Die Biodieselbranche atmet auf: Sie darf auch in Zukunft Pflanzenöle mit geringem tierischen Fettanteil wie Frittierfett verwenden. Das Bundesfinanzministerium gab nun bekannt, dass pflanzliche Altfette, die mit tierischen Rückständen verunreinigt sind, nicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz behandelt werden. Damit unterliegen sie auch keiner Quotenverpflichtung.
Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) hatte befürchtet, dass die verunreinigten Pflanzöle wie Tierfette behandelt würden, was seiner Auffassung nach das Aus für die Biodieselproduktion aus diesen Stoffen bedeutet hätte. Pflanzliche Bestandteile des Biodiesels können zum Beispiel nach vorheriger Nutzung als Frittierfett Spuren von tierischen Ölen und Fetten aufweisen. Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums stellt dies eine nicht gewollte, aber auch nicht zu vermeidende Verunreinigung eines pflanzlichen Biokraftstoffes mit tierischen Ölen oder Fetten dar. (AgE)