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EU: Windparks unter 18 MW nicht ausschreibungspflichtig

Die EU-Wettbewerbskommissarin hat sich überraschend klar zur künftigen Ausschreibung von Windparks geäußert. Demnach brauchen Windparks bis 18 MW Leistung nicht an Ausschreibungen teilnehmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem Jahr 2017 will die Bundesregierung die Einspeisevergütung für erneuerbare Stromerzeuger nicht mehr politisch, sondern per Ausschreibung festlegen. Die EU lässt dazu jedoch Ausnahmen bei kleineren Windparks zu. Das zeigt eine Antwort der EU-Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager auf die Anfrage des Bundesverbandes Windenergie (BWE).


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Dabei geht es um die sogenannte De-Minimis-Regelung für kleine Windparks, die von vielen Branchenakteuren der Windenergie-Sparte gefordert wird. Die Leitlinien der EU sehen Ausnahmen für Windkraftparks mit einer installierten Leistung von sechs Megawatt (MW) oder mit sechs Erzeugungseinheiten vor. Bei ihnen könnte die Regierung Beihilfen auch ohne Ausschreibung gewähren. Wie Vestager jetzt präzisiert hat, beziehen sich die Leitlinien auf eine durchschnittlich große Erzeugungseinheit von 2,5 bis 3 MW Kapazität. Die Befreiung von einer wettbewerblichen Ausschreibung gilt daher für Windkraftanlagen mit einer Höchstgrenze von insgesamt 18 MW (6 Anlagen á 3 MW) installierter Leistung.


Der BWE hatte in seiner politischen Argumentation allerdings eine Maximalleistung von sechs MW je Erzeugungseinheit angesetzt, was 36 MW pro Park bedeutet hätte. Trotzdem zeigt sich BWE-Pressesprecher Wolfram Axthelm erfreut über die Antwort aus Brüssel. "Wir sind dankbar, dass sich die EU während eines Gesetzgebungsverfahrens so klar zu den Richtlinien äußert", kommentierte Axthelm auf Nachfrage des Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR).  


Laut IWR habe die Bundesregierung beim Thema De-Minimis bislang gemauert. Im Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Ausschreibungen von Juli 2015 werde die De-Minimis-Regelung als "nicht treffsicher" bezeichnet. Grund: Auch große Entwickler würden viele Windparks mit weniger als sechs Anlagen planen. Somit könnten relevante Teile des Marktes nicht unter die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe fallen, was den Zielen der Ausschreibungen widerspreche. Der BWE sieht in der Antwort der EU-Kommission dagegen auch ein klares Zeichen dafür, dass die Einführung der De-Minimis-Regelung im Bereich Onshore-Windenergie von Brüssel aus gewollt ist.

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