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Fortschrittsmonitor: Energiewende kommt nicht so voran wie geplant

Da das Investitionsvolumen niedriger ist als erwartet, bleiben volkswirtschaftliche Wachstumseffekte Teilen aus, so ein neuer Bericht. Bund und Länder haben jetzt über eine Beschleunigung beraten.

Lesezeit: 6 Minuten

Die Energiewende kommt nicht schnell genug voran. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse, die der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Ernst & Young (EY) jetzt veröffentlicht haben.

Der neue „Fortschrittsmonitors Energiewende“ zur Umsetzung der Energiewende von BDEW und EY untersucht anhand von Kennzahlen den aktuellen Stand der Energiewende in Deutschland. Der Bericht zeigt auf, wo die größten Hemmnisse liegen. Der neue Monitor soll künftig jährlich aktualisiert werden, um neben den Fortschritten frühzeitig auch Defizite und Nachholbedarfe aufzuzeigen, die für das Erreichen der Energie- und Klimaschutzziele 2030 zwingend angegangen werden müssen.

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Klimaziele mit bisherigem Tempo nicht erreichbar

Der jetzt veröffentlichte Bericht zeigt, dass insbesondere der Ausbau der Erneuerbaren Energien derzeit noch viel zu langsam verläuft, um die von der Bundesregierung für 2030 formulierten Ziele zu erreichen. In fast allen Sektoren bleibt der Ausbaustatus deutlich hinter den Zielen zurück. So wies beispielsweise der Bereich Photovoltaik 2021 zwar die höchste Zubaurate aller Technologien auf - dennoch ist auch hier die Erreichung der Zielvorgaben für 2030 fraglich.

Großes Nachholpotenzial gibt es aber auch in den Bereichen Netzaus- und -umbau, Digitalisierung und der Elektrifizierung des Verkehrssektors. Zur spürbaren Dekarbonisierung des Wärmesektors müsste zudem der Anteil der Erneuerbaren an der Wärmeversorgung verdreifacht werden - und zugleich der Verbrauch deutlich sinken.

Verantwortlich für den schleppenden Fortschritt ist ein vielfältiges Bündel an Faktoren. Im Fortschrittsmonitor werden unter anderem genannt: der Fachkräftemangel in allen relevanten Sektoren, die mangelnde Verfügbarkeit von Flächen, langwierige und aufwändige Genehmigungs- und Bauverfahren sowie Engpässe bei verschiedenen wichtigen Rohstoffen wie Lithium, Seltenen Erden, Kupfer und Silizium.

Investitionen bleiben hinter Potenzial zurück

Damit die von der Bundesregierung für 2030 gesteckten Ziele erreicht werden können, sind nach der Analyse von BDEW und EY bis dahin Investitionen von geschätzt insgesamt 600 Mrd. € erforderlich. Der mit 498 Mrd. € größte Anteil an diesen Investitionen verteilt sich auf den Ausbau der Stromerzeugungskapazitäten mit erneuerbaren Energien (351 Mrd. €), den Ausbau der Strom-Übertragungsnetze (126 Mrd. €), den Aufbau der Erzeugungskapazitäten für klimaneutrale Gase (12 Mrd. €) sowie die Förderung der E-Mobilität durch den Ausbau der öffentlichen Elektro-Ladeinfrastruktur (9 Mrd. €).

Diese Ausgaben würden für eine erhebliche Wertschöpfung bei den Herstellern von Investitionsgütern sorgen (u.a. Windturbinen, Solarmodule oder Elektrolyseure). Für Deutschland schätzen EY und BDEW die auf diese Weise ausgelösten Wertschöpfungseffekte auf durchschnittlich knapp 33 Mrd. € jährlich - das entspräche rund 1 % der gesamten Bruttowertschöpfung in Deutschland.

Keine Vorteile für Volkswirtschaft

Da die Entwicklung in fast allen relevanten Bereichen hinterherhinkt, können auch die Investitionen, die mit der Energiewende verbunden sind, bislang nicht die erhoffte volkswirtschaftliche Wirkung entfalten. So wurden 2021 nur rund 14,5 Mrd. € investiert. Damit wurde nur rund ein Viertel der möglichen Wertschöpfung realisiert (8,6 Mrd. Euro).

„Die Energiewende ist ein Mammutprojekt – und vermutlich das größte Investitionsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik. Bislang aber kommen wir längst nicht so schnell voran, wie es möglich und nötig wäre“, so Metin Fidan, Partner bei EY und Leiter des Bereiches Green Transformation und Mining & Metals in der Region Europe West. Das gefährde zum einen das Erreichen der für 2030 anvisierten Ziele, zum anderen entfielen dadurch aber auch große Teile der volkswirtschaftlichen Impulse, die mit den nötigen Investitionen verbunden wären.

