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Finanzielle Entlastung: CO₂-Preis soll 2023 nicht weiter steigen

Der Bundesrat hat am 28. Oktober die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet. Die CO₂-Abgabe für kohlenstoffhaltige Brenn- und Kraftstoffe steigt jetzt langsamer an.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung verringert die CO₂-Abgabe auf Brenn- und Kraftstoffe. Das sieht die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) vor, die der Bundesrat am 28. Oktober verabschiedet hat. Zuvor hatte bereits der Bundestag der Novelle zugestimmt. Die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel werden an die Bürger ausgeschüttet, zum Beispiel über Förderprogramme zur klimafreundlichen Gebäudesanierung, bei der E-Auto-Förderung oder zur Steuerentlastung.

Kein Anstieg im Jahr 2023

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Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO₂-Preises um 5€/t wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben, um Privathaushalte und Wirtschaft angesichts der stark angestiegenen Energiepreise zum Jahreswechsel nicht zusätzlich mit einer höheren Kohlenstoff-Bepreisung zu belasten. Auch in den Folgejahren 2024 und 2025 wird der bislang gesetzlich vorgesehene Festpreis nach dem BEHG im Vergleich zu dem bisher vorgesehenen Festpreis um jeweils 10 € gesenkt.

CO₂-Preis auf Abfallverbrennung

Außerdem sieht die Novelle zwei weitere Änderungen vor:

  • Ab dem 1. Januar 2023 startet die CO₂-Bepreisung für die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Kohle.
  • Für Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung verschiebt das novellierte BEHG hingegen den bislang ebenfalls zum Jahreswechsel vorgesehenen Beginn der CO₂-Bepreisung um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 und gewährt somit Betreibern von Abfallverbrennungsanlagen einen verlängerten Zeitraum zur Umsetzung der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für die Ermittlung der Brennstoffemissionen zum Zwecke der Emissionsberichterstattung. Betroffen sind davon auch Betreiber von Heizwerken, die mit Altholz betrieben werden.

Das geänderte BEHG wird nach der finalen Verabschiedung im Bundesrat jetzt ausgefertigt und verkündet und soll noch im November 2022 in Kraft treten.

Was mit dem Geld passiert

Seit 2021 besteht unter dem BEHG eine nationale CO₂-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr, die nicht dem Europäischen Emissionshandel unterliegen. In der Einführungsphase beschränkte sich das nationale Emissionshandelssystem auf CO₂-Emissionen aus dem Einsatz bestimmter Hauptbrennstoffe. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen seit dem 1. Januar 2021 dafür einen CO₂-Preis. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben.

Die Einnahmen aus dem BEHG fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds. Daraus wird unter anderem die vollständige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 1.7.2022 und das Bundesprogramm effiziente Gebäude (BEG) finanziert. Hieraus erhalten Bürger Fördermittel für die energetische Sanierung, den Heizungskesselaustausch hin zu Wärmepumpen sowie den Kauf von E-Autos.

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