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Anhörung im Bundestag

Experten streiten um Klimaschutzgesetz

Die Novelle des Klimaschutzgesetzes war am Montag Thema einer Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages.

Lesezeit: 3 Minuten

Die geplante Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes ist in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit teilweise scharf kritisiert worden. Sachverständige bemängelten in der Sitzung am Montag, 21. Juni 2021, insbesondere, dass der Gesetzentwurf zwar Ziele festlege, die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen aber offen lasse.

Bis 2045 Klimaneutralität angestrebt

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Die Novelle des Klimaschutzgesetzes geht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zurück. Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Ausstoß an Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um 65 % gegenüber dem Stand von 1990 verringert werden; bisher betrug das Reduktionsziel 55 %. Bis 2040 sollen die Emissionen um 88 % verringert werden, und im Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Der Umweltausschuss gibt am Dienstag seine Beschlussempfehlung zur Novelle ab. Das Bundestagsplenum wird laut Tagesordnung am 24. Juni über die Vorlage entscheiden.

Die Forderungen der Experten

  • Die verschärften Klimaschutzziele müssten mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden, forderte Detlef Raphael von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Nötig seien ferner ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes, wobei der Schwerpunkt auf Quartieren und nicht auf Einzelgebäuden liegen müsse.
  • Die Novelle gehe weit über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht gefordert habe, kritisierte Holger Lösch vom Bundesverband der Deutschen Industrie. Dabei sei es versäumt worden, die ökonomischen und sozialen Folgen der verschärften Klimaschutzziele abzuschätzen. - Der vorliegende Gesetzentwurf entspreche den Anforderungen des Verfassungsgerichts, sagte dagegen Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht. Allerdings müsse der Gesetzgeber noch festlegen, mit welchen Maßnahmen der Klimaschutz erreicht werden solle.
  • Der Gesetzentwurf lasse wichtige Punkte offen wie zum Beispiel den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien, der schon jetzt auf der Stelle trete, betonte Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie.
  • Ein Maßnahmenpaket, das Klimaschutz mit Beschäftigung und guter Arbeit verbinde, forderteStefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund.
  • Es sei riskant, die technologischen Optionen zu stark zu verengen, sagte Alexander Götz vom Verband kommunaler Unternehmen.
  • Für eine kosteneffiziente Klimapolitik sprach sich Joachim Weimann von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg aus. Klimapolitik müsse dort ansetzen, wo die Kosten der CO2-Reduktion am geringsten seien.
  • Die Ziele des Gesetzentwurfs blieben hinter den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zurück, kritisierte Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe, die zwei der Verfassungsbeschwerden initiiert hatte. Entscheidend sei, sofort Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes zu ergreifen. Konkret forderte Metz ein Tempolimit, eine Sanierungsoffensive im Gebäudebereich und eine konsequente Umstellung auf Mehrwegverpackungen.

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