Förderung für Wasserstoffproduktion im Bürgerwindpark?
Wir planen einen Bürgerwindpark mit Wasserstoffproduktion. Allerdings sind Elektrolyseure wegen der hohen Kosten derzeit unwirtschaftlich. Welche Möglichkeiten haben wir? Gibt es eine Förderung?
Wir planen einen Bürgerwindpark und würden gern auch in die Wasserstoffproduktion einsteigen. Noch sind Elektrolyseure wegen der hohen Investitionskosten allerdings unwirtschaftlich. Elektrolyseure wandeln elektrische Energie in chemische um, dabei entsteht Wasserstoff als Energieträger.
1. Gibt es eine Förderung für Elektrolyseure oder ähnliches?
2. Welche Chancen haben Bürgerwindparkprojekte bei der Produktion von Wasserstoff?
Antwort:
1. Sie können Bürgerwindparks entweder als Neubau oder nach Auslaufen der EEG-Förderung zur Wasserstoffproduktion mittels Elektrolyse nutzen. Nach dem neuen EEG von 2021 müssen Sie für den Strom, den Sie zur Herstellung von Grünem Wasserstoff einsetzen, keine EEG-Umlage zahlen.
Achten Sie aber darauf, was laut der Erneuerbaren-Energien-Verordnung (EEV) als Grüner Wasserstoff gilt: Nur der Wasserstoff, der in den ersten 5.000 Vollbenutzungsstunden eines Kalenderjahres in der Einrichtung zur Herstellung von Grünem Wasserstoff entsteht.
Die Herstellung muss elektrochemisch erfolgen. Darunter versteht man die Zerlegung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff mithilfe elektrischen Stroms. Sie dürfen also ausschließlich Strom dafür verbrauchen.
Folgende Anforderungen an den Strombezug laut EEV müssen Sie dabei einhalten:
Der Strom muss aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinn des EEG stammen
Der Strom muss zu mindestens 85 % aus Anlagen stammen, die ihren Standort in der Preiszone für Deutschland haben. Maximal 15 % dürfen von Anlagen aus Preiszonen kommen, die mit der Preiszone Deutschland elektrisch verbunden sind.
Für den Strom dürfen Sie keine Zahlung nach dem EEG, EEV oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in der jeweils für die Anlage maßgeblichen Fassung und keine sonstige Förderung in Anspruch nehmen.
2. Eine Wasserstoffproduktion ist aber natürlich nur sinnvoll, wenn Sie lokal/regional einen Wasserstoffabnehmer haben.
Sie können mit Wasserstoffgestehungskosten zwischen 5 und 7 €/kg rechnen. Daher bietet sich eine Nutzung im Verkehrsbereich an. Hier ist die Zahlungsbereitschaft höher. In diesem Bereich gibt es eine Bundesförderung für Fahrzeuge und aktuell für Wasserstofftankstellen inkl. Elektrolyseuren. Sie können in diesem Fall 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Errichtung der Anlage als Förderung erhalten. Weitere Infos dazu bei der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.
Wir planen einen Bürgerwindpark und würden gern auch in die Wasserstoffproduktion einsteigen. Noch sind Elektrolyseure wegen der hohen Investitionskosten allerdings unwirtschaftlich. Elektrolyseure wandeln elektrische Energie in chemische um, dabei entsteht Wasserstoff als Energieträger.
1. Gibt es eine Förderung für Elektrolyseure oder ähnliches?
2. Welche Chancen haben Bürgerwindparkprojekte bei der Produktion von Wasserstoff?
Antwort:
1. Sie können Bürgerwindparks entweder als Neubau oder nach Auslaufen der EEG-Förderung zur Wasserstoffproduktion mittels Elektrolyse nutzen. Nach dem neuen EEG von 2021 müssen Sie für den Strom, den Sie zur Herstellung von Grünem Wasserstoff einsetzen, keine EEG-Umlage zahlen.
Achten Sie aber darauf, was laut der Erneuerbaren-Energien-Verordnung (EEV) als Grüner Wasserstoff gilt: Nur der Wasserstoff, der in den ersten 5.000 Vollbenutzungsstunden eines Kalenderjahres in der Einrichtung zur Herstellung von Grünem Wasserstoff entsteht.
Die Herstellung muss elektrochemisch erfolgen. Darunter versteht man die Zerlegung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff mithilfe elektrischen Stroms. Sie dürfen also ausschließlich Strom dafür verbrauchen.
Folgende Anforderungen an den Strombezug laut EEV müssen Sie dabei einhalten:
Der Strom muss aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im Sinn des EEG stammen
Der Strom muss zu mindestens 85 % aus Anlagen stammen, die ihren Standort in der Preiszone für Deutschland haben. Maximal 15 % dürfen von Anlagen aus Preiszonen kommen, die mit der Preiszone Deutschland elektrisch verbunden sind.
Für den Strom dürfen Sie keine Zahlung nach dem EEG, EEV oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in der jeweils für die Anlage maßgeblichen Fassung und keine sonstige Förderung in Anspruch nehmen.
2. Eine Wasserstoffproduktion ist aber natürlich nur sinnvoll, wenn Sie lokal/regional einen Wasserstoffabnehmer haben.
Sie können mit Wasserstoffgestehungskosten zwischen 5 und 7 €/kg rechnen. Daher bietet sich eine Nutzung im Verkehrsbereich an. Hier ist die Zahlungsbereitschaft höher. In diesem Bereich gibt es eine Bundesförderung für Fahrzeuge und aktuell für Wasserstofftankstellen inkl. Elektrolyseuren. Sie können in diesem Fall 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Errichtung der Anlage als Förderung erhalten. Weitere Infos dazu bei der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.