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Photovoltaik

Flexible Vergütungsmodelle für Freiflächenanlagen

WI Energy aus Trier bietet seinen Partnern die Modelle Verpachtung, Sanierung, Eigenstrom und Erweiterung an.

Lesezeit: 2 Minuten

Konversionsflächen wie stillgelegte Deponien oder ungenutzte Gewerbegebiete sowie brach liegendes Ackerland bieten oft unterschätztes Potenzial für Photovoltaik-Anlagen. Diese von Region zu Region sehr unterschiedlichen, aber energetisch wertvollen Flächen stehen im Fokus der Firma WI Energy aus Trier. Das Unternehmen tritt mit flexiblen Vergütungsmodellen an, um Gemeinden bei der Ausschöpfung ihrer kommunalen Handlungsmöglichkeiten zu unterstützen und den Ausbau von Sonnenenergie wirtschaftlich voranzutreiben.

Für Photovoltaik-Anlagen eignen sich insbesondere Frei- und Dachflächen mit hoher Sonneneinstrahlung und geringem Verschattungsgrad. Dabei ist eine Bebauung von Dachflächen ab einer Größe von 2.000 m² sinnvoll, während Freiflächen circa 5.000 m² aufweisen sollten. Die neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlage in der Gemeinde Katlenburg-Lindau in Niedersachsen besitzt eine Grundfläche von etwa 1,8 Hektar und erbringt eine Jahresleistung von 763.904 kWh.

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Flexible Vergütungsmodelle

Entscheidet sich eine Kommune oder ein Landwirt bzw. eine Agrargenossenschaft für die Umsetzung eines Photovoltaik-Projektes, so empfiehlt es sich, zuerst alle verfügbaren Freiflächen, inklusive Dachflächen, nach ihren Spezifika wie Lage, Ausrichtung, Größe, Dachform und Höhe zusammenzustellen. Im nächsten Schritt steht die Frage im Mittelpunkt, welches Umsetzungsmodell zur wirtschaftlichen Zielsetzung und zum Energiekonzept passt. WI Energy bietet seinen kommunalen Partnern die Modelle Verpachtung, Sanierung, Eigenstrom und Erweiterung an.

Ist das Dach des Gemeindehauses oder Jugendzentrums in die Jahre gekommen, empfiehlt sich die Option einer Verpachtung inklusive Dachsanierung, bei der Kommunen von der Baukompetenz und einem Kooperationsnetz aus erfahrenen Handwerkern und Technikern profitieren. Zusätzliche Investitionen für die Photovoltaik-Anlage fallen nicht an.

Im klassischen Modell stellen Kommunen ausgewählte Freiflächen und Dachflächen für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren zur Verfügung. Sie erhalten als Gegenleistung eine Pachtzahlung, die sich anhand der erwarteten Kilowatt-Summe, also der errechneten Höchstleistung, bemisst, die mit Fläche oder Dach erzielt werden kann. Ausschlaggebende Faktoren für das Rechenexempel sind neben Quadratmeter und Ausrichtung bei Dächern auch die Dach-Art, die Neigung sowie die aktuellen Vergütungssätze des EEG. Dieses Konzept kam in Katlenburg zum Einsatz. Die Verpächter erhalten für die 2,8 Hektar Freifläche eine Pachtzahlung, die sich auf 90 bis 100 € pro kW für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren beläuft. Im Falle einer Verlängerung zahlt der Initiator für Photovoltaik-Anlagen eine zusätzliche Pacht von 5 % der Stromerlöse ab dem Zeitpunkt der Verlängerung.

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