„Es ist verständlich, dass angesichts der aktuellen Krise der Fokus der Politik zuletzt an anderer Stelle lag. Doch mit einer erfolgreichen Energiewende schützen wir nicht nur unser Klima, sondern sie trägt auch dazu bei, unabhängig vom Import fossiler Energieträger zu werden“, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae. Die Bundesregierung müsse daher nun alle bestehenden Hemmnisse für die Energie- Wärme- und Verkehrswende beseitigen, fordert Andreae.

Bund und Länder beraten sich

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat sich zu diesem Thema in der vergangenen Woche online mit den Energieministern der Bundesländer ausgetauscht. Im Mittelpunkt standen sowohl die bereits beschlossenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien als auch die Beratung über weitere Beschleunigungsmaßnahmen. Ein Beispiel ist hier die vom Bundeskabinett beschlossene Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung, mit der die Verfahren zum Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie für Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze erneut beschleunigt werden können.

Das Jahr 2022 hat laut Habeck eine neue Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien gebracht. So habe der Zubau sichtbar angezogen und der Anteil an erneuerbaren Energien am Stromverbrauch sei gewachsen. Die Zwischenziele des bisher geltenden EEG für das Jahr 2022 seien erreicht worden. Auch seien 2022 auf Bundes- und EU-Ebene grundlegende Weichen gestellt worden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich zu beschleunigen. Eine Übersicht der Zahlen für 2022 finden Sie hier.

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr verschiedene Beschleunigungsmaßnahmen beschlossen, die teilweise direkt wirken, teilweise aber auch in den Prozessen auf Länderebene und auf kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen. Eine Übersicht verschiedener Beschleunigungsmaßnahmen im Bereich Energie finden Sie hier.

Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren

Der Bundestag hat am Freitag (10.2.22) in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Verfahren mit hoher wirtschaftlicher bzw. infrastruktureller Relevanz zu beschleunigen, ohne dabei jedoch den Rechtsschutz zu verringern. Die nun beschlossene Fassung enthält mehrere Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf.

„Der Vorstoß ist wichtig und zu begrüßen. Immer wieder werden Genehmigungen von Windenergieprojekte vor den Verwaltungsgerichten verhandelt, wie aktuell das Beispiel aus Greifswald deutlich macht“, erklärt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE). Lange Verfahrensdauern an den Verwaltungsgerichten hätten dabei eine bremsende Wirkung auf den zügigen Ausbau der Windenergie. Eine Beschleunigung dieser Verfahren könne also ein wichtiger Baustein zur Beschleunigung des Ausbaus sein.

Fristen sind aus Sicht des BWE zentrales Thema

Der BWE hatte im September bereits eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vorgelegt. Aus Verbandssicht sind Fristen für die Begründung von Rechtsbehelfen Dritter, Widersprüchen und weiteren Anträgen zentral. Mit Verstreichen dieser Fristen müssen die Anträge als zurückgenommen gelten. Ebenso hatte der BWE für die Einführung von verbindlichen Fristen für die Verfahrensdauer angemahnt. In der nun angenommenen Fassung des Gesetzes wurde der entsprechende Paragraf nicht angepasst. Auch andere Änderungsvorschläge des BWE wurden nicht berücksichtigt. Ferner hatte der BWE auch Vorschläge zur Verbesserung der im Entwurf enthaltenen Regelungen gemacht, die ebenso nicht umgesetzt wurden. Inwiefern also zum Beispiel eine Beschleunigung der Verfahren im einstweiligen Eilrechtschutz erfolgen wird, ist aus Sicht des BWE aktuell noch fraglich.

Hermann Albers: „Dass die von uns angemahnten Änderungen keinen Eingang in den Gesetzesentwurf fand, ist sehr bedauerlich. Es besteht das Risiko, dass der gewünschte Beschleunigungseffekt ausbleibt. Damit bleibt die Windenergie leider noch immer hinter dem bei LNG-Terminals vorgelegten Pragmatismus und Tempo zurück. Robert Habeck hat beim BEE-Energiedialog Kühnheit zur Tugend erhoben und einen konsequenten Kurs für den Ausbau der Erneuerbaren gefordert. Mehr Kühnheit wäre auch in diesem Fall bei der Novellierung der Verwaltungsgerichtsordnung angezeigt gewesen.“

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