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EUGH macht den Weg frei für milliardenschwere Atomsubventionen

Der Europäischen Gerichtshof hat die Klage Österreichs und Luxemburgs gegen die Subvention des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C abgewiesen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die Klage Österreichs und Luxemburgs gegen die Subvention des Atomkraftwerks Hinkley Point C abweist, stößt auf heftige Kritik. „Die Entscheidung schüttet ein Füllhorn von bis zu 170 Milliarden Euro über 35 Jahre über dem Atomkraftwerk aus“, kommentiert Florian Maringer, Geschäftsführer des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich.


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Andere Länder wollten auch investieren


Auf Seiten des französischen Staatskonzerns EdF und des chinesischen Atomunternehmens CGN standen neben Großbritannien auch Frankreich und Rumänien. Ein Teil dieser Länder plane bereits Atomkraftwerke mit ähnlichen Förderungen, so Maringer. Anders als der EUGH in seiner Begründung anspricht, werde durch den Bau von Hinkley Point C mit äußerst negativen Auswirkungen auf die europäischen erneuerbaren Energien zu rechnen sein. Einige österreichische Nachbarstaaten würden bereits eigene Atomkraftwerke mit derselben Begründung wie Großbritannien zu bauen. Die Errichtung weiterer unflexibler und riskanter Atomkraftwerke werde neben dem bekannten Strahlungsrisiko für Jahrtausende auch die Stromnetze und die Strommarktpreise durch die bereits bestehende fossil-nukleare Überkapazität schwer belasten, befürchtet der Dachverband.


Österreich könnte jetzt gegenlenken


Im Zuge der österreichischen Ratspräsidentschaft stünden nun einige Möglichkeiten an, hier gegenzulenken. „Österreich sitzt am Fahrersitz bei den Verhandlungen zum Design der europäischen Strommärkte. Genau in diesem Bereich sollten nun die notwendigen Veränderungen für Erneuerbare und zu Lasten der Atomenergie gemacht werden. Forderungen nach Flexibilität, Bürgerbeteiligung, Vorrang für Erneuerbare gegenüber fossilen und nuklearen Kraftwerken sind nur einige mögliche Punkte“, so Maringer. Die gemeinsame Klage, in Österreich gestützt durch das Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Justizministerium und das Wirtschaftsministerium, könne nun auf den nächsten Ebenen inhaltlich fortgeführt werden.

Neben diesen Verhandlungen könne Österreich auch die Diskussion zum EURATOM-Vertrag in Fahrt bringen. Mit diesem Konstrukt, in das Österreich wie alle anderen EU-Staaten einzahlt, würde auch die Förderung für Hinkley Point C und andere Atomkraftwerke gerechtfertigt.


"Urteil ist Weckruf"


Den Urteilsspruch der EUGH kommentiert Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy. „Das Urteil ist ein Weckruf, jetzt endlich die juristischen Grundlagen für die Förderung von Atomprojekten zu ändern. Das Beispiel Hinkley Point C zeigt, wie sich EU-Kommission und die britische Regierung hinter den verstaubten Paragrafen des Euratom-Vertrages von 1957 verschanzen.“ Euratom gewähre atomfreundlichen Regierungen freie Hand bei der Förderung der Risikotechnologie – selbst dann, wenn dies spürbare Folgen für den europäischen Strommarkt habe und nachweislich die erneuerbaren Energieanbieter unter Milliarden-Subventionen für ein AKW leiden, so Tangermann. „Der Gesetzgeber in der EU muss diese fatale Entwicklung künftig verhindern, um den Gerichten mehr Spielraum zu geben, EU-Recht in Beihilfe- und Wettbewerbsfragen auch fair auf milliardenschwere Atomprojekte anwenden zu können“.


Wichtiger denn je würden deshalb jetzt politische Initiativen wie die der deutschen, österreichischen und luxemburgischen Umweltministerinnen. Sie wollen den Euratom-Vertrag so reformieren, dass keine EU-Förderung mehr für neue Atomkraftwerke gewährt wird und Nicht-Atomstaaten mehr Mitspracherechte bekommen. Auch das europäische Beihilferecht müsse dringend nachgeschärft werden um Subventionen für Atomkraft so zu begrenzen, wie das bei anderen Energieträgern längst der Fall sei.


Wie Greenpeace Energy erläutert, belaufen sich die geplanten Subventionen für Hinkley Point C  über den gesamten Förderzeitraum auf umgerechnet mehr als 100 Milliarden Euro. Greenpeace Energy hatte 2015 zusammen mit anderen Unternehmen parallel zu Österreich und Luxemburg ebenfalls gegen die Beihilfegenehmigung für Hinkley Point C vor dem Gericht der Europäischen Union geklagt. Nachdem die erste Gerichtsinstanz die Klage 2016 abgewiesen hatte, ging die Energiegenossenschaft als einziger Kläger in Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof. Dort endete das Verfahren 2017, weil die EuGH-Richter die Klage ebenfalls als nicht zulässig abwiesen. Dabei spielten vor allem formaljuristische Gründe eine Rolle. Das von Studien untermauerte Hauptargument von Greenpeace Energy, wonach die britischen Atomsubventionen den Energiemarkt in der EU verzerren, hatten die Richter damals aus Sicht des Ökoenergieanbieters nur unzureichend gewürdigt.



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