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EuGH bestätigt: EEG ist keine staatliche Beihilfe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Aussage der EU-Kommission am 28. März revidiert, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 eine Beihilfe war. Jetzt hat der deutsche Gesetzgeber wieder mehr Handlungsspielraum.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28. März ein wegweisendes Urteil für die erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland gefällt: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 war keine staatliche Beihilfe. Dieser Auffassung war die Europäische Kommission im November 2014. Der EuGH setzt mit seinem Urteil sowohl das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) als auch die Entscheidung der EU-Kommission außer Kraft. In seiner Begründung führt der EuGH an, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass ‚die im EEG 2012 vorgesehenen Vorteile staatliche Beihilfen darstellten‘. Anders als von der EU-Kommission dargestellt, ist der EuGH der Auffassung, dass über das EEG keine staatlichen Mittel zum Einsatz kamen.

Branche bekommt Rechtssicherheit

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„Es ist eine klare und deutliche Entscheidung des obersten Europäischen Gerichts“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Das sei wichtig für die Weiterentwicklung der Fördersystematik und gebe der Branche nach jahrelangem Tauziehen Rechtssicherheit. „Aus dem Urteil des EuGH folgt, dass die Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission auf das EEG keine Anwendung finden. Der deutsche Gesetzgeber hat dadurch wieder deutlich mehr Handlungsspielräume.“

Nun müsse alles auf den Prüfstand, was auf Druck der EU-Kommission in das EEG aufgenommen wurde und mehr Nachteile als Vorteile bringt. Dazu gehörten laut BEE unter anderem die Vorschriften zur Nicht-Vergütung bei negativen Strompreisen. Auch die Ausschreibungsregelungen müsse man sich genauer anschauen. Bei der Analyse gelte es, auch die neuen EU-Rahmenbedingungen insbesondere der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie der Strommarktverordnung und Strommarktrichtlinie zu beachten.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hatte in 1. Instanz im Mai 2016 die Sichtweise der EU-Kommission bestätigt und eine Klage der Bundesregierung gegen die EU-Kommission abgewiesen. Nach diesem Entscheid hatte die Bundesregierung wiederum Rechtsmittel eingelegt und vor dem Europäischen Gerichtshof in 2. Instanz geklagt. Das Urteil des EuGH ist rechtlich bindend und hebt alle anderen Urteile auf, der Klageweg ist abgeschlossen.

Zurück zur Einspeisevergütung?

„Es gilt nun, regulatorische Sperren gegenüber dem Einspeisevergütungssystem zu beseitigen – auf europäischer wie nationaler Ebene“, fordert auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer. Die Einspeisevergütung habe sich ihrer Meinung nach als das überlegene Modell bewährt: „Der heutige Anteil von knapp 38 % Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland konnte allein über die dezentral wirkende EEG-Einspeisevergütung mit Vorrang für Erneuerbare Energien erreicht werden.“

Für das Erreichen der Klimaziele bräuchte Deutschland eine neue Dynamik beim Ausbau erneuerbarer Energien – ohne Deckel oder Mengenbegrenzungen in Form der heutigen Ausschreibungen. „Nur mit einem Einspeisevergütungsmodell kann sich jeder beteiligen; es findet keine Akteursauslese statt.“

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