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Förderung und Vergütung für die Agri-Photovoltaik

Der letzte Teil unserer Serie zur kombinierten Nutzung von Solarstromanlage und Landwirtschaft beschäftigt sich mit verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Lesezeit: 2 Minuten

In diesem Frühjahr soll es eine Förderung für die Agri-Photovoltaik im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geben. Die EEG-Novelle ist Teil des „Osterpakets“. Anfang März startete Klimaschutzminister Robert Habeck mit einem Gesetzesentwurf die Ressortabstimmung.

Das Gesetzgebungsverfahren wird nicht ohne Diskussionen ablaufen. So hat die SPD-Bundesfraktion u.a. Kritik an dem Grünlandausschluss geäußert. „Dahinter steht die Bewertung, dass Grünland ökologisch wertvoller ist als Acker. Agri-PV soll daher auf die Ackerflächen“, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Begründung gegenüber top agrar mit. „Es ist mir als Vertreterin meines Wahlkreises wichtig, dass wir die Grünlandflächen nicht vergessen. Hier müssen wir nachverhandeln, damit alle gleichermaßen von der Regelung profitieren. Momentan fallen viele Landwirte mit dieser Regelung durch das Raster, die hauptsächlich Grünlandflächen besitzen“, erklärt Susanne Mittag als SPD-Bundestagsabgeordnete aus Niedersachsen für Delmenhorst, Oldenburg-Land und die Wesermarsch und Sprecherin der AG Landwirtschaft und Ernährung der SPD-Bundestagsfraktion.

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Flächenbeihilfe möglich

Zudem ist es möglich, dass Landwirte für die Fläche weiterhin die EU-Direktzahlung erhalten. „Es gibt mehrere Urteile auf europäischer Ebene zur Behilferegelung. Überträgt man diese auf die Agri-PV, können die Zahlungen beansprucht werden, wenn Intensität, Dauer, Art und Zeitpunkt der Solarnutzung die Landwirtschaft nicht stark eingeschränkt“, erklärt Rechtsanwalt Jens Vollprecht von der Kanzlei Becker Büttner Held aus Berlin.

Zusätzlichen Rückenwind gibt seit Anfang 2022 die GAP-Direktzahlungsverordnung, die ausdrücklich eine Beihilfe bei Agri-PV-Anlagen gestattet. „Wie in der Vornorm definiert, darf die landwirtschaftliche Fläche durch die Solaranlage um maximal 15 % verringert werden. Dann sind 85 % der Fläche beihilfefähig. Die Verordnung ist allerdings noch nicht in Kraft“, erklärt der Anwalt.

Bundesprogramm zur Energieeffizienz

Ergänzend zu einer möglichen Vergütung für den Strom können Landwirte von dem „Bundesprogramm zur Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ profitieren. Darin wird die APV namentlich erwähnt. Mit einem entsprechenden CO₂-Einsparkonzept von einem Energieberater können bis zu 40 % der Investitionskosten bezuschusst werden. Weiter Infos hierzu gibt es unter www.ble.de.

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