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Expertenrat kritisiert Klimaschutzsofortprogramm für Gebäude und Verkehr

Im Bereich Verkehr und Gebäude sind Sofortprogramme nötig, weil beide Sektoren die Emissionshöchstwerte laut Klimaschutzgesetz überschritten haben. Die Sofortprogramme reichen allerdings nicht aus.

Lesezeit: 4 Minuten

In dem gemäß § 12 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) erstellten Bericht prüft der Expertenrat für Klimafragen die Annahmen, die den von den zuständigen Bundesministerien am 13.07.2022 vorgelegten Sofortprogrammen für die Sektoren Gebäude und Verkehr zugrunde liegen. Die Prüfung des Expertenrats folgt einem dreigliedrigen Schema, das sowohl die Prüfung der ausgewiesenen Emissionsminderung im Hinblick auf die Einhaltung des KSG-Zielpfads beinhaltet als auch die Prüfung des Vorgehens zu deren Berechnung und der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung.

Prüfung des Sofortprogramms für den Gebäudesektor

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Der Expertenrat für Klimafragen stellt fest, dass das vorgeschlagene Sofortprogramm für den Gebäudesektor unter gewissen Umständen bis zum Jahr 2030 zu einer Unterschreitung der Emissionsgrenzwerte führen würde. Die vertiefende Prüfung der Annahmen zeigt, dass die Realisierung der von den Ministerien ausgewiesenen THG-Minderungen nur teilweise wahrscheinlich ist. Insgesamt wird daher die Einhaltung der KSG-Vorgaben durch das Sofortprogramm nicht sichergestellt.

Dennoch ist aus Sicht des Expertenrats davon auszugehen, dass das Sofortprogramm einen substanziellen Beitrag zur Minderung der Emissionen in diesem Sektor leisten wird. „Rechnerisch würde der Gebäudesektor sein Emissionsziel bis 2030 erreichen, wenn die durch die Ministerien angegebenen Treibhausgasminderungen in vollem Umfang einträfen“, sagt Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats für Klimafragen. „Ob die Einsparungen allerdings wirklich in diesem Umfang realisiert werden können, erscheint nach unserer Prüfung fraglich.“ Zudem weist er auf das steigende Risiko der Zielverfehlung hin, wenn zunächst die weitere Erhöhung der Erfüllungslücke zwischen dem Emissionspfad und dem KSG-Zielpfad in Kauf genommen wird und starke Minderungen erst zum Ende des Jahrzehnts erfolgen sollen. „Hier stellt sich auch die Frage an den Gesetzgeber, ob dies im Sinne der Intention des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist.“

Prüfung des Sofortprogramms für den Verkehrssektor

In Bezug auf das vorgeschlagene Sofortprogramm für den Verkehrssektor stellt der Expertenrat für Klimafragen fest, dass dieses zwar eine emissionsmindernde Wirkung entfaltet, aber nicht die Anforderung an ein Sofortprogramm gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 8 Abs. 1 KSG) erfüllt. „Das Sofortprogramm für den Verkehrssektor spart nach Angaben des Verkehrsministeriums nur 14 Megatonnen an Treibhausgas-Emissionen ein, so dass sich rechnerisch immer noch eine Erfüllungslücke von 261 Megatonnen bis 2030 ergibt“, so Brigitte Knopf, stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats.

Der Bericht ist hier abrufbar: https://expertenrat-klima.de/publikationen/

Bedeutung von Biokraftstoffen unterstrichen

Der Prüfbericht des Expertenrats verdeutlicht erneut die Bedeutung von Biokraftstoffen für den Klimaschutz im Verkehrssektor, erklärt der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). „Ohne die Einsparungen durch Biodiesel, Bioethanol und Biomethan aus Anbaubiomasse von rund 7,2 Millionen Tonnen CO₂ wäre das Emissionsziel des für den Verkehr gemäß Klimaschutzgesetz für das Jahr 2021 noch viel deutlicher verfehlt worden als nur um 3 Mio. t. Nachhaltige Biokraftstoffe tragen seit Jahren verlässlich zum Klimaschutz im Straßenverkehr bei und sind unverzichtbar für das Erreichen der verbindlichen gesetzlichen Vorgaben“, sagt VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann. „Bis 2030 muss immer mehr CO₂ eingespart werden. Dabei bilden Biokraftstoffe die nicht zu ersetzende Basis, die durch E-Mobilität, andere erneuerbare Kraftstoffe und den Ausbau des Radverkehrs ergänzt werden muss“, erklärt er. Er weist darauf hin, dass Bundesumweltministerin Steffi Lemke Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse bis 2030 ersatzlos abschaffen will. „Frau Lemkes Ansinnen trägt absurde Züge. Nach Angaben ihres Hauses sind Biokraftstoffe sogar die kostengünstigste Möglichkeit, um nach den gesetzlichen Anforderungen im Verkehr die Emissionen zu senken. Angesichts der Belastung durch drastisch steigende Energiepreise fehlt der Ministerin der Blick für die Bevölkerung.“ Biomasse habe insgesamt noch ein viel größeres Potential für mehr Klimaschutz und mehr Versorgungssicherheit, das bisher ungenutzt liegen gelassen werde.

Biokraftstoffe mindern den CO₂-Ausstoß im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen laut VDB um bis zu 93 %. Gemessen wird der gesamte Herstellungsprozess der Kraftstoffe, vom Anbau der Ackerfrüchte bis zur Verarbeitung in der Biokraftstoffanlage. Der gesamte Prozess wird von unabhängigen Auditoren weltweit geprüft und zertifiziert. „Die jahrelange politische Diskussion zum Klimaschutz im Verkehr hat wenig greifbare Ergebnisse vorzuweisen. Dass eine Ministerin der Grünen Biokraftstoffe als die einzige erfolgreiche Maßnahme abschaffen will, ist ein schlechter Witz“, sagte Baumann.

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