Nationaler CO₂-Handel
Fragwürdige Entscheidung: Bundesregierung will CO₂-Preis auf Holz
Vor der Abstimmung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz im Bundesrat am 16.9. appellieren Branchenvertreter, Holz nicht in die CO₂-Bepreisung aufzunehmen.
Das Bundeskabinett hat am 13.07.2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes verabschiedet. Darin ist vorgesehen, dass die bisherige Ausnahme für Brennstoffe aus Holz ab dem 01.01.2023 gestrichen werden soll.
Vor der abschließenden Beratung des BEHG im Bundesrat am 16.9. appellieren der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie und der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) an die Ländervertreter, den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses zu folgen und Holz nicht in die nationale CO₂-Bepreisung aufzunehmen. Die Verbände sehen in der Besteuerung des klimaneutralen Energieträgers in bestimmten Anlagen den entgegengesetzten Weg zu den Entlastungspaketen für Verbraucher und Wirtschaft. „Die geplante Ausweitung des BEHG auf die thermische Abfallverwertung darf nicht dazu führen, dass die Holzenergie in den Geltungsbereich des nationalen CO₂-Preises einbezogen wird. Mit Blick auf den dringend benötigten Umstieg auf erneuerbare Energien sowie die aktuellen Energiepreise und Versorgungsunsicherheit würde Deutschland damit alle seine bisherigen Maßnahmen konterkarieren“, erklärt Julia Möbus, Geschäftsführerin des DeSH. Die geltende Regelung des BEHG stellt sicher, dass Holz nicht als Brennstoff im Sinne des BEHG gilt und damit vom CO₂-Preis ausgenommen ist.
Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des FVH ergänzt: „Eine Änderung der Ausnahme von Holz aus dem Anwendungsbereich des BEHG wäre nicht nur unnötig und unsinnig, sondern würde die Entlastungspakete der Bundesregierung im Energiebereich unterlaufen, indem die erneuerbare Energieerzeugung aus Biomasseheizwerken verteuert würde.“
Paradoxe Entscheidung
Das Vorhaben wirke insbesondere dadurch paradox, da die Bundesregierung in ihrem 3. Entlastungspaket erst kürzlich die Erhöhung des CO₂-Preises für die nächsten Jahre ausgesetzt hat, so die Verbandsvertreter. Die Verbände begrüßen zudem, dass der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates festgestellt hat, dass eine Einbeziehung von Holzbrennstoffen in das BEHG zu keinem geringeren Altholzanfall führen würde. Eine CO₂-Bepreisung von Altholz in Biomasseanlagen werde keine Lenkungswirkung auf die Entstehung von Altholz bei Verbrauchern und Unternehmen entfalten. Der grundlegende Unterschied von Altholz zu fossilen Energieträgern ist, dass Altholz als Abfall ohnehin anfällt, während die fossilen Energieträger bewusst zur Energieerzeugung gefördert werden. „Mit einer CO₂-Bepreisung würde damit kein Lenkungseffekt entstehen“, so Möbus weiter. Bücheler fordert: „Die Bundesregierung sollte sich bei der Überarbeitung des BEHG darauf konzentrieren, fossile Energieträger zu besteuern, anstatt den erneuerbaren Energien unnötig Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Sein Appell: „Wer wirklich raus will aus russischem Gas, muss Erleichterungen für heimische erneuerbare Energien schaffen, anstatt neue Hürden aufzubauen.“
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