Wie schon beim ersten Fortschrittsbericht zur Energiewende hat die Expertenkommission der Bundesregierung auch beim aktuellen Resümee von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier viel Kritik. Die drei Wissenschaftler Prof. Andreas Löschel (Universität Münster), Prof. Georg Erdmann (TU Berlin) und Prof. Frithjof Staiß (ZSW Baden-Württemberg) sehen erhebliche Defizite beim Klimaschutz, im Bereich der Energieeffizienz sowie bei erneuerbaren Energien im Verkehrs- und Wärmesektor. Der Ausbau erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung sei dagegen bislang auf gutem Weg.
Die Bewertung der Kommission im Detail:
Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen befindet sich nach wie vor nicht auf Kurs. Das konnten auch die Emissionsrückgänge der letzten beiden Jahre nicht ändern. Statt einer Reduktion der Treibhausgasemissionen von zuletzt im Schnitt etwa 1,2 % pro Jahr ist zum Erreichen des Klimaziels 2030 eine jährliche Minderung von 3,6 % notwendig, also eine Verdreifachung der Schrittgeschwindigkeit. Dazu ist nach Auffassung der Expertenkommission bis 2030 die Verstromung von Kohle um mindestens 60 % zu reduzieren. Ambitionierter Klimaschutz erfordert zudem das zeitnahe Einphasen synthetischer regenerativer Kraft- und Brennstoffe, die längerfristig von erheblicher Bedeutung sein können.
Bei der Energieeffizienz wird die angestrebte Steigerung der Endenergieproduktivität um jahresdurchschnittlich 2,1 % deutlich verfehlt. Bisher ist nur bei den privaten Haushalten eine leicht rückläufige Entwicklung des Endenergieverbrauchs festzustellen, während er in der Industrie praktisch stagniert und im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen sowie vor allem im Verkehr steigende Tendenzen aufweist.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist mit Blick auf das Jahr 2020 auf einem guten Weg: ihr Anteil am Bruttoendenergieverbrauch stieg auch in den Jahren 2017 und 2018 auf 15,9 % bzw. 16,7 % deutlich und bewegt sich auf das Ziel von 18 % zu. Ursächlich hierfür war allerdings vor allem die hohe Ausbaudynamik bei der erneuerbaren Stromerzeugung, vornehmlich der Windenergienutzung an Land. So wurde das Mindestziel der Bundesregierung für einen Stromverbrauchsanteil von 35 % für das Jahr 2020 längst übertroffen und im Jahr 2018 wurden fast 38 % erreicht. Mit Blick auf das 65 %-Ziel für die regenerative Stromerzeugung im Jahr 2030 sind die aktuellen Rahmenbedingungen jedoch nicht ausreichend.
Bei den qualitativen Zielen der Energiewende ergibt sich ein durchwachsenes Urteil: Die Expertenkommission sieht für die weitere Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit Handlungsbedarf, da trotz steigender Investitionen in die Übertragungsnetzinfrastruktur der Netzausbau weiterhin deutlich hinter der ursprünglichen Planung zurückbleibt. Der deutsche Kohleausstieg hat vor allem Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in den Nachbarländern. Die Preiswürdigkeit der Energiewende ist augenblicklich gegeben, was sich in einem erneut leicht gesunkenen Anteil der Letztverbraucherausgaben für Elektrizität an der Wirtschaftsleistung äußert.
Um der Energiewende neue Dynamik zu verleihen, schlägt die Expertenkommission vor, zeitnah die Umlagen auf Elektrizität durch einen CO₂-bezogenen Zuschlag auf fossile Energieträger aufkommensneutral zu ersetzen. Diese Energiepreisreform schaffe Anreize für klimafreundliche Innovationen.
Eine denkbare Ausgestaltung der Energiepreisreform umfasst den Wegfall der EEG- und KWKG-Umlage bei Refinanzierung durch einen CO₂-bezogenen Zuschlag auf fossile Energien. Die mit der Energiepreisreform verbundenen Verteilungswirkungen bei den privaten Haushalten seien zumeist überschaubar und stünden einer Reform nicht entgegen. Die Reform würde allen kritischen Bereichen der Energiewende neuen Schwung verleihen.
