatt (GW) auf 200 GW im Jahr 2030 steigen.

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