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Gärrestlagerung: Rechtssicherheit für Biogasanlagen erreicht

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat sich gerade noch rechtzeitig für eine praktikable Lösung bei Gärrestlagerung ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Gute Nachrichten für Biogasanlagenbetreiber: Im Dezember haben sich das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit dem Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) und demLandvolk Niedersachsen auf eine praktikable Lösung bei der Gärrestlagerung geeinigt. Ohne diese wären die Betreiber Gefahr gelaufen, ihre Anlagen ab Januar 2020 illegal zu betreiben.

Düngeverordnung schreibt neun Monate vor

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Hintergrund ist ein Passus der Düngeverordnung, der vorschreibt, dass Betriebe mit einem Viehbesatz von mehr als 3 GV pro Hektar oder ohne eigene Ausbringfläche Gülle und Gärprodukte künftig neun Monate lagern müssen. Da Biogasanlagen juristisch nicht über Eigentumsflächen verfügen, hätten sie nach Lesart des Ministeriums in Niedersachsen ab 2020 diese maximale Lagekapazität vorhalten müssen. Doch jetzt hat Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast die Reißleine gezogen. Aktuell reicht die Vorlage von Abnahmeverträgen, die nach Maßgabe der Düngeverordnung die Aufbringung von Gärresten sicherstellen. Ein Vorhalten von Lagerraum für einen Zeitraum von neun Monaten ist danach nicht erforderlich.

LEE, Landvolk und CDU-Landtagsabgeordneter führen Entscheidung herbei

Wesentlich Anteil an dieser Entscheidung haben zum einen die nachhaltigen Bemühungen des LEE gemeinsam mit dem Landvolk Niedersachsen. Den letzten – entscheidenden – Anstoß habe jedoch der CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Dammann-Tamke, der in einer konzertierten Aktion zwischen den Agrarsprechern der CDU-Landesagrarsprecher die dortige Praxis nachfragte und damit die Ausnahmestellung des niedersächsischen Vorgehens offenlegte, teilt der LEE mit. Daraufhin hatte die niedersächsische Landwirtschaftsministerin die aus Sicht der Betreiber von Biogasanlagen erfreuliche und letztlich existenzsichernde Entscheidung getroffen.

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