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Wie schon beim ersten Fortschrittsbericht zur Energiewende hat die Expertenkommission der Bundesregierung auch beim aktuellen Resümee von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier viel Kritik. Die drei Wissenschaftler Prof. Andreas Löschel (Universität Münster), Prof. Georg Erdmann (TU Berlin) und Prof. Frithjof Staiß (ZSW Baden-Württemberg) sehen erhebliche Defizite beim Klimaschutz, im Bereich der Energieeffizienz sowie bei erneuerbaren Energien im Verkehrs- und Wärmesektor. Der Ausbau erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung sei dagegen bislang auf gutem Weg.
Die Bewertung der Kommission im Detail:
Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen befindet sich nach wie vor nicht auf Kurs. Das konnten auch die Emissionsrückgänge der letzten beiden Jahre nicht ändern. Statt einer Reduktion der Treibhausgasemissionen von zuletzt im Schnitt etwa 1,2 % pro Jahr ist zum Erreichen des Klimaziels 2030 eine jährliche Minderung von 3,6 % notwendig, also eine Verdreifachung der Schrittgeschwindigkeit. Dazu ist nach Auffassung der Expertenkommission bis 2030 die Verstromung von Kohle um mindestens 60 % zu reduzieren. Ambitionierter Klimaschutz erfordert zudem das zeitnahe Einphasen synthetischer regenerativer Kraft- und Brennstoffe, die längerfristig von erheblicher Bedeutung sein können.
Bei der Energieeffizienz wird die angestrebte Steigerung der Endenergieproduktivität um jahresdurchschnittlich 2,1 % deutlich verfehlt. Bisher ist nur bei den privaten Haushalten eine leicht rückläufige Entwicklung des Endenergieverbrauchs festzustellen, während er in der Industrie praktisch stagniert und im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen sowie vor allem im Verkehr steigende Tendenzen aufweist.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist mit Blick auf das Jahr 2020 auf einem guten Weg: ihr Anteil am Bruttoendenergieverbrauch stieg auch in den Jahren 2017 und 2018 auf 15,9 % bzw. 16,7 % deutlich und bewegt sich auf das Ziel von 18 % zu. Ursächlich hierfür war allerdings vor allem die hohe Ausbaudynamik bei der erneuerbaren Stromerzeugung, vornehmlich der Windenergienutzung an Land. So wurde das Mindestziel der Bundesregierung für einen Stromverbrauchsanteil von 35 % für das Jahr 2020 längst übertroffen und im Jahr 2018 wurden fast 38 % erreicht. Mit Blick auf das 65 %-Ziel für die regenerative Stromerzeugung im Jahr 2030 sind die aktuellen Rahmenbedingungen jedoch nicht ausreichend.
Bei den qualitativen Zielen der Energiewende ergibt sich ein durchwachsenes Urteil: Die Expertenkommission sieht für die weitere Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit Handlungsbedarf, da trotz steigender Investitionen in die Übertragungsnetzinfrastruktur der Netzausbau weiterhin deutlich hinter der ursprünglichen Planung zurückbleibt. Der deutsche Kohleausstieg hat vor allem Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in den Nachbarländern. Die Preiswürdigkeit der Energiewende ist augenblicklich gegeben, was sich in einem erneut leicht gesunkenen Anteil der Letztverbraucherausgaben für Elektrizität an der Wirtschaftsleistung äußert.
Um der Energiewende neue Dynamik zu verleihen, schlägt die Expertenkommission vor, zeitnah die Umlagen auf Elektrizität durch einen CO₂-bezogenen Zuschlag auf fossile Energieträger aufkommensneutral zu ersetzen. Diese Energiepreisreform schaffe Anreize für klimafreundliche Innovationen.
Eine denkbare Ausgestaltung der Energiepreisreform umfasst den Wegfall der EEG- und KWKG-Umlage bei Refinanzierung durch einen CO₂-bezogenen Zuschlag auf fossile Energien. Die mit der Energiepreisreform verbundenen Verteilungswirkungen bei den privaten Haushalten seien zumeist überschaubar und stünden einer Reform nicht entgegen. Die Reform würde allen kritischen Bereichen der Energiewende neuen Schwung verleihen.