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Fachverband Biogas warnt vor Leistungsrückgang

Ohne eine schnelle Änderung des EEG und anderer Maßnahmen könnten viele Biogasanlagenbetreiber in wenigen Jahren aufgeben. Das zeigt die Analyse der jüngsten Ausschreibungsrunde.

Lesezeit: 3 Minuten

Nur 15 % der Altanlagen, die sich in diesem und im vergangenen Jahr um eine Anschlussvergütung bewerben konnten, haben am Ausschreibungstermin am 1. September 2018 teilgenommen. Das zeigt eine Umfrage des Fachverbandes Biogas unter den Teilnehmern der Ausschreibungsrunde.


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Betreiber flexibilisieren mit Halbierung der Leistung


Eine weitere Erkenntnis: Mehr als die Hälfte der Teilnehmer haben ihre Anlage flexibilisiert, in dem sie die Stromproduktion bei bestehender oder nur leicht erhöhter Anschlussleistung erheblich reduziert haben. Die Flexibilisierung ist eine Teilnahmevoraussetzung für das Ausschreibungsverfahren. Üblicherweise bauen Betreiber beispielsweise einer 500 kW-Anlage BHKW-Leistung 1000 oder 2000 MW dazu und reduzieren die Betriebsstunden, um am Jahresende wie bisher die gleiche Strommenge zu produzieren.


Bei der jüngsten Ausschreibung haben Betreiber, um im Beispiel zu bleiben, das 500 kW-BHKW behalten und wollen die Laufzeit auf 4000 Stunden reduzieren. "Unsere Befragung zeigt, dass viele Betreiber nicht investieren wollen aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen“, erklärt Horst Seide, Präsident des Fachverbandes.  


Letzte Chance im Jahr 2019


Betreiber von Anlagen, die im Jahr 2021 das Ende des ersten Vergütungszeitraums erreichen, haben jetzt nur noch die Chance, beim nächsten Ausschreibungstermin im Jahr 2019 teilzunehmen. Sollte das nicht der Fall sein, würden die Anlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung stillgelegt. Damit droht der Branche ein erheblicher Leistungsverlust. „Unsere Hochrechnung zeigt, dass die Leistung im ungünstigsten Fall von aktuell 5,5 Gigawatt auf 1 Gigawatt im Jahr 2030 sinken könnte“, sagt Seide.


Fachverband fordert schnelle Maßnahmen


Der Fachverband ermahnt daher den Gesetzgeber, das Ausschreibungsdesign möglichst schnell zu verändern. Denn zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren benötigen Anlagenbetreiber im Schnitt ein Jahr Vorlaufzeit. Um am Verfahren 2019 teilnehmen zu können, müssten sie jetzt in die Planung einsteigen. Um möglichst viele Betreiber dazu zu bewegen, fordert der Verband u.a.:

  • Der Gebotshöchstpreis für Altanlagen ist mit 16,9 ct/kWh zu niedrig, viele Anlagen kommen damit nicht klar.
  • Anlagen mit einer Bemessungsleistung von 150 kW und überwiegendem Einsatz von Gülle und Mist sollten von der Ausschreibung ausgenommen werden. Bislang liegt die Grenze bei 75 kW.
  • Auch bestehende Anlagen sollten in diese Klasse fallen dürfen, wenn sie auf den Einsatz von Mais und anderen Energiepflanzen verzichten und auf Güllevergärung umstellen.
  • Wer vorzeitig ins Ausschreibungsverfahren wechselt, obwohl er noch vier bis fünf Jahre mit der höheren EEG-Festvergütung vor sich hat, sollte die Anschlussförderung für einen entsprechend längeren Zeitraum erhalten. Bislang ist die Laufzeit auf 10 Jahre beschränkt. 
„Die Politik muss erkennen, dass heute erst 25 % der Gülle in Deutschland in Biogasanlagen verwertet wird. Wird mehr Gülle vergoren, könnte das den Klimaschutz in Deutschland erheblich verbessern“, so Seide. Weitere Leistungsreserven könnte die Politik erschließen, wenn sie erlauben würde, dass neben der Silphie auch andere Greeningpflanzen wie Grasuntersaaten oder Grünroggen in Biogasanlagen verwertet werden dürfen.


Weitere Infos zum Ausschreibungsverfahren


Weitere Tipps zur erfolgreichen Teilnahme am Ausschreibungsverfahren und zum Einstieg in die bedarfsgerechte Stromerzeugung bekommen Sie in unserem neuen Ratgeber "Flexible Biogasanlagen". Darin erfahren Sie, welche Fehler zum Ausschluss an dem Bieterverfahren führen können und wie Sie diese vermeiden. Außerdem erklären Experten, welche Überbauung sinnvoll ist und wie die Förderung über die Flexprämie bei der Investition hilft.

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