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Forscherteam entwickelt neues System für den EU-Emissionshandel

Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) der Universität Kiel arbeitet an einem optimierten Emissionshandelssystem, um Energiewende und Klimaschutz kosteneffizienter zu fördern. Das soll auch eine Überförderung der erneuerbaren Energien vermeiden.

Lesezeit: 4 Minuten

Die bisherige Förderung erneuerbarer Energien hat nach Ansicht des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) der Universität Kiel zu Verzerrungen und zu hohen volkswirtschaftlichen Kosten geführt. So schätzen die Forscher, dass allein das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2012 eine Überförderung von 16,4 Milliarden Euro verursacht hat. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen hätten im Jahr 2013 mehr als doppelt so hohe EEG-Vergütungen erhalten wie die Betreiber von Biomasseanlagen, obwohl diese in Summe mehr CO2-Äquivalente vermieden hätten.


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Um dieses Ungleichgewicht zu vermeiden, arbeitet das IfW zusammen mit der Beratungsfirma Meo Carbon Solutions und dem Institut für Völkerrecht und Europarecht der Universität Göttingen an einer Vereinfachung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS). Dabei sollen alle Verursacher von Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) erfasst werden, also auch die erneuerbaren Energien. Aktuell beachtet das EU-ETS nur die Emissionen großer Verbrennungsanlagen ab 20 MW und die des innereuropäischen Luftverkehrs. Alle anderen Bereiche, zum Beispiel kleine fossile Wärmeerzeuger, die auf dem Wärmemarkt dominieren, oder der gesamte Straßenverkehr, werden nicht erfasst.   


Das künftige, als EU-ETS+ bezeichnete System soll dagegen alle Anlagengrößen und Energieträger berücksichtigen. Wie beim aktuellen EU-ETS auch würden im EU-ETS+ wirtschaftliche Aktivitäten, die mit THG-Emissionen verbunden sind, mit den externen Kosten dieser Emissionen belastet. Dabei müssten die Verursacher Emissionsrechte vorweisen, die sie auf dem Markt kaufen. Aufgrund ihrer geringeren Emissionen hätten die erneuerbaren Energien gegenüber den fossilen Energieträgern automatisch einen Vorteil. Es würde aber auch der Wettbewerb der erneuerbaren Energien untereinander gefördert. Eine Übersubventionierung fände nicht mehr statt, weil alle Energien mit dem gleichen neutralen Maß gemessen würden: ihrer Emissionsvermeidung.


Ein EU-ETS+ würde neben CO₂, FCKW und Lachgas auch Methan einbeziehen. Damit können klimarelevante Methanemissionen, z. B. die Emissionen von BHKW-Motoren, entsprechend ihrer Klimawirksamkeit erfasst werden. Genauso sollte die vorgelagerte Herstellungskette betrachtet werden, z.B. der Energiepflanzenanbau von Biogasanlagen. Dieser ist nach Ansicht der Wissenschaftler mit vergleichsweise hohen Emissionen verbunden. Die Herstellungskette von Holz-Biomasse im Wärmemarkt dagegen verursache deutlich geringere Emissionen.


Mit dem neuen System soll eine ineffiziente und nicht-nachhaltige Landnutzung und ein nicht optimaler Einsatz des knappen Energieträgers Biomassevermieden werden. Gleichzeitig sollen auch die mit der Förderung und dem Transport von Erdöl, Kohle & Co. verbundenen THG-Emissionen vollständig erfasst werden. Die Forscher gehen davon aus, dass sich eine solche Anpassung des Emissionshandels deutlich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien auswirken würde.


Die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes EU-ETS und  ein EU-ETS+ gleichermaßen ist allerdings, dass die bisherigen grundlegenden Mängel wie die zu geringen Preise für die Emissionsrechte bzw. die zu großen Mengen an Emissionszertifikaten auf dem Markt korrigiert werden. Aktuell sind die Preise so niedrig, dass von ihnen keinerlei Einsparungs-Anreize ausgehen.


Die Forscher untersuchen in dem Vorhaben, wie das neue EU-ETS+ im Detail ausgestaltet sein müsste und wie der Übergang vom heutigen zum künftigen System aussehen könnte. Auch die rechtlichen Aspekte werden betrachtet. Das Projektteam untersucht außerdem die möglichen Auswirkungen des neuen EU-ETS+ auf den Welthandel: Da es ein System wie den EU-ETS in vielen anderen Ländern außerhalb Europas nicht gibt, müssten Wettbewerbsverzerrungen bei Produkten vom oder für den Weltmarkt korrigiert werden.

Übergeordnetes Ziel ist es, die Einsparung von CO2-Äquivalenten zu den volkswirtschaftlich günstigsten Kosten, auch als CO2-Vermeidungskosten bezeichnet, zu realisieren. Perspektivisch müssten dafür auch andere THG-Emittenten wie Landwirtschaft und Nahrungsmittelerzeugung sowie andere Einsparungsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Holzbau, einbezogen werden. Nur dann würden sich die volkswirtschaftlich effizientesten Maßnahmen herauskristallisieren.

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