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topplus Neue Beihilfeleitlinien

EU will Förderung der erneuerbaren Energien ändern

Die EU-Kommission überarbeitet die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL). Das hat Auswirkungen auf das EEG und die Steuer auf Biokraftstoffe.

Lesezeit: 4 Minuten

Eine neue Vorgabe aus Brüssel stößt auf Kritik in der deutschen Erneuerbare-Energien-Branche: Die EU-Kommission überarbeitet derzeit die Beihilfeleitlinien für Klima, Umweltschutz und Energie (KUEBLL). Anhand der Leitlinien will die EU-Kommission künftig prüfen, ob staatliche Beihilfen für entsprechende Projekte gewährt werden können. Das hat massive Auswirkungen auf das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie auf die Besteuerung von Biokraftstoffen.

Widersprüche zu den neuen Klimazielen

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Der Bundesverband Bioenergie (BBE) sieht in dem Entwurf mögliche Widersprüche zu dem „Fit for 55“-Paket zur Erreichung der angehobenen Klima- und Erneuerbare Energien-Ziele. Dazu gehört die im Entwurf vorgesehene Überkompensationsprüfung für die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft. Damit würde deren Einsatz in Frage gestellt anstatt gefördert, befürchtet der BBE. Demgegenüber sieht der aktuell vorliegende Entwurf für eine überarbeitete Energiesteuerrichtlinie die Ermäßigung der Besteuerung für nachhaltige Biokraftstoffe vor, was der BBE begrüßt. „Die EU-Kommission ist hier auf dem richtigen Weg, ohne großen bürokratischen Aufwand und ohne Überkompensationsprüfung, die zu Unsicherheiten bei Anbietern und Anwendern von Biokraftstoffen führen würde, den Mitgliedsstaaten die Freiheit zur steuerlichen Förderung des Biokraftstoffeinsatzes z.B. in der Land- und Forstwirtschaft zu geben“, sagt BBE-Vorstandsmitglied Udo Hemmerling.

Gefahr für das EEG

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie sieht die neuen Beihilfeleitlinien kritisch. Sie bilden aufgrund der kürzlichen Einordnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als staatliche Beihilfe die Grundlage für jede kommende Novelle des Gesetzes. „Die Förderung erneuerbarer Energien in einem weit gefassten technologieoffenen Rahmen, der lediglich auf das Kriterium der THG-Minderung abstellt, lässt die erneuerbaren Technologien als wirkungsvollste Klimaschutzmaßnahme und zentrale Säule der Energiewende fast zweitrangig erscheinen“, kritisiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Der BEE sieht die Gefahr, dass Technologien auf Basis fossiler Energieträger künstlich im Markt gehalten und damit die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur langfristig behindert werde.

Schon ab 200 kW in die Ausschreibung?

Weitere Probleme sieht der BEE in der vorgesehenen Absenkung der Ausschreibungsgrenzen auf Anlagen mit zunächst 400 kW und ab 2026 mit 200 kW. „Die mit der Teilnahme an einer Auktion verbundenen Kosten und Risiken bilden den zentralen Parameter und entscheiden über den Erfolg im Ausschreibungsverfahren. Dies stellt einen enormen Nachteil für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Bürgerenergiegesellschaften dar, denn diese haben nicht den gleichen Zugang zu Fremdkapital und können auch Risiken für einen Nicht-Zuschlag nicht auf mehrere Projekte streuen“, argumentiert die Präsidentin.

Auch widerspreche der Entwurf dem Ziel der Kommission, allen europäischen Bürgern den Zugang zum Eigenverbrauch zu ermöglichen. „So lange die Mitgliedstaaten den Eigenverbrauch in Ausschreibungen verbieten können, wird die Ausweitung der verpflichtenden Teilnahme an Auktionsverfahren direkt zu einer Reduzierung des Eigenverbrauchs führen und damit die Bürgerenergie ausbremsen. Dabei ist sie der Schlüssel für die Akzeptanz der Energiewende“, sagt sie.

Brüssel prüft endogene Mengensteuerung

Weiterhin sei auch die sogenannte endogene Mengensteuerung hinderlich für den weiteren Ausbau. „Wettbewerb in Ausschreibungen erreicht man nicht durch die Verringerung der ausgeschriebenen Mengen, denn dies verletzt in erster Linie das Vertrauen der Investoren in den Markt. Stattdessen sollten vorrangig regulatorische Hindernisse wie schleppende Genehmigungsverfahren adressiert werden, die zu einer Unterzeichnung von Ausschreibungen führen. Zudem sollten nicht voll ausgeschöpfte Ausschreibungen in spätere Auktionen einbezogen werden“, fordert Peter.

Und auch die Vorgaben zu Marktverzerrungen seien zu überarbeiten. „Die derzeit installierten Kapazitäten an erneuerbaren Energien in der EU erzeugen nicht mehr Strom als nachgefragt wird. Das Auftreten negativer Preise wird bedingt durch ein Überangebot an fossilen und nuklearen Stromkapazitäten auf dem Strommarkt, fehlende Speicher sowie ein unflexibles Marktdesign und ist damit nicht auf die Einspeisung erneuerbarer Energien zurückzuführen.“ Den Mitgliedstaaten sollte durch die neuen Leitlinien flexibel ermöglicht werden, dass die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen so lange fortgesetzt und vergütet werden kann, wie sie durch eine Verwendung in Sektorenkopplungstechnologien den Markt nicht verzerre. Dies würde den Druck auf die Märkte verringern und wäre ein entscheidender Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen. „Eine pauschale Verschärfung der Pönalisierung in Zeitfenstern negativer Strompreise hingegen ist nicht zielführend“, so Peter.

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