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Flexbetrieb: Wie sieht ein optimaler Fahrplan aus?

Fast alle Direktvermarkter bieten mittlerweile Fahrplan-Lösungen für flexible Biogasanlagen an. Doch dabei gibt es erhebliche Unterschiede.

Lesezeit: 6 Minuten

Flexible Biogasanlagen produzieren im besten Fall Strom immer nur dann, wenn die Preise hoch sind. Um nicht selbst ständig nach Preisen schauen zu müssen, bieten immer mehr Direktvermarkter „Fahrpläne“ an. Doch dabei gibt es erhebliche Unterschiede, wie Christian Dorfner von SK Verbundenergie aus Regensburg erläutert.


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1. Angabe der Stundenpreise


Die einfachste Form einer Fahrplanlösung ist, die zu erwartenden Stundenpreise zu präsentieren. Anhand dieser darf der Betreiber selbst seinen Fahrplan hineinlegen, der Vermarkter übernimmt das Ergebnis und die BHKW werden über die Fernsteuerung zu- oder abgeschaltet. Die Anbieter werben damit, dass dieses besonders anlagenfreundlich mit maximalen Freiheiten für den Betreiber sei. „Jedoch trägt der der Betreiber jegliches Risiko einer falschen Fahrplanerstellung. Dazu gehören Ausfälle, Wirkungsgrad- und Wärmeverluste oder zusätzliche Wartungskosten“, warnt Dorfner. Betreiber bezahlen bei Abweichungen von Fahrplan die Kosten für Ausgleichsenergie. Da der Vermarkter hingegen keinerlei Risiko übernimmt, kann er gerne großzügig wirken und mit hohen Prozenten locken.


2. Regelenergie


Oft wird das Modell „beste Preise“ mit Regelenergie kombiniert, kann aber auch für sich alleine angeboten werden. Die Unterschiede in der Handhabung sind gering. Bei der Regelenergie muss der Betreiber den Fahrplan oft für eine ganze Woche im Voraus festlegen, . „Ein echter Fahrplan mit BHKW im Start-Stopp-Betrieb kann aber unmöglich für eine Woche im Voraus festgelegt, geschweige denn für eine längere Zeit eingehalten werden“, sagt Dorfner. Es gibt natürlich Anlagen, die stark in ihrer Fahrweise eingeschränkt und so nur bedingt für einen echten Fahrplanbetrieb geeignet sind. Trotz Biogasspeicher und zusätzlicher BHKW Kapazität diktiert hier der Wärmebedarf die Leistung. Die übrigen BHKW werden geschont. Derartige Anlagen können prinzipiell gut am Regelenergiemarkt platziert werden. „Vorsichtig muss man aber mit den Erlösprognosen umgehen. Die zum Teil erstaunlich guten und im Verkaufsgespräch vorgestellten Gewinne einzelner Anlagen basieren überwiegend auf extrem hohen Arbeitspreisen, die bis vor kurzem noch zulässig waren“, schränkt er ein. Diese Möglichkeit wurde von der Bundesnetzagentur als volkswirtschaftlich irregulär erkannt und wird ab Mitte Oktober zu keinen Zusatzerlösen mehr führen.


Zudem sind die Preise am Regelenergiemarkt übergreifend unter starkem Druck - für alle Arten Minutenreserve, Sekundär- und Primärregelleistung. Und neben den Erträgen müssen auch die Betriebskosten genau betrachtet werden. Oft werden die Wirkungsgradkosten und die Belastungen der BHKW beim kurzen BHKW-Startvorgängennicht mit eingerechnet.


3. Standardisierte Fahrpläne „zur Einsicht“


Eine fortschrittliche Lösung scheinen jene Betreiber zu erhalten, deren Vermarkter täglich oder wöchentlich tatsächlich Fahrpläne für die Anlagen erstellt. Der Betreiber hat dann zum Beispiel bis 9.00 Uhr Zeit, den Fahrplan anzupassen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Fahrplan des Vermarkters nur ein mehr oder wenig vager Vorschlag ist, den der Betreiber korrigieren muss. „Kommt er dieser Aufgabe nicht nach und der Fahrplan schlägt fehl, weil etwa Gasspeichergrenzen überschritten werden, die Wärmemenge nicht reicht oder zu viele Start-Stopps gefahren werden, ist der Betreiber gänzlich in der Verantwortung“, sagt Dorfner.


Ebenso wie bei allen anderen Varianten auch muss er bei Abweichungen vom Fahrplan die Kosten für Ausgleichsenergie tragen falls er die Korrektur nicht permanent nachgemeldet hat. Und grundsätzlich ist das Einhalten von Fahrplänen über einen längeren Zeitraum nur möglich, wenn die Fahrpläne sehr starr sind und gleich bleiben. Denn bei sich ändernden Fahrplänen kann der Betreiber anhand des Gasfüllstands keine Abschätzungen mehr zu seiner Biogas- und Stromproduktion treffen. Ein starrer Fahrplan ermöglicht aber nur wenig Zusatzerlöse. Ein Dilemma, das alle Betreiber betrifft.


