Immer mehr Biogasanlagenbetreiber haben in den vergangenen Monaten die Flexprämie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beantragt. „Der deutliche Zuwachs zum Flexibilitätsdeckel im Dezember hat viele geschockt, aber auch wachgerüttelt“, erklärt Christian Dorfner vom Stromvermarkter SK Verbundenergie AG (SKVE) aus Regensburg. Zwar war der Januar-Zuwachs zum Deckel wieder auf Normalniveau. „Trotzdem ist das Erreichen des Deckels nun in Sicht. Im März wird der Deckel wohl seine Grenze von 1.000 MW erreicht haben“, prognostiziert Dorfner.
Sind 1000 MW flexible Biogasleistung erreicht, können Anlagenbetreiber laut Energiesammelgesetz nur noch für 15 Monate die Flexibilitätsprämie beantragen. Ab dem Monatsersten des 16. Monats entfällt sie. Somit wären Meldungen bis zum 30.06.2020 noch erfolgreich. Aber ab dem 01.07.2020 würden neue Erhöhungen der installierten Leistung nicht mehr in den 20 Jahren EEG Laufzeit gefördert werden. „Der Flex-Bonus hingegen, der während der Phase 2 der Ausschreibung auf die installierte Leistung gewährt wird, bleibt davon unangetastet“, sagt Dorfner.
Wie lange nun noch Zeit ist, um sein Vorhaben umsetzen, müsse jeder für sich selbst beantworten. Dorfner: „Insbesondere die Genehmigung ist für viele eine Unbekannte, die viel Zeit verschlingt. Auch werden wohl zum Ende des Flex-Deckels die genauen Konditionen mit den BHKW Lieferanten immer kritischer.“ Das rechtzeitige Lieferdatum werde entscheidender werden als der Hersteller.