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Formaldehydbonus: Erste Anlagen prüfen Insolvenz

Die mögliche Rückzahlung des Formaldehydbonus löst große Ängste in der Branche aus. Eine Musterklage vor dem BGH läuft bereits.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat eine neue Diskussion über den Formaldehydbonus ausgelöst. Die Netzgesellschaften des EnBW-Konzernverbundes haben diesen bereits seit 2015 von etlichen Anlagenbetreibern zurück gefordert oder nicht mehr ausbezahlt. Nun ziehen andere Netzbetreiber wie die EWE AG aus Oldenburg nach. Betroffen davon sind Anlagen, die nach dem EEG 2009 in den Jahren 2009 bis 2011 in Betrieb gegangen sind. Die Netzbetreiber sehen für diese Anlagen aufgrund eines aktuellen Urteils des OLG Stuttgart keinen Anspruch mehr auf den Bonus. Nach Schätzungen des Fachverbandes könnten rund 2.000 Anlagen deutschlandweit betroffensein.


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Diskussionen gibt es seit 2015


Bereits im Jahr 2015 hatte es aufgrund eines Urteils des Bundesgerichthofes (BGH) große Diskussionen um den Bonus gegeben. Der BGH hat damals entschieden: Eine Anlage, die im EEG 2009 als baurechtlich genehmigte Anlagen in Betrieb ging und nur durch Änderung des BImSch-Rechtes im Jahr 2012 eine BImSch-Genehmigung bekam, hat keinen Anspruch auf Bonus. Der Fachverband Biogas befürchtet, dass aufgrund des OLG-Urteils weitere Netzbetreiber nachziehen werden.


Auch Nawaro- und Güllebonus in Gefahr


Von der Rückforderung nicht betroffen sind Anlagen, die zwar nach Baurecht genehmigt wurden, aber eigentlich eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigt hätten.


Doch auch ihnen droht Gefahr, wie Rechtsanwalt Jeremy Theunissen von der Kanzlei Schotten und Partner aus Freiburg erläutert: „Betreiber von Anlagen, die damals baurechtlich genehmigt wurden, obwohl sie eigentliche einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedurft hätten, müssen genau prüfen, ob ihr Gärrestelager gasdicht abgedeckt und eine zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung wie z.B. eine Fackel vorhanden war.“ Denn dieses schreibt das Erneuerbaren-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2009 (EEG 2009) vor. Falls das nicht der Fall war, hätten diese Betreiber zwar einen Anspruch auf den Formaldehydbonus von maximal 1,0 Cent/kWh. „Dafür droht aber der endgültige Verlust des Nawaro- und Güllebonus von zusammen bis zu 11,0 Cent/kWh“, warnt Theunissen.


Musterklage vor dem BGH


Die Rechtsanwaltskanzlei Schotten und Partner führt zu der Problematik die anhängige Musterklage vor dem BGH. „Wir haben mehr als 30 Anlagenbetreiber zusammengeschlossen. Sollte der BGH das Urteil nicht revidieren, werden wir es verfassungsrechtlich überprüfen lassen“, erklärt Rechtsanwalt gegenüber top agrar. Bevor der BGH sich entschieden hat, hält er eine zweite Musterklage für unnötig, sofern sich die Sachverhalte gleichen. „Zunächst sollte die BGH-Entscheidung abgewartet werden. Wer die bisherigen Musterkläger unterstützen möchte, ist natürlich herzlich willkommen, sich anzuschließen“, sagt Theunissen.


Trotz der Bemühungen sieht er auf die Branche womöglich eine einschneidende Rückforderungswelle zukommen. „Ich habe bereits die ersten Anlagen, die wegen der Rückforderungen die Anmeldung einer Insolvenz prüfen“, so der Anwalt.

 

 

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