4. Meldung von freien Kapazitäten


Manche Vermarkter möchten neben einer meist einfachen Grundfahrweise, die der Betreiber festlegt, lediglich eine Meldung zu den weiteren Kapazitäten haben. Anhand dieser BHKW-Freiheiten schaltet der Vermarkter kurzfristig BHKW dazu oder ab. Die Vermarktung erfolgt meist im Viertelstundenrhythmus am Intra Day-Markt. „Das kann funktionieren, wenn der Vermarkter sich an den Prämissen der Anlage hält: Speicher, Start-Stopp-Kosten, Wirkungsgrade, Mindestlaufzeit pro Start und insbesondere Wärmelieferung“, erläutert der Experte. Genau hier liegt seiner Meinung nach die Schwachstelle dieser Modelle, da die Vermarkter keine Biogasanlagenbetreiber sind sondern Händler. Also wird die Verantwortung wieder dem Betreiber übertragen. Dorfner: „Der Betreiber hat, sofern er keine riesigen Speicher hat, viel tägliche Arbeit mit Nachrechnen, Justieren und Melden.“


5. Garantierte Vergütung und Festpreis


Die Fahrplanmodelle dieser Angebote unterscheiden sich kaum von den bisher genannten Modellen. Das Vergütungsmodell sieht lediglich anstelle der zähler-genauen Abrechnung eine Garantiezahlung vor, oft ohne „Risiko“ für Ausgleichsenergiezahlungen. Wie auch bei den anderen Varianten ist es aber entscheidend, wer den Fahrplan erstellt und insbesondere einhält. Auch in diesen Modellen bleibt es Aufgabe und Verantwortung des Betreibers, sich um Wirkungsgrade, Wärmemengen und Speicher und Speicherstandsüberwachung zu kümmern. Der Vermarkter gibt wieder nur seine Preisprognose weiter oder macht höchstens einen Vorschlag zum Fahrplan. Studiert man die Verträge zudem genauer, entdeckt man, dass  je sich nach Ausfalldauer  und -häufigkeit rdie Garantiezahlung für die betroffenen Stunden oder oft gleich für den ganzen Tag reduzieren.


Dies gilt ebenso bei ganz normalen Wartungen. Muss der Betreiber den Fahrplan im laufenden Betrieb korrigieren, weil etwa die Wärme nicht ausreicht oder die Speichergrenzen verletzt werden, reduziert sich die Vergütung ebenfalls. Neben der Reduktion der Garantiezahlung werden im Falle einer Abweichung vom Fahrplan auch noch die dadurch entstanden Kosten direkt den Betreibern verrechnet. Was nichts anderes als Ausgleichsenergie ist, nur wird sie nicht so genannt „Die scheinbare hohe garantierte Zahlung oder der Festpreis schrumpfen so sehr schnell zusammen“, fasst Dorfner zusammen.


Worauf Sie beim Fahrplan achten sollten


Nach Dorfners Meinung ist es bei den Fahrplänen wichtig, dass der Betreiber mithilfe einer Fahrplansteuerung tatsächlich unterstützt wird. Insbesondere kann ein normaler Betreiber das ständige Überwachen der Speicher, das Einhalten und Nachkalkulieren des Fahrplans und die Meldungen an den Vermarkter nicht leisten. Wesentlich für das Gelingen eines Fahrplans ist, dass:

  •  die Fahrpläne die ganze Biogasanlage berücksichtigen, also auch Wirkungsgrade, Wärmebedarf und Start-Stopp-Kosten,
  • die Gasspeicher ebenso wie der Wärmepufferspeicher mitgeplant und überwacht werden,  
  • Schwankungen in den Füllständen bei Bedarf automatisch zu Fahrplanänderungen führen,
  • auch der Viertelstundenmarkt aktiv mit bedient wird, will man die Erlöspotentiale vollständig ausschöpfen,
  • bei den Änderungen darauf geachtet wird, dass nur so viel wie notwendig angepasst und eine ruhige Fahrweise eingehalten wird,
  • dass mit Zwei Start-Stopp-Vorgängen am Tag und 120 Minuten Mindestlaufzeit typische Vereinbarungen, die sich mit den Vorschlägen der BHKW-Gutachtern wie IG-Biogasmotoren e.V. decken, eingehalten werden.
Letzten Endes sind für den Zusatzgewinn der Anlage die nutzbaren Speicherkapazitäten und die tatsächlich verfügbare flexible Leistung entscheidend. „Anlagen mit kleinem Speicher, hohen Dauerläuferanteil, vielen Ausfällen oder sehr unterschiedlichen Wirkungsgraden haben so folgerichtig geringere Erlöse“, resümiert Dorfner. Ein guter Fahrplananbieter kann dann auch Anlagen mit eingeschränkter Flexibilität vernünftig steuern